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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32015M7648
An die Anmelder:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 26. Mai 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die eBook.de NET GmbH („eBook.de“, Deutschland), die von der Libri GmbH („Libri“, Deutschland) kontrolliert wird, und die Heinrich Hugendubel GmbH und Co. KG Buchhandlung und Antiquariat („Hugendubel“, Deutschland), die von der DBH Buch Handels GmbH & Co. KG („DBH“, Deutschland) kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes 3Gemeinschaftsunternehmen („JV“).
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 189 vom 06.06.2015, S.10.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-- eBook.de: Verkauf von Büchern, E-Books und anderen Produkten wie E-Book-Reader, Hörbücher, Kalender, CDs, DVDs und Spielzeug über eine Online-Plattform an Endkunden vor allem in Deutschland
-- Hugendubel: Verkauf von Büchern, E-Books und anderen Produkten wie E-Book- Reader, Hörbücher, Kalender, CDs, DVDs und Spielzeug an Endkunden über Filialen in Deutschland und über eine Online-Plattform vor allem in Deutschland. Hugendubel bietet für Unternehmenskunden und öffentliche Einrichtungen auch spezielle Dienstleistungen wie den Kauf von Fachliteratur und die Verwaltung von Abonnements an.
Das JV wird Bücher, E-Books und andere Produkte wie E-Book-Reader, Hörbücher, Kalender, CDs, DVDs und Spielzeug über eine Online-Plattform an Endkunden verkaufen.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummern 5 a und c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 4 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR- Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
Unterzeichnet Alexander ITALIANER Generaldirektor
ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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