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Valentina R., lawyer
DE
Im Interesse der Transparenz macht die GD Wettbewerb die von den Anmeldern in Abschnitt 1 Punkt 1.2 des Formblatts CO übermittelten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Informationen wurden von den Anmeldern in eigener Verantwortung erstellt. Sie lassen in keiner Weise auf den Standpunkt der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss schließen. Die Kommission haftet nicht für unrichtige oder irreführende Angaben.
1.[1] Die Europäische Kommission hat die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 erhalten. Danach beabsichtigen die THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH und die Max Aicher Recycling GmbH die gemeinsame Kontrolle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Noris Metallrecycling GmbH zu erwerben. Bislang üben die THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH und die Scholz Recycling GmbH die gemeinsame Kontrolle über die Noris Metallrecycling GmbH aus.
2.[2] Es handelt sich hierbei um zwei Erwerbsvorgänge, welche im Sinne des Erwägungsgrundes Nr. 20 S. 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 durch eine Bedingung so eng miteinander verknüpft sind, dass sie als ein einziger Zusammenschluss zu behandeln sind.
[3] Die Zusammenschlussbeteiligten sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-• Die THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH ist auf den Handel mit Eisen- und Nichteisenschrott spezialisiert. Über verschiedene Tochtergesellschaften ist sie auch in der Erfassung von Eisen- und Nichteisenschrott tätig.
-• Die Max Aicher Recycling GmbH ist auf die Erfassung von Eisen- und Nichteisenschrott sowie den Handel mit Eisen- und Nichteisenschrott spezialisiert.
-• Die Noris Metallrecycling GmbH ist ein Entsorgungsfachbetrieb aus dem Raum Nürnberg-Fürth, der schwerpunktmäßig auf die Erfassung von Nichteisenschrotten sowie den Handel mit Nichteisenschrotten spezialisiert ist.
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