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Valentina R., lawyer
DE
Im Interesse der Transparenz macht die GD Wettbewerb die von den Anmeldern in Abschnitt 1 Punkt 1.2 des Formblatts CO übermittelten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Informationen wurden von den Anmeldern in eigener Verantwortung erstellt. Sie lassen in keiner Weise auf den Standpunkt der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss schließen. Die Kommission haftet nicht für unrichtige oder irreführende Angaben.
Am 1. Februar 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („Fusionskontrollverordnung“) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach beabsichtigt die Kaufland-Gruppe („Kaufland“, Deutschland) durch die Kaufland Immobilien GmbH & Co. KG die alleinige Kontrolle im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung über drei Immobilien (die „Erwerbsobjekte“) von der SCP-Gruppe (Luxemburg) zu erwerben.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
− Kaufland gehört zur international tätigen Schwarz Gruppe. Die Schwarz Gruppe ist über die Sparten Lidl und Kaufland vornehmlich im Lebensmitteleinzelhandel tätig; zudem betreiben die beiden Sparten Online-Shops, Kaufland auch einen Online-Marktplatz. Darüber hinaus ist die Schwarz Gruppe über ihre Produktionssparte in der Herstellung bestimmter Lebensmittel sowie über ihre Sparte PreZero im Bereich der Sammlung, des Handels und der Vermarktung von Wertstoffen aktiv.
− Bei den Erwerbsobjekten handelt es sich um drei Grundstücke mit Einzelhandelsimmobilien, die sich jeweils in Deutschland befinden und in denen bis zu ihrer jeweiligen Schließung vornehmlich Supermärkte der Supermarktkette „Real“ betrieben wurden.
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