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OMYA / J.M. HUBER PCC

M.3796

OMYA / J.M. HUBER PCC
July 18, 2006
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Valentina R., lawyer

DE

Dieser Text dient nur Informationszwecken. Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung wird in allen Sprachen der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Sache Nr. COMP/M.3796 – OMYA/HUBER PCC

Nur der englische Text ist verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 FUSIONSKONTROLLVERFAHREN

Artikel 8 Absatz 2 Datum: 19.7.2006

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 19.7.2006

C(2006)3163

FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT BESTIMMTE FASSUNG

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 19.7.2006

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.3796 – Omya/Huber PCC)

Entscheidung der Kommission

vom 19.7.2006

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.3796 – Omya/Huber PCC)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 23. September 2005 zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache,

nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen,

gestützt auf den Abschlussbericht der Anhörungsbeauftragten in dieser Sache,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 4. April 2005 erhielt die Kommission von der finnischen Wettbewerbsbehörde, der sich später die zuständigen Behörden Schwedens (22. April 2005), Österreichs (26. April 2005) und Frankreichs (28. April 2005) anschlossen, einen Antrag nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 („Fusionskontrollverordnung“) auf Verweisung der Prüfung eines Zusammenschlusses an die Kommission, bei dem das

Unternehmen Omya AG („Omya“, Schweiz) beabsichtigt, durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über den weltweiten Geschäftsbereich Gefälltes Calciumcarbonat der J.M. Huber Corporation (nachstehend „Huber“ genannt) zu erwerben, der derzeit von der J.M. Huber Corporation (USA) kontrolliert wird. Omya und Huber unterzeichneten am 18. Januar 2005 eine entsprechende Erwerbsvereinbarung und meldeten das Vorhaben am 9. März 2005 bei der finnischen Wettbewerbsbehörde an.

(2) Die Kommission stellte fest, dass das Vorhaben ein Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung ist. Die Kommission war ferner der Auffassung, dass der Verweisungsantrag, der innerhalb der Frist des Artikels 22 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung gestellt worden war, die Voraussetzungen des Artikels 22 Absatz 3 dieser Verordnung und der Rdnrn. 42-45 der Mitteilung der Kommission über die Verweisung von Fusionssachen erfüllt.

(3) Die Kommission beschloss daher, sich für zuständig zu erklären und den Zusammenschluss nach der Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Am 18. Mai 2005 erließ sie entsprechende Entscheidungen nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung, die an Finnland, Schweden, Österreich und Frankreich gerichtet waren. Die verweisenden Mitgliedstaaten übersandten der Kommission die ihnen vorliegenden Unterlagen. Diese Informationen wurden durch die von Omya am 4. August 2005 übermittelte Anmeldung ergänzt.

(4) In der ersten Phase der Untersuchung teilte die Kommission Omya am 29. August 2005 mit, der angemeldete Zusammenschluss gebe Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Mit Schreiben vom 2. September 2005 bot Omya Verpflichtungen an, um die Bedenken der Kommission zu beseitigen. Die angebotenen Verpflichtungen wurden mit relevanten Marktteilnehmern getestet. Bei diesem Test kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Verpflichtungspaket nicht ausreichte, um ihre ernsthaften Bedenken zu beseitigen. Am 23. September 2005 erließ die Kommission eine Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Fusionskontrollverordnung und leitete damit die zweite Untersuchungsphase ein.

(5) Um weitere Auskünfte einzuholen, erließ die Kommission am 11. Oktober 2005, 9. November 2005, 23. November 2005, 9. Dezember 2005 und 8. März 2006 an Omya gerichtete Entscheidungen nach Artikel 11 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung. Mit diesen Entscheidungen wurde das Verfahren vom 11. bis zum 19. Oktober 2005, vom 4. bis zum 17. November 2005, vom 22. bis zum 29. November 2005 bzw. vom 8. Dezember 2005 bis zum 21. März 2006 ausgesetzt.

(6) Nach einer eingehenden Untersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt.

(7) Die möglichen wettbewerbsschädlichen Auswirkungen des Ausfalls Hubers als potenzieller Wettbewerber wurden in der Omya am 2. Mai 2006 übersandten Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission dargelegt. Omya antwortete mit Schreiben vom 16. Mai 2006. Eine nicht vertrauliche Fassung der Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission wurde den beiden interessierten Unternehmen Specialty Minerals Inc

(„SMI“) und Imerys s.a. („Imerys“) zur Verfügung gestellt, die schriftlich dazu Stellungnahmen.

(8) Eine mündliche Anhörung fand am 18. Mai 2006 auf Antrag Omyas statt, die gemeinsam mit Huber teilnahm. Imerys und SMI sowie Vertreter Belgiens, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Irlands, Italiens, Schwedens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs waren ebenfalls anwesend.

(9) Um Omya ausreichend Zeit zu geben, das Angebot von Verpflichtungen zu erwägen, erließ die Kommission am 17. Mai 2006 eine Entscheidung nach Artikel 10 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung, mit der die Frist für das Angebot von Verpflichtungen um zwei Arbeitstage verlängert wurde.

(10) Am 23. Mai 2006 boten Omya und Huber der Kommission ein Verpflichtungspaket an, um die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens im Bereich des horizontalen Wettbewerbs auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate zu beseitigen.

I. BETEILIGTE

A. Omya

(11) Omya ist ein Familienunternehmen, das Industrieminerale, unter anderem Calciumcarbonat(sowohl gefälltes Calciumcarbonat, „PCC“, als auch gemahlene Calciumcarbonate, „GCC“), herstellt und vertreibt, die in verschiedenen Wirtschaftszweigen verwendet werden, nämlich in der Papier-, Farben- und Lack-, Kunststoff-, Stahl-, Glas- und Agrarindustrie. Auf die Verkäufe an die Papierindustrie entfällt [ein großer Teil] der Einnahmen Omyas. Omya ist auch der wichtigste Lieferant von als Streichpigment verwendeten Calciumcarbonaten.

(12) Im Geschäftsbereich PCC-Füllstoff für die Papierindustrie betreibt Omya zwei On-site-Anlagen und zwei eigenständige Anlagen im EWR. In den letzten Jahren verkaufte Omya PCC-Füllstoff von einer ihrer On-site-Anlagen aus auch off-site im EWR.

B. Huber

(13) Huber liefert technische Werkstoffe und natürliche Rohstoffe und erbringt technologie-gestützte Dienstleistungen für die Papierindustrie und die Energiewirtschaft. In Europa ist das Unternehmen im Handel mit Kaolin, PCC und gefällten Siliziumdioxiden und Silicaten (PSS) tätig. Die Tochtergesellschaften Hubers, die Gegenstand des vorliegenden Rechtsgeschäfts sind, umfassen Hubers weltweites Geschäft im Bereich der On-site-Herstellung und der On-site-Lieferung von PCC für die Papierindustrie.

(14) Der erworbene Geschäftsbereich besteht aus zwölf On-site-PCC-Anlagen, von denen sich sechs im EWR befinden und eine in Russland, nahe der finnischen Grenze. Die PCC-Anlagen Hubers im EWR liegen in Finnland (drei Anlagen), Schweden, Frankreich und Portugal. Die übrigen Anlagen liegen in den Vereinigten Staaten (drei Anlagen), Kanada, Brasilien und Russland.

II. VORHABEN UND ZUSAMMENSCHLUSS

(15) Omya beabsichtigt, die Kontrolle über Huber durch Erwerb aller Anteile an folgenden Tochtergesellschaften Hubers zu übernehmen: J.M. Huber France S.A.S., J.M. Huber Finland Oy, J.M. Huber Sweden AB, J.M. Huber (Portugal) – Produtos Minerais, Lda. und J.M. Huber Denmark ApS. Neben den Tochtergesellschaften im EWR will Omya die J.M. Huber Paper Pigments Inc., USA, die J.M. Huber Canada Corp. und die J.M. Huber Brasil Ltd erwerben.

(16) Alle von Omya zu erwerbenden Tochtergesellschaften – mit Ausnahme der dänischen, bei der es sich um eine zentrale Verwaltungsstelle handelt – liefern von On-site-Anlagen aus PCC-Füllstoff. Nach Vollzug des Vorhabens wird die J.M. Huber Corporation nicht mehr am PCC-Geschäft für Anwendungen in der Papierindustrie beteiligt sein.

(17) Wenn das Vorhaben vollständig vollzogen ist, wird Omya 100 % der Anteile an jeder der acht Tochtergesellschaften Hubers besitzen.

(18) Das Vorhaben, durch das Omya die alleinige Kontrolle über Huber erwirbt, ist daher ein Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.

III. RELEVANTE MÄRKTE

A. Einleitung

(19) Das Vorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Industriemineralen für Füll- und Streichanwendungen in der Papierindustrie. Anwendungen für Industrieminerale

9 Für die Zwecke dieser Entscheidung wird der Begriff „Off-site-Verkauf“ oder „Off-site-Lieferung” für Produkte verwendet, die von einer On-site-Anlage aus an andere Kunden als die angeschlossene Papierfabrik verkauft werden. Der Begriff „Handelsverkauf“ oder „Handelslieferung“ umfasst sowohl den „Off-site-Verkauf“ als auch den Verkauf von Anlagen aus, die nicht an eine Papierfabrik angeschlossen sind und auch als „eigenständige Anlagen“ bezeichnet werden.

10 Die Standorte Hubers für den Geschäftsbereich PCC-Füllstoff im EWR befinden sich in Finnland (Imatra, Kuusankoski und Veitsiluoto), Frankreich (Clairefontaine), Portugal (Portucel) und Schweden (Nymölla).

gibt es auch in anderen Wirtschaftszweigen, unter anderem in der Kunststoff-, Farben- und Lack-, Stahl-, Eisen-, Glas-, Umweltschutz- und Agrarindustrie .

(20) Im Laufe der Untersuchung hat die Kommission eine umfassende Datenbank auf- und ausgebaut, die unter anderem die jährlichen Mengen von PCC und GCC für Füll- und Streichanwendungen in der Papierindustrie enthält, die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 von allen wichtigen Wettbewerbern an Kunden im EWR geliefert wurden (nachstehend „Lieferdatenbank“ genannt). Die Daten in der Lieferdatenbank sind aufgeschlüsselt nach Art des Minerals, Herkunftsmineralanlage, Bestimmungs-papierfabrik, Papiersorte, für die das Mineral verwendet wurde, Beförderungsstrecke, Liefermenge, Preis pro Tonne Trockenmasse, Beförderungsart und -kosten, sonstige Merkmale des gelieferten Produkts und Informationen über die Produktionskapazitäten der Anlagen in dem betreffenden Zeitraum. Die Lieferdatenbank wurde von der Kommission bei der Ermittlung der sachlich relevanten Märkte und der räumlich relevanten Märkte und bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung intensiv genutzt.

(21) In den folgenden Abschnitten werden die für Papierfüll- und -streichanwendungen verwendeten Industrieminerale, die entsprechenden Rohstoffe und Produktions-verfahren, die Entwicklung des Wirtschaftszweigs und die aktuellen Trends kurz analysiert. Industrieminerale für andere Anwendungen als die der Papierindustrie bleiben bei dieser Analyse außer Betracht, da sich die Lage für andere Wirtschafts-zweige durch das Vorhaben nicht ändern wird, denn das zu übernehmende Unternehmen befasst sich nur mit der Versorgung der Papierindustrie mit PCC. Die sachlich relevanten Märkte werden in Abschnitt B analysiert.

1. Vorteile der Verwendung von Industriemineralen für Papierfüll- und -streich-anwendungen

(22) Industrieminerale sind ein wichtiger Bestandteil bei der Papierherstellung, wo sie für zwei Zwecke verwendet werden, als Füllstoffe und Streichpigmente. Industrieminerale werden wegen ihrer qualitätsverbessernden Eigenschaften und den mit ihnen verbundenen Kostenvorteilen seit über hundert Jahren bei der Papierherstellung verwendet . Physikalische Eigenschaften des Minerals, die die Qualität des Papiers beeinflussen, sind unter anderem Korngröße und -form, Korngrößenverteilung und Querschnittsverhältnis .

(23) Einer der Hauptvorteile der Verwendung von Industriemineralen besteht darin, dass mit ihnen Eigenschaften erzielt werden können, die bei alleiniger Verwendung von Zellstoff nicht zu erzielen wären. Diese Eigenschaften betreffen in erster Linie die optischen Merkmale des Papiers (Helligkeit, Lichtundurchlässigkeit und Glanz) und seine Bedruckbarkeit (Farbaufnahme, Leuchten des Druckes und geringes Durchscheinen des Druckes auf der Rückseite). Die Industrieminerale tragen damit zu einer besseren Papierqualität bei: Sie ermöglichen die Herstellung von Papier mit geringerem Gewicht, aber größerer Dicke, Helligkeit und Lichtundurchlässigkeit.

11 Quellen: Fine-Ground and Precipitated Calcium Carbonate, Chemical Economics Handbook, September 2003, S. 4; The Economics of Ground Calcium Carbonate 2005, Roskill Report, 2. Ausgabe (Mai 2005), Schriftsatz Omyas vom 27. Oktober 2005 (nachfolgend: „Roskill GCC Report 2005”), S. 275-340.

12 Die gemeinsame Maßeinheit für Minerale ist die Tonne Trockenmasse.

13 Quelle: Industrial Minerals Magazine, Juni 2000, S. 30.

14 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 118.

(24) Der andere Hauptvorteil der Verwendung von Industriemineralen ist kostenbezogen. Industrieminerale sind erheblich kostengünstiger als Zellstoff oder wieder aufbereiteter Zellstoff. Zellstoff, der Rohstoff für Papier, kann drei bis vier Mal teurer sein als die meisten Mineralpigmente. Durch Erhöhung der Pigmentfüllung und Verringerung des Anteils des teureren Zellstoffs können Kostensenkungen erzielt werden. Die Papier-hersteller haben also ein deutliches Interesse daran, im Produktionsprozess möglichst viele Minerale zu verwenden. Der Anreiz, Zellstoff durch industriellen Füllstoff zu ersetzen, dürfte in Westeuropa besonders groß sein, da Zellstoff in Europa teurer und in geringeren Mengen verfügbar ist. Der Füllstoffgehalt des Papiers ist daher in Europa (25-28 %) im Allgemeinen höher als in den Vereinigten Staaten (12-18 %) .

1.1. Vorteile der Verwendung von Papierfüllstoff

(25) Bei der Verwendung von Füllstoff wird dem Cellulosebrei das Mineral zugefügt, bevor er zu Bögen geformt wird. Der Füllstoff ist daher innerhalb des gesamten Blattes verteilt .

(26) Die Hauptvorteile der Verwendung von Papierfüllstoff sind die Verbesserung der Oberflächeneigenschaften (Druckgrade), des Weißegrads, der Lichtundurchlässigkeit, der Helligkeit und der Farbe des Papiers sowie eine größere Formbeständigkeit und Dicke. Es gibt Techniken, um die Nachteile der Verwendung von Füllstoff wie geringere mechanische Belastbarkeit und größere Rauheit der Oberfläche auszugleichen .

(27) Der Grad der Lichtundurchlässigkeit des Papiers bezieht sich auf seine Fähigkeit, Licht nicht durchscheinen zu lassen. Papier ist lichtundurchlässig, wenn das auf die Papieroberfläche treffende Licht reflektiert, absorbiert oder im Papier gestreut wird. Je höher die Streuung des Lichts, umso lichtundurchlässiger ist das Papier. Lichtundurchlässigkeit ist eine erwünschte Qualität, die das Durchscheinen des Druckes minimiert oder verhindert. Ein Blatt mit 100 %iger Lichtundurchlässigkeit lässt überhaupt kein Licht durchscheinen und damit auch nicht den Druck. Im Allgemeinen ist die Licht-undurchlässigkeit des Papiers umso geringer, je niedriger sein Flächengewicht ist. Der Weißegrad und die Helligkeit des Füllstoffs, seine Kornstruktur und -größe, sein Brechungsindex und der Füllstoffgehalt sind Faktoren, die die Lichtundurchlässigkeit des Papiers bestimmen .

(28) Die Helligkeit ist ein Gradmesser für die Licht reflektierenden Eigenschaften des Papiers, die die Wiedergabe von Kontrasten und Halbtönen beeinflussen. Der Unterschied zwischen dem Helligkeitsgrad, der durch Kaolin erzielt wird (80 bis 90 auf der ISO-Helligkeitsskala), und dem Helligkeitsgrad, der durch Calciumcarbonate erzielt wird (GCC über 90 und PCC 90-95), ist erheblich. Als Füllstoff für Papiersorten mit

15 Die Ersetzung von Zellstoff bei der Papierherstellung wird auch „Füllen“ genannt.

16 Quellen: The Economics of Precipitated Calcium Carbonate 2005, Roskill Report, 6. Auflage (Mai 2005), Schriftsatz Omyas vom 27. Oktober 2005 (nachfolgend „Roskill PCC Report 2005“ genannt), S. 116; Industrial Minerals, Juni 2000, S. 30.

17 Quelle: Fine-Ground and Precipitated Calcium Carbonate, Chemical Economics Handbook, September 2003, S. 5, 48.

18 Quellen: Roskill PCC Report 2005, S. 116; Industrial Minerals, Juni 2000, S. 30.

19 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 116.

20 Quellen: http://www.friesens.com und http://www.cjpw.com.

21 Quelle: http://www.omya.com.

(29) Für den Kunden ist höhere Papierdicke gleichbedeutend mit höherer Papierqualität. Papier mit einer unterschiedlichen Dicke vermittelt dem Nutzer das Gefühl, dass er „mehr Papier“ in der Hand hat, wodurch dem Papier ein „höherer Wert“ beigemessen wird. GCC und PCC verfügen (insbesondere als Skalenoeder) über eine größere Masse als Kaolin. Aufgrund der größeren Masse muss weniger Zellstoff verwendet werden, was für den Papierhersteller eine Kostensenkung bedeutet.

1.2. Vorteile der Verwendung von Papierstreichfarben

(30) Beim Papierstrich wird das Mineral mit Bindemitteln (Latex und Stärke) gemischt und auf die Oberfläche des Halbstoffblatts aufgetragen .

(31) Der Papierstrich wird bei verschiedenen Papiersorten eingesetzt, zum Beispiel hochwertige Zeitschriften, Finanzbroschüren, hochwertige Bücher, Verpackungen für Verbrauchsgüter, hochwertiges Kopierpapier und Spezialpapier für die Wiedergabe digitaler Bilder .

(32) Durch den Papierstrich soll eine optimal glatte und farbaufnehmende Oberfläche entstehen. Er wird entweder als Teil des Papierherstellungsprozesses (on-machine) oder als zweite Stufe (off-machine) vorgenommen. Ursprünglich wurde der Papierstrich nachträglich vorgenommen, weil die Streichmaschine langsamer war als die Papiermaschine, im Zuge des technologischen Fortschritts sind aber inzwischen schnellere Streichmaschinen entwickelt worden, die einen Papierstrich während der Herstellung ermöglichen. Diese Entwicklungen haben die Produktionskosten und den Preis für gestrichenes Papier gesenkt und zu einer beträchtlichen Steigerung der Nachfrage nach gestrichenen Papieren und damit auch nach Streichpigmenten geführt .

(33) Die Hauptvorteile gestrichenen Papiers sind die Verbesserung der Farbaufnahme der Oberfläche beim Drucken, der Oberflächeneigenschaften und der Papierstruktur sowie der Auftrag einer feuchtigkeitsabstoßenden oder feuchtigkeitsundurchlässigen Schicht, die Verringerung der Rauheit und die Verbesserung der Oberflächenfestigkeit .

2. Industrieminerale

(34) Zu den Industriemineralen gehören unter anderem Calciumcarbonate (GCC und PCC), Kaolin (Ton), Talkum, Titandioxid, Gips, Bentonit, Aluminiumoxidtrihydrat (ATH) und Silicate.

(35) Nach Schätzungen beträgt der Anteil der Papierindustrie am Verbrauch von Industriemineralen weltweit: bei GCC 39 %, bei Kaolin 33 %, bei PCC 18 %, bei Talkum 8 % und bei sonstigen 2 %. In Europa liegt der Anteil bei GCC jedoch höher, da in Europa mehr hochwertiger GCC-Rohstoff verfügbar ist als beispielsweise in Nordamerika. Der

22 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 10, Abbildung 3. 23 Quelle: Formblatt CO, S. 32, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005. 24 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 243. 25 Quelle: Industrial Minerals, Juni 2000, S. 30, 33. 26 Quelle: Schriftsatz Omyas vom 26. Oktober 2005, S. 2. 27 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 117. 28 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 117.

8

Anstieg des PCC-Verbrauchs begann in Europa später und verlief auch langsamer als in Nordamerika, wo es weniger Quellen für GCC-Rohstoff für die Papierindustrie gibt . Die allgemeine Entwicklung weg vom Kaolin und hin zu GCC und PCC als Papierfüllstoffe scheint sich fortzusetzen, da die Papierhersteller zunehmend von der sauren auf die alkalische Methode umstellen .

2.1. Kaolin (Ton)

(36) Kaolin ist ein Ton, der abgebaut und zu verschiedenen Sorten verarbeitet wird. „Kaolin“ leitet sich von Kao-Lin ab, dem Namen des Ortes in China, wo es entdeckt wurde .

(37) Kaolin wird nicht nur in der Papierindustrie, sondern auch in Gummiprodukten, Farben und Lacken, Kunst-, Kleb- und Dichtstoffen, Sanitärprodukten, Geschirr, Kacheln und Glasfasern verwendet. In Verbindung mit anderen Tonarten wird Kaolin ferner in feuerfesten Produkten verwendet . Die Palette der Produkte, die hohen Temperaturen widerstehen müssen, reicht von einfachen bis zu sehr aufwendigen: von Kaminziegelsteinen und Ofenauskleidungen bis hin zum Hitzeschild des Space Shuttles. Am meisten wird Kaolin jedoch als Papierstreichpigment und bei der Herstellung hochwertiger Keramikprodukte verwendet .

(38) Die Hauptproduktionsstätten für Kaolin liegen in den USA, in Brasilien, in China und im Vereinigten Königreich. Kaolin wird im offenen Tagebau gewonnen; es gibt nur noch wenige Untertageminen. Anschließend wird das Mineral zerkleinert, gemahlen, raffiniert, gereinigt und manchmal einer thermischen Behandlung unterzogen, die von der Trocknung bis zur Calcinierung gehen kann. Wegen der überaus feinen Substanz wird es oft mit Wasser gemischt und als Suspension in Tanklastzügen befördert. Das Produkt kann per Lkw, Bahn oder Schiff zum Kunden transportiert werden. Als Inhaltsstoff bei der Papierherstellung kann Kaolin über große Strecken befördert werden. In der Papierindustrie wird Kaolin sowohl als Füllstoff als auch als Streichpigment verwendet.

(39) In der Vergangenheit war Kaolin das bei der Papierherstellung am meisten verwendete Pigment. Kaolin bleibt über ein weites pH-Spektrum chemisch inert und kann deshalb nicht nur in sauren, sondern auch in alkalischen Produktionsverfahren verwendet werden. In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Anteil des Kaolins bei der Papierherstellung jedoch deutlich zurückgegangen, da es sowohl als Füllstoff als auch als Streichpigment nach und nach durch Calciumcarbonate (GCC und PCC) ersetzt wurde . Dieser Wandel ging einher mit der Umstellung von der sauren auf die alkalische Papierherstellung und mit der gestiegenen Nachfrage nach hellerem und dickerem Papier. Bei der maschinellen sauren Papierherstellung kann Kaolin nicht durch Calciumcarbonate ersetzt werden, da GCC und PCC aufgrund ihrer natürlichen Reaktion mit Säure bei der kommerziellen Papierherstellung in einem sauren Verfahren nicht verwendet werden können. Bei der alkalischen Papierherstellung kann Kaolin jedoch durch GCC und PCC ersetzt werden .

2.1.1. Kaolin für Füllanwendungen

(40) Kaolin wird aus den gleichen Gründen wie andere zellstoffersetzende Minerale als Papierfüllstoff verwendet: Kostensenkung und optische Eigenschaften. Es ist abriebfest, hat eine geringe Leitfähigkeit von Wärme und Elektrizität und bietet Helligkeit und Lichtundurchlässigkeit.

(41) In erster Linie wird Kaolin als Füllstoff bei satinierten Papieren eingesetzt, die für Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Beilagen und Werbematerial verwendet werden. Kaolin kann auch als Füllstoff in mehrfach gestrichenen Papieren verwendet werden. Bei ungestrichenen Papieren, bei denen es auf die Helligkeit ankommt, kann Kaolin jedoch nicht mit Calciumcarbonaten (GCC und PCC) mithalten.

(42) Kaolin hat eine Helligkeit von 80-90, während Calciumcarbonate eine Helligkeit von 40 bis zu 95 erzielen. Der Unterschied ist mit bloßem Auge zu sehen.

2.1.2. Kaolin für Streichanwendungen

(43) Kaolin wird in der Papierindustrie überwiegend in Streichfarben verwendet. Das Streichen von Papier ist der größte Kaolinmarkt in Europa; für diese Anwendung wurden 2002 2,2 Mio. Tonnen verbraucht.

(44) Ende der 90er Jahre hat GCC in Europa, anders als in Nordamerika, das Kaolin als bevorzugtes Streichmineral abgelöst . Kaolin wird weiter in Streichfarben für hochwertiges Papier verwendet, was wahrscheinlich auch so bleiben wird, da seine Verwendung als Füllstoff in den meisten Ländern weiter rückläufig ist .

2.2. Gemahlenes Calciumcarbonat (GCC)

(45) Die chemische Formel CaCO3 bezeichnet einen Rohstoff, von dem es überall auf der Welt natürliche Vorkommen gibt. Trotz der Vielzahl der Lagerstätten sind nur einige von so hoher Qualität, dass der Rohstoff außer im Bausektor und im Straßenbau auch in der Industrie und in der Landwirtschaft verwendet werden kann .

(46) Die wichtigsten für die Herstellung von GCC verwendeten Formen von CaCO3 sind Sedimentgestein (Kalkstein oder Kreide) und metamorphes Gestein (Marmor), die sowohl im Tagebau als auch unter Tage abgebaut werden. Anschließend werden in einem Siebeverfahren Schlamm und Verunreinigungen wie farbige Silikate, Grafite und Pyrite entfernt. Nach der Siebung wird der Rohstoff weiter zerkleinert und gemahlen, bis die für die betreffende Anwendung erforderliche Körnung erreicht ist. Marmorsplitt aus hochwertigen Lagerstätten kann auch ohne weitere Bearbeitung direkt an die GCC-Werke geliefert werden .

(47) Im EWR wird GCC in der Regel in eigenen Produktionsanlagen hergestellt und dann als Suspension per Lkw, Eisenbahn oder Schiff zum Kunden befördert.

(48) Die ursprüngliche rhomboedrische Form der GCC-Kristalle bleibt während des Produktionsprozesses erhalten, der Hauptunterschied besteht in der durch das Mahlen veränderten Körnung. Während des Herstellungsprozesses findet also keine chemische Veränderung des Calciumcarbonats statt.

(49) Nach Angaben Omyas unterscheiden sich Eigenschaften und Qualität des GCC je nach der Sorte (fein oder grob gemahlen), dem bei der Herstellung verwendeten Rohstoff und der unterschiedlichen Korngrößenverteilung.

(50) Omya erläuterte insbesondere folgendes: GCC wird in verschiedenen raffinierten Sorten angeboten. […] In der Papierindustrie wird nach der Art der Verwendung zwischen GCC für Füllanwendungen und GCC für Streichanwendungen unterschieden. Weiter wird das GCC bei beiden Arten nach der Körnung des Produkts in grobe und feine Sorten unterteilt [(die feineren GCC-Sorten für Streichanwendungen werden einem längeren Mahlvorgang unterzogen)]. Für die Differenzierung zwischen grobem und feinem GCC ist entscheidend, ob der Anteil von Körnern mit einer Größe von weniger als 2 Mikron unter oder über 60 % liegt. Mit anderen Worten, GCC gilt als grob, wenn höchstens 60 % der Körner kleiner als 2 Mikron sind, und als fein, wenn mehr als 60 % der Körner kleiner als 2 Mikron sind. […] Je größer der Anteil an kleinen Körnern, desto stärker der Glanz des Papiers; feines GCC führt daher zu einem besseren Papierglanz als grobes GCC.

(51) Die feineren GCC-Sorten werden vor allem in der Papier-, Kunststoff-, Farben- und Lack-, Dichtungs- und Gummiherstellung verwendet, die zusammengenommen die Hauptabnehmer für GCC sind. Die groberen GCC-Sorten werden bei der Herstellung von Rohstoffen für Teppiche und Verbrauchsgüter verwendet. Im EWR wird jedoch der Großteil des produzierten GCC in der Papierindustrie verwendet .

44 Die Erdkruste enthält mehr als 4 % Calciumcarbonat. Quelle: IMA Europe, Industrial Minerals. 45 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 17-18. 46 Quelle: Antwort auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005 (in der Allgemeinen Einführung). 47 Feines GCC hat eine Körnung von 3-10 Mikron, ultrafeines eine Körnung von 0,5-3 Mikron. Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 21. 48 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 3.

11

(52) GCC wird aus verschiedenen Quellen (Kalkstein, Kreide, Marmor) gewonnen und hat ein großes Helligkeitspektrum. Wenn ein hoher Helligkeitsgrad erforderlich ist, bevorzugt die Papierindustrie in der Regel Marmor. Auch Kalkstein und Kreide können verwendet werden, haben jedoch einen niedrigeren Helligkeitsgrad. In der Papierindustrie wird GCC als Füllstoff, aber mehr noch als Streichpigment verwendet. In den letzten 20 Jahren ist die Produktion von GCC vor allem wegen der Umstellung von der sauren auf die alkalische/neutrale Papierherstellung deutlich angestiegen, was die Ersetzung von Kaolin-Füllstoff und -Streichpigmenten durch GCC und PCC zur Folge hatte.

(53) Neue Trends sind unter anderem die Entwicklung neuer GCC-Sorten mit einem Helligkeitsgrad, der dem des PCC vergleichbar ist, und die zunehmende Verwendung von GCC-PCC-Gemischen.

(54) Bei der Herstellung von aufbereitetem GCC mit enger Korngrößenverteilung wird die Korngrößenverteilung beschränkt, so dass das GCC ähnliche Eigenschaften hat wie PCC-Füllstoff. Da PCC unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird, weist es eine enge Korngrößenverteilung auf. Bei GCC, das durch Mahlen von Gestein hergestellt wird, ist die Korngrößenverteilung zufällig. Um eine engere Korngrößenverteilung zu erzielen, müssen die größeren und die kleineren Körner mechanisch entfernt werden, so dass ein Produkt mit der erforderlichen engeren Korngrößenverteilung übrig bleibt. Die größeren Körner können wieder dem Mahlvorgang zugeführt werden. Die kleineren Körner müssen entsorgt werden. Entweder können sie in kleinen Mengen größeren Mengen Standard-GCC-Füllstoff oder Standard-GCC-Streichpigmenten zugesetzt werden (jedoch nur bis zur einer bestimmten Grenze, oberhalb deren die Qualität des Standardprodukts beeinträchtigt wird), oder sie können weggekippt werden, was zu Umweltproblemen führen kann.

(55) Es hat sich auch herausgestellt, dass es von Vorteil sein kann, PCC und GCC zu kombinieren, um bestimmte Probleme zu lösen, die entstehen, wenn GCC oder PCC allein verwendet wird. Derzeit kann GCC für Streichanwendungen und für Füllanwendungen mit PCC gemischt werden.

(56) 2004 betrug die Gesamtnachfrage nach GCC für alle Papierfüll- und -streichanwendungen im EWR nach Angaben Omyas [6 bis 7 Mio.]* Tonnen jährlich. Im EWR haben sechs Länder (Österreich, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Italien und Spanien) einen Anteil von 80 % an der GCC-Produktionskapazität. Zu den größten GCC-Herstellern im EWR gehören Omya, Imerys, Reverté und Provençale.

2.2.1. GCC für Füllanwendungen

(57) Als Füllstoff enthält GCC zu 40-75 % Körner mit einer Größe von weniger als 2 Mikron. Mit der Umstellung von der sauren auf die alkalische/neutrale Papierherstellung hat GCC das Kaolin als führendes Füllstoffpigment abgelöst. Bei der Verwendung von GCC liegt der Anteil des Füllstoffs, der den teureren Zellstoff ersetzt, zwischen 20 % und 25 %. Es ist davon auszugehen, dass künftig vermehrt GCC-PCC-Gemische als Füllstoff verwendet werden.

(58) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für GCC-Füllstoff im EWR bei rund [95-115]* EUR pro Tonne Trockenmasse liegt. 2004 betrug die Gesamtnachfrage nach GCC-Füllstoff für alle Papieranwendungen im EWR nach Angaben Omyas [700 000-1 300 000]* Tonnen jährlich, von denen Omya [65-80]* % lieferte.

2.2.2. GCC für Streichanwendungen

(59) GCC ist zwar ein wichtiger Papierfüllstoff, im EWR wird er jedoch in erster Linie als Papierstreichpigment verwendet. Nach Angaben Omyas [Beschreibung der Eigenschaften von GCC als Streichpigment]*.

(60) Derzeit kann GCC speziell für Streichanwendungen mit PCC gemischt werden, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen.

(61) 2004 betrug die Gesamtnachfrage nach GCC-Streichpigmenten für alle Papieranwendungen im EWR nach Angaben Omyas [5-6 Mio.]* Tonnen jährlich, von denen Omya [70-85]* % lieferte. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für GCC-Streichpigmente im EWR bei rund [115-135]* EUR pro Tonne Trockenmasse liegt.

2.3. Gefälltes Calciumcarbonat (PCC)

(62) Industrielles Calciumcarbonat (industrielles CaCO3) wird auf zweierlei Art hergestellt: durch Abbau und Mahlen des natürlichen Erzes (gemahlenes Calciumcarbonat – GCC) und durch chemische Fällung (gefälltes Calciumcarbonat – PCC). PCC ist ein synthetisches Industriemineral, das aus gebranntem Kalk oder dessen Rohstoff, Kalkstein, hergestellt wird.

(63) In der Papierindustrie, die der größte Abnehmer von PCC ist, dient das Mineral als Füllstoff und als Streichpigment. Daneben wird PCC für Kunststoffe (insbesondere PVC), Gummi, Farben und Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, Arzneimittel und Kosmetika verwendet.

(64) Das am weitesten verbreitete Verfahren zur Herstellung von PCC ist die Karbonisierung. Zur Karbonisierung benötigt man hochwertigen Kalkstein und Kohlendioxid (CO2). Das benötigte CO2 kann durch die Rauchgase der Dampferzeugeranlage oder das Wiedergewinnungssystem der Papierfabrik gewonnen werden, wenn der CO2-Gehalt eine Reinheit von mindestens 10 % hat. Ist eine solche Quelle von Kohlendioxidgas nicht vorhanden, kann alternativ auch flüssiges Kohlendioxid verwendet werden.

(65) Der Kalkstein und das Kohlendioxidgas werden zuerst getrennt gereinigt. Der gebrannte Kalk wird anschließend mit Wasser versetzt, und es entsteht Calciumhydroxid (Hydratisierung oder Löschen). Das abgekühlte und gereinigte Kohlendioxidgas wird dann dem Kalk in einem Reaktionsgefäß, das als Reaktor oder Carbonisator bezeichnet wird, zugesetzt. Die Gaszufuhr dauert in einem diskontinuierlichen Verfahren so lange an, bis das gesamte Calciumhydroxid in PCC umgewandelt worden ist. Das Produkt wird anschließend gesiebt, um das PCC zu reinigen. Die potenziellen Verunreinigungen sind in der Regel größer als die Körnung des benötigten PCC. Das Endergebnis ist eine PCC-Suspension (mit einem Feststoffgehalt von 15-25 %). Nach einer abschließenden Siebung kann die Suspension in der Papierfabrik als Füllstoff verwendet werden. Die Suspension kann bis zu einem Feststoffgehalt von 35-40 % angedickt werden. Eine Konzentration von 65-70 % kann durch weiteres Filtern, Trocknen und erneute Auflösung in Wasser erzielt werden. Weitere Herstellungsverfahren für PCC sind neben der Karbonisierung das Solvay-, das Lime-soda- und das CalciTech-Verfahren.

(66) Das PCC wird entweder von einer eigenständigen Anlage (die oft Hunderte von Kilometern entfernt liegt) oder durch eine Rohrleitung von einer On-site-Anlage an die Papierfabrik geliefert (On-site-Anlagen und fabrikeigene Anlagen).

(67) On-site-Anlagen sind Anlagen zur PCC-Herstellung, die sich auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nachbarschaft der angeschlossenen Papierfabrik befinden. Sie gehören einem PCC-Hersteller und werden von diesem im Rahmen eines langfristigen (in der Regel auf sieben bis zehn Jahre geschlossenen) Vertrages betrieben, über dessen Laufzeit er seine Investitionen amortisiert. In der Regel versorgt die Papierfabrik die On-site-Anlage mit der notwendigen Infrastruktur, z. B. Nutzung der Abwasser-einrichtungen und Versorgung mit Energie und Kohlendioxidgas (Kohlendioxid ist ein Nebenprodukt der Zellstoffherstellung). Die meisten On-site-Anlagen stellen überwiegend oder ausschließlich PCC für Füllanwendungen her. Der Feststoffgehalt des in einer On-site-Anlage produzierten PCC beträgt zwischen 15 % und 25 %. Die fabrikeigenen Anlagen ähneln den On-site-Anlagen insofern, als sie ihre Produktion überwiegend oder ausschließlich an eine bestimmte Papierfabrik liefern. Sie produzieren weitgehend für den Eigenbedarf. Der Hauptunterschied zu den On-site-Anlagen besteht darin, dass sie im Eigentum der Papierfabrik stehen und von ihr betrieben und unterhalten werden, ohne dass kontinuierlich mit einem PCC-Lieferanten zusammengearbeitet wird.

(68) In eigenständigen Anlagen wird PCC hergestellt, das von Händlern an ihre Kunden verkauft und geliefert wird. Als Handelsprodukt hat PCC einen höheren Feststoffgehalt als das von On-site-Anlagen gelieferte PCC (als Handelsprodukt vertriebenes PCC für Füllanwendungen rund [40-60]* % und als Handelsprodukt vertriebenes PCC für Streichanwendungen rund [60-80]* %). Grund hierfür ist die Notwendigkeit, dieses PCC effizienter zu befördern und zu diesem Zweck den Wassergehalt der Suspension zu senken. Außerdem müssen dem als Handelsprodukt vertriebenen PCC Zusatzstoffe beigefügt werden: Dispersionsmittel stabilisieren den höheren Feststoffgehalt während des Transports, und Biozide verhindern die Bakterienbildung.

(69) Es wird mit einem Anstieg der Gesamtnachfrage nach PCC um jährlich durchschnittlich 4,4 %, von 7,75 Mio. Tonnen 2004 auf 9,7 Mio. Tonnen 2010 gerechnet, der zum größten Teil auf die gestiegene Nachfrage der Papierindustrie zurückzuführen sein dürfte.

2.3.1. PCC für Füllanwendungen

(70) Im Gegensatz zu anderen Industriematerialen ist PCC ein synthetisches Produkt, das geformt und modifiziert werden kann, um dem herzustellenden Papier unterschiedliche Eigenschaften zu verleihen. Die physikalische Form des PCC kann sich im Reaktor erheblich verändern. Variable Faktoren sind unter anderem die Reaktionstemperatur, die Geschwindigkeit, mit der Kohlendioxidgas zugesetzt wird, und die Bewegungs- geschwindigkeit. Diese Variablen beeinflussen die Körnung und die Kornform des PCC, seine Oberflächengröße und Oberflächenchemie sowie die Korngrößenverteilung. Die Körnung von handelsüblichem PCC beträgt in der Regel 0,05-5,0 Mikron. Die Körner können rhomboedrisch oder nadelförmig, in Gruppen oder einzeln angeordnet sein. Calcitisches PCC hat in der Regel eine rhomboedrische, prismatische oder skalenoedrische Form, während aragonitisches PCC in der Regel nadelförmig ist oder eine flache Form hat.

(71) Die Verwendung von skalenoedrischem PCC bietet den Papierherstellern die Möglichkeit, den Helligkeitsgrad, die Lichtundurchlässigkeit, die Dicke, die Leimung und den Füllstoffgehalt des hergestellten Papiers anzupassen und damit die Eigenschaften des Papiers zu steuern. Derzeit wird diese Form des PCC vorwiegend als Füllstoff genutzt. Mit rhomboedrischem PCC können der Helligkeitsgrad, die Festigkeit und der Füllstoffgehalt erhöht und die Laufeigenschaften und die Leimung des Papiers verbessert werden. Rhomboedrisches PCC besteht aus einzelnen oder in Gruppen angeordneten Calcitkristallen. Die eher prismatischen PCC-Formen erlauben eine Erhöhung der Trockenfestigkeit des Papiers und der Produktivität. Die PCC- Technologie ermöglicht ferner die Kombination verschiedener PCC-Morphologien und damit eine Steuerung der Papiereigenschaften.

(72) Zwar ergeben sich daraus, dass mithilfe des PCC die Eigenschaften des Papiers gesteuert werden können (größere Helligkeit, Lichtundurchlässigkeit und Dicke als bei GCC), viele Vorteile, PCC kann jedoch nicht unbegrenzt als Füllstoff verwendet werden, da er die Faserfestigkeit reduziert. Die kristalline Morphologie kann zu einem kritischen Suspension-Feststoff-Verhältnis führen, durch das wiederum die Retention, die Trocknung und die Verteilung der Papierstreichfarbe negativ beeinflusst werden. Schließlich läuft die Papiermaschine während des Produktionsverfahrens bei Verwendung von PCC langsamer.

62 Quelle: Formblatt CO, S. 21, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

63 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 108-109.

64 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 14.

65 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 15.

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(73) Nach Angaben Omyas ist davon auszugehen, dass die Papierindustrie 2004 [4-7]* Mio. Tonnen PCC verbraucht hat, [60-80]* % des weltweiten Verbrauchs. Mehr als [80-100]* % des von der Papierindustrie verbrauchten PCC werden als Füllstoff, weniger als [5-20]* % als Streichpigment verwendet. Im gleichen Jahr wurde nach Angaben Omyas im EWR [über 1 Mio.]* Tonne PCC als Papierfüllstoff verwendet. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für PCC-Füllstoff 2004 im EWR bei rund [115-135]* EUR lag.

2.3.2. PCC für Streichanwendungen

(74) PCC wird auch als Papierstreichpigment verwendet, jedoch sind die verwendeten Mengen im Vergleich zu den Mengen des als Papierfüllstoff verwendeten PCC gering. Streichpigmente erfordern einen viel höheren Feststoffgehalt, was eine weitere Verarbeitung des PCC notwendig macht.

(75) Als Streichpigment wird PCC vor allem verwendet, um dem Papier eine gute Farbaufnahme beim Drucken und Helligkeit zu verleihen. Bis vor kurzem wurde überwiegend rhomboedrisches PCC verwendet, um die Porosität der Streichfarbe zu verringern. Auch nicht agglomeriertes aragonitisches PCC soll als Streichpigment verwendet worden sein. Die Verwendung von PCC als Streichpigment ist hauptsächlich deshalb nicht weiter verbreitet, weil es die Tendenz hat, den Glanz zu verringern, und auch eine hohe Viskosität der Streichfarbe (d. h. der Streichmischung) verursacht, die zu Betriebsproblemen und Streifenbildung führen kann.

(76) Nach Angaben Omyas wurden 2004 im EWR für Streichanwendungen insgesamt [über 100 000 ]* Tonnen PCC verbraucht. Es wird jedoch mit einem starken Anstieg der Verwendung von PCC-Streichpigmenten gerechnet. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für PCC-Streichpigmente 2004 im EWR bei rund [175-195]* EUR lag. Der führende Lieferant von PCC-Streichpigmenten ist SMI.

(77) Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Eigenschaften von Kaolin, GCC und PCC.

66 Quelle: Roskill PCC Report, S. 16-17, 116.

67 Quelle: Formblatt CO, S. 20, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

68 Quelle: Formblatt CO, S. 58, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

69 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 53.

70 Quelle: http://www.paperloop.com.

71 Quelle: Formblatt CO, S. 52, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

72 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 2, 117.

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Tabelle 1. Vergleich der Eigenschafen von Kaolin, PCC und GCC bei der Papierherstellung

Eigenschaft

Kaolin

GCC

80-90

> 90

90-95

Helligkeit

natürlich, 2 Mikron Mahlen erforderlich hergestellt, fein

Körnung

Lichtundurchlässigkeit hervorragend

mäßig bei hohem Füllstoffgehalt

hoch bei niedrigem Füllstoffgehalt

20-30 %

20-30 %

höchstens 20 %

Füllstoffgehalt

gut

hervorragend

mäßig

Blattfestigkeit

mäßig

gut

gut

Dicke

niedrig

niedrig

hoch

Absorption

Chemische Reaktivität inert

in saurer Umgebung instabil

Füllstoff / Streichpigment

alkalisch nur Füllstoff / Streichpigment

Flexibilität

aufwendig

Mahlen / Leimen energieintensiv

Verarbeitung

begrenzt

geologisch reichhaltig On-site-Herstellung oder Handel

Vorkommen

niedrig (Nordamerika)

niedrig (Europa)

abhängig von der der Kostenwirksamkeit

Preis

Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 243

3. Pigmentierte Papiersorten

(78) Papier kann nach Faserzusammensetzung, Verwendung, Druckverfahren und Oberflächenbehandlung eingeteilt werden. Papier wird aus Zellstoff hergestellt, der zum größten Teil von Bäumen stammt. Holz wird im Wesentlichen durch zwei Verfahren in Zellstoff umgewandelt:

(a) das mechanische Verfahren, mit dem „holzhaltiger“ oder „gemahlener“ Zellstoff und

(b) das chemische Verfahren, mit dem „holzfreier“ Zellstoff hergestellt wird.

3.1. Mechanisches oder „holzhaltiges“ Papier

(79) Mechanisches oder „holzhaltiges“ Papier wird durch die Trennung der Zellstofffasern in einem überwiegend mechanischen Verfahren hergestellt. Holzstämme werden bei sehr hoher Geschwindigkeit gegen mit einer rauen Oberfläche versehene Walzen, die so genannten Holzschleifer, gepresst und von diesen zerrieben. Mechanischer Zellstoff ist ein weniger wertvolles Material, das noch Ligninund andere Verunreinigungen enthält. Das ungestrichene mechanische Papier kann dann oberflächenbehandelt werden, indem es über eine aus einer Reihe von rotierenden und polierenden Metallwalzen bestehende Glättmaschine geleitet wird, die die Oberfläche glättet. Das Papier wird dann auf eine Trommel gewickelt. Zu den aus mechanischem Zellstoff hergestellten ungestrichenen mechanischen Papiersorten gehören auch Zeitungspapier.

73 Mittlerweile ist säurebeständiges PCC erhältlich.

74 Quelle: Formblatt CO, S. 23,25, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

75 Lignin ist eine komplexe chemische Verbindung, die insbesondere in Holzpflanzen vorkommt. Es verbindet die Fasern und gibt dem Baum die notwendige Steifheit.

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und satinierte Papiere. Zeitungen, Zeitungsbeilagen und Werbematerial werden als Zeitungspapier eingestuft. Zeitungspapier wiegt 45-49 g/mund wird zu einem Preis von 455-495 EUR/t angeboten.

(80) Satiniertes Papier ist ein hochwertiges Papier aus mechanischem Zellstoff mit herausragender Glätte, Lichtundurchlässigkeit, Helligkeit und Festigkeit. Der Halbstoff kann auch mit einem großen Teil wiederaufbereiteten Papierzellstoffs vermischt werden. Es kann in einem sauren oder einem alkalischen (neutralen) Verfahren hergestellt werden und enthält auch einen mineralischen Füllstoff. Als mineralische Füllstoffe stehen GCC, PCC, Kaolin und Talkum zur Verfügung. Satiniertes Papier ist per definitionem ein ungestrichenes Papier. Nachdem der Ganzstoff die Papiermaschine verlassen hat, wird er in separaten Glättmaschinen weiterverarbeitet. Er verfügt danach über eine blendfreie Oberfläche, die Druckergebnisse mit leserfreundlichen Bildern und Texten in Zeitschriften, Katalogen und anderen Drucksachen liefert. Die Druckergebnisse sind vergleichbar mit leichtgewichtigem gestrichenem Papier(siehe Randnummer 83). Satiniertes Papier wird für den Rotationstiefdruck und den Offsetdruck hergestellt und für Zeitschriften, Kataloge und Werbematerial verwendet. Das Gewicht liegt zwischen 56 und 60 g/m, der Preis bei 580-620 EUR/t.

(81) Unter Streichen ist das Auftragen einer mineralischen Oberflächenbehandlung auf den Ganzstoff zu verstehen. Das Papier kann beidseitig gestrichen werden und der Auftrag aus mehreren Schichten bestehen. Mechanisches und holzfreies Papier kann gestrichen oder ungestrichen sein.

(82) Gestrichenes mechanisches Papier wird in zwei Sorten unterteilt: i) leichtgewichtiges gestrichenes Papier („LWC-Papier“) und ii) mittelschweres gestrichenes Papier („MWC-Papier“).

(83) LWC-Papier ist beidseitig gestrichen, um die Glätte und den Glanz zu verstärken. Das Papier wird für Druckanwendungen eingesetzt, die eine hohe Informationskapazität erfordern, wie beispielsweise Zeitschriften mit einem hohen Anteil an Werbung. Das Gewicht liegt zwischen 45 und 80 g/m, der Preis bei 680-760 EUR/t.

(84) MWC-Papier (auch als doppelt gestrichenes mechanisches Papier bezeichnet) ist ein mittelschweres gestrichenes Papier mit mittlerem Strichauftrag. Der doppelte Strich- auftrag verleiht ihm eine konsistente Oberflächenstruktur und die notwendige Glätte für den Hochglanzfarbdruck. Es eignet sich hervorragend für Fachzeitschriften und Werbe- anzeigen, die eine sehr hohe Qualität verlangen. Das Gewicht liegt zwischen 80 und 115 g/m, der Preis bei 700-760 EUR/t .

3.2. Chemisches oder „holzfreies“ Papier

(85) Chemischer (oder „holzfreier“) Zellstoff wird unter Verwendung chemischer Substanzen zur Auflösung der Ligninverbindungen zwischen den Zellstofffasern hergestellt. Aus chemischem Zellstoff hergestellte Papiere sind in der Regel fester und haben einen höheren Helligkeitsgrad, der sie vor dem Vergilben schützt. Die Industrie bezeichnet diese Papiersorten als „holzfrei“, obwohl sie eigentlich ligninfrei sind.

76 Quelle: http://www.paperloop.com vom 24.-28. Oktober 2005.

77 Quelle: Antwort Omyas auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 18. November 2005.

78 Quelle: http://www.sccouncil.org.

79 Quelle: http://www.paperloop.com vom 24.-28. Oktober 2005.

80 Quelle: http://www.paperloop.com vom 24.-28. Oktober 2005.

81 Quelle: http://www.paperloop.com vom 24.-28. Oktober 2005.

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haben einen höheren Helligkeitsgrad, der sie vor dem Vergilben schützt. Die Industrie bezeichnet diese Papiersorten als „holzfrei“, obwohl sie eigentlich ligninfrei sind.

(86) Da es sich um ungestrichenes Papier handelt, bestimmt der Füllstoff den Helligkeitsgrad und die Lichtundurchlässigkeit, und bei dieser Papiersorte wird mit Calciumcarbonat- füllstoffen ein besseres Ergebnis als mit Kaolin erzielt. Ungestrichene holzfreie Papiere werden für Bücher, Schreibpapier, Wurfsendungen und Kopier- und Büropapier verwendet. Der Begriff „Kopier- und Büropapier“ umfasst Schreibwaren wie Briefpapier, Briefumschläge, Geschäftspapier und Kopierpapier (A3- und A4-Papier für Kopierer und Drucker). Das Standardgewicht von ungestrichenem holzfreiem Papier beträgt 80 g/m, und der Preis liegt bei 640-840 EUR/t .

(87) Gestrichenes holzfreies Papier, das das Druckpapier mit der höchsten Qualität ist, wird für Geschäftsberichte, hochpreisige Kataloge und Zeitschriften sowie Werbematerial verwendet. Bei dieser Papiersorte stammt ein Großteil des Füllstoffs aus Papierabfällen. Diese werden nach dem Papierherstellungsprozess wieder aufbereitet, um den darin enthaltenen Füllstoff zu extrahieren, der verwendet wird, um die Menge des benötigten primären Füllstoffs zu verringern. Das Gewicht von gestrichenem holzfreiem Papier liegt zwischen 80 und 100 g/m, der Preis bei 690-910 EUR/t. Tabelle 2 liefert eine Übersicht über die Eigenschaften der verschiedenen Papiersorten.

Tabelle 2. Vergleich der Eigenschafen der verschiedenen Papiersorten

Papiersorte Faserrohstoff Füllstoff Streichfarben Verwendungsbeispiele

Zeitungspapier entfärbter Alt-bis zu 12 %, papierzellstoffaus entfärbtem und/oder Altpapierzellstoff mechanischer Zellstoff

Zeitungen, Zeitungsbeilagen. Werbematerial

Spezial-entfärbter Alt-weniger als 10 % zeitungspapierpapierzellstoff(Verwendung von Spezialpigmenten (große Helligkeit) mechanischer möglich)

Bücher, Telefonbücher, Werbematerial

mechanischerbis zu 36 % und chemischer Zellstoff

Zeitschriften, Kataloge, Beilagen, Werbematerial

satiniertes Papier

SC A+, SC A und SC B

gestrichenes mechanischerbis zu 10 % mechanisches und chemischer Zellstoff

bis zu 35 % Zeitschriften, Kataloge, Beilagen, Bücher, Werbematerial

ungestrichenes chemischerbis zu 25 % holzfreies PapierZellstoff

Kopier- und Büropapier, Schreibpapier, Brief- umschläge, Bücher, Werbematerial

gestrichenes chemischerbis zu 8 % holzfreies PapierZellstoff,

zweifacher / dreifacher

Verwendung von CTMP möglich

Strichauftrag Wurfsendungen, Geschäftsberichte, Bücher, Werbematerial

Spezialpapier chemischerhängt von derhängt von derEtiketten, Lebens- ZellstoffSorte ab Sorte abmittelverpackungen, Verpackungsmaterial, Zigaretten- und Filter- papier, ferner Gips- kartonträger und Spezial- papiere für Wachs, Isolierung, Dachausbau, Asphaltierung und andere Spezialanwendungen oder -behandlungen

Quelle: Roskill PCC Report 2005 und Roskill GCC Report 2005; Antwort Omyas auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 18. November 2005, eingegangen am 25. November 2005.

(88) Nach Angaben Omyas werden in der Papierindustrie mineralische Zusätze überwiegend bei (ungestrichenem holzfreiem) Druck- und Schreibpapier verwendet. Druck- und Schreibpapier kann in mechanisches (oder „gemahlenes“) holzhaltiges Papier, gestrichen und ungestrichen, und holzfreies (oder chemisches) Papier, gestrichen und ungestrichen, unterteilt werden.

(89) Laut Omya wird PCC-Füllstoff überwiegend für ungestrichenes holzfreies Papier verwendet, auf das [80-100 %]* des im EWR an die Papierindustrie verkauften PCC entfallen. Kopierpapier ist ein typisches Beispiel für diese Papiersorte. Die übrigen [0-20 %]* werden nach Angaben Omyas für ungestrichenes holzhaltiges (satiniertes) Papier verwendet. GCC-Füllstoff wird vor allem für ungestrichenes holzfreies Papier und in geringeren Umfang auch für satiniertes Papier verwendet. Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass bei weitaus mehr Papiersorten sowohl PCC als auch GCC verwendet werden können.

85 Chemo-thermo-mechanischer Holzfaserstoff ist mechanischer Zellstoff, der durch die Behandlung von gehäckselten Holzabfällen mit chemischen Substanzen (in der Regel Natriumsulfit) und Dampf vor der weiteren mechanischen Verarbeitung entsteht.

86 Quelle: http://www.paperonline.org.

87 Kraftpapier hat eine hohe Festigkeit und wird aus Sulfatzellstoff hergestellt. Kraftpapier gibt es von ungebleichtem Kraftpapier zum Verpacken bis hin zu vollständig gebleichtem Kraftpapier für Urkunden.

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4. Struktur von Angebot und Nachfrage

4.1. Minerallieferanten der Papierindustrie

(90) Zu den größten Lieferanten von PCC und GCC für die Papierindustrie im EWR gehören Firmen wie SMI, Huber, Omya, Imerys, Schäfer Kalk GmbH & Co KG („Schäfer Kalk“), Solvay s.a. („Solvay“) und SA Reverté („Reverté“). Technologische Entwicklungen werden nicht immer von den Minerallieferanten allein vorangetrieben. Typischerweise arbeiten sie mit ausgewählten Papierherstellern zusammen, um neue Produkte für Füll- und Streichanwendungen zu entwickeln. Eine technologische Weiterentwicklung erfordert sehr häufig die Zusammenarbeit mit einem Papierunternehmen, da vor der Vermarktung eines neuen Produkts längere Versuchszeiträume erforderlich sein können, in denen nicht nur Laborarbeiten stattfinden, sondern auch im Voraus geplante Probeläufe auf der Papiermaschine und schließlich Versuche im Produktionsmaßstab vorgenommen werden.

(91) SMI ist eine Tochtergesellschaft der in New York ansässigen Mineral Technologies Inc. („MIT“), dem weltweit größten Betreiber von PCC-Anlagen. MTI ist ein ressourcen- und technologiegestütztes Unternehmen, das eine große Palette von Spezialmineralen, auf Mineralen basierenden und synthetischen Mineralprodukten und damit zusammen- hängenden Systemen und Dienstleistungen weltweit entwickelt, herstellt und vertreibt. SMI hat als erstes Unternehmen das Konzept der On-site-PCC-Anlage entwickelt. Derzeit ist das Unternehmen der bei weitem größte Betreiber von On-site-Anlagen weltweit. Das Unternehmen verfügt über PCC-Produktionskapazitäten von insgesamt rund 4,1 Mio. Tonnen jährlich und betreibt weltweit 51 On-site-Anlagen. Zehn Werke mit einer gemeinschaftsweiten Kapazität von insgesamt rund 686 000 Tonnen jährlich befinden sich im EWR (Finnland, Frankreich, Deutschland, Portugal, Polen und Slowakei). Außerdem betreibt das Unternehmen im EWR vier eigenständige PCC-Anlagen, die für den Handel produzieren (Belgien, Finnland, Deutschland und Vereinigtes Königreich). MTI ist im Geschäftsbereich GCC auch in Nordamerika tätig.

(92) SMI entwickelt und liefert auch eine PCC-Sorte für Streichanwendungen. Anfang 2005 lieferte das Unternehmen diese PCC-Sorte für rund 40 Papiermaschinen in 20 Holz- schliff-Papierfabriken in aller Welt. SMI stellt in den meisten seiner Satellitenanlagen PCC-Füllstoff her, 14 Anlagen produzieren PCC-Streichpigmente.

(93) Huber betreibt weltweit zwölf On-site-PCC-Anlagen, von denen sich sechs im EWR befinden (Finnland, Schweden, Frankreich und Portugal). Alle Anlagen stellen PCC für die Papierherstellung her. Ferner liefert Huber über Omya Kaolin an europäische Kunden in der Papierindustrie.

(94) Omya produziert und verkauft Industrieminerale, unter anderem GCC, PCC, Talkum und Dolomit, die in verschiedenen Wirtschaftszweigen Verwendung finden. Mit 17 eigenständigen Anlagen für GCC-Suspension im EWR ist das Untenehmen der [größte Lieferant]* von GCC. An den Lieferungen von GCC an die Papierindustrie im EWR hat es einen Anteil von [70-85]* %. Ferner besitzt das Unternehmen weltweit sieben PCC-Anlagen, von denen sich vier im EWR befinden. In Europa betreibt Omya zwei On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff (Hausmening in Österreich und Szolnok in Ungarn) und zwei eigenständige Anlagen für PCC-Füllstoff (Golling in Österreich und Moerdijk in den Niederlanden). Omya ist der europäische Handelsvertreter für das Kaolin Hubers. Das Kaolin wird von [außerhalb Europas]* angeliefert und von Omya an die europäischen Kunden verteilt.

91 Quelle: Formblatt CO, S. 38, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

92 Quelle: Formblatt CO, S. 58, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005.

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(95) Imerys ist ein weltweiter Lieferant von Mineralen mit Sitz in Frankreich. In Europa beliefert Imerys verschiedene Hersteller und insbesondere die Papierindustrie mit weißen Pigmenten, vor allem Kaolin. 2005 erhielt Imerys seinen ersten Auftrag für die On-site-Lieferung von PCC für Füll- und Streichanwendungen an die schwedischen Anlagen von M-Real, eines großen europäischen Papierherstellers mit Sitz in Finnland. Mit diesem Auftrag gelang Imerys der Zugang zum europäischen Marktsegment PCC-Lieferung. Das Unternehmen betreibt weltweit zwölf On-site-PCC-Anlagen. Imerys ist auch der führende Kaolin- und der zweitgrößte GCC-Lieferant im EWR. Das Unternehmen liefert zudem Minerale an so genannte Spezialindustrien (Keramik, Farben und Lacke, Kunststoffe, Gummi, Klebstoffe usw.) und an Hersteller von Baumaterialien, feuerfesten Produkten und Schleifmitteln.

(96) Schäfer Kalk ist ein deutsches Unternehmen, das Kalkstein, Calciumoxid und Calciumhydroxid sowie Füllstoffe und Pigmente an verschiedene Industrien liefert. Das Unternehmen betreibt vier PCC-Anlagen, zwei in Deutschland und je eine in Österreich und Malaysia. Zwei dieser Werke sind On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff (Neidenfels in Deutschland und Wattens in Österreich).

(97) Solvay ist ein multinationales Arzneimittel- und Chemieunternehmen mit Einnahmen von rund 8 Mrd. EUR im Jahr 2004. Solvay betreibt sechs PCC-Anlagen im EWR und eine in den USA. Eines der europäischen Werke ist eine On-site-Anlage für die Papierindustrie (Quimperlé in Frankreich) und liefert PCC-Füllstoff an die Papeterie de Mauduit. Die sechs anderen Werke, von denen sich fünf in Europa (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Vereinigtes Königreich) befinden, liefern als Handelsprodukt vertriebenes PCC.

(98) S. A. Reverté Productos Minerales ist ein Unternehmen mit Sitz in Spanien, das aus Calcit und weißem Marmor GCC herstellt. Eine Produktionsanlage befindet sich in Castellet i la Gornal in der Nähe von Barcelona und eine in Albox in der Nähe von Almería. Beide Anlagen besitzen eigene Steinbrüche und Schürfkonzessionen. Reverté liefert GCC zur Verwendung in einer Reihe von Produkten wie Papier, Farben und Lacke, Keramik, Dichtstoffe, synthetischer Marmor und Polyethylen hoher Dichte („HDPE“) für die Herstellung von Flaschen.

4.2. Kunden in der Papierindustrie

(99) Ein Drittel der Kapazitäten für die Papierproduktion weltweit entfällt auf die europäische Papierindustrie. Europa ist führend bei der Herstellung von Druck- und Schreibpapier, gefolgt von Asien und Nordamerika, und hat einen Anteil von rund 30 % an der gesamten Papier- und Pappeproduktion .

93 Quelle: Roskill GCC Report 2005, S. 57.

94 Quellen: Formblatt CO, S. 39, Schriftsatz Omyas vom 4. August 2005; http://solvay.com.

95 Quelle: http://reverteminerals.com.

96 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 122.

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(100) Durch die Konsolidierung der europäischen Papierindustrie im letzten Jahrzehnt ist die Zahl der Unternehmen, Papierfabriken und Papiermaschinen in Europa gesunken, die Produktionskapazität jedoch gleichzeitig erheblich gestiegen. Es wird geschätzt, dass die zehn größten Papierhersteller 2003 einen Anteil von rund 28 % an der weltweiten Papier- und Pappeproduktion hatten. Der Umsatz der europäischen Papierindustrie betrug 2004 rund 70 Mrd. EUR .

(101) Die Kunden in der Papierindustrie sind große Papierhersteller wie die Stora Enso Group, International Paper, die UPM-Kymmene Group, Svenska Cellulosa (SCA), M-Real, die Exacompta Clairefontaine Group, Sappi und Myllykoski Paper sowie eine große Zahl kleinerer Papierhersteller. Die Papierhersteller haben im Allgemeinen eine globale Bezugsstrategie und handeln ihren Mineralbedarf auf Unternehmensebene aus. Die folgenden Randnummern liefern eine kurze Beschreibung einiger großer Papierhersteller.

(102) Die Stora Enso Group („Stora Enso“) ist ein integriertes Unternehmen im Bereich Papier, Verpackung und Forstprodukte. Es ist der weltweit führende Hersteller für Druckpapier. Das Unternehmen verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von rund 16 Mio. Tonnen Papier und Pappe. Das Unternehmen hat mehr als 300 Papierfabriken in neun Ländern (Finnland, Schweden, Frankreich, Belgien, Niederlande, Deutschland, Kanada, USA, China). Im EWR betreibt das Unternehmen drei On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff .

(103) International Paper („IP“) ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Papier, Verpackung und Holzprodukten mit einer Produktionskapazität von 17 Mio. Tonnen pro Jahr, davon 2 Mio. Tonnen pro Jahr in Europa. Das Unternehmen hat eine Kapazität für die Herstellung von Druckpapier von 10 Mio. Tonnen pro Jahr, davon 1,5 Mio. Tonnen pro Jahr in Europa. Im EWR verfügt es in Frankreich und Polen über On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff .

(104) Die UPM-Kymmene Group („UPM“) ist der drittgrößte Papierhersteller weltweit mit einer Produktion von rund 11 Mio. Tonnen Papier und Pappe im Jahr 2004. Das Unternehmen konzentriert sich auf Zeitschriftenpapier, Zeitungspapier, Feinpapiere und Spezialpapiere. UPM hat 22 Papierfabriken in acht Ländern (Finnland, Österreich, Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, China). Das Unternehmen hat drei On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff im EWR, und zwar in Finnland, Frankreich und Deutschland .

(105) SCA ist ein schwedischer Papierhersteller, der Hygieneartikel, Verpackungslösungen und Zeitschriftenpapier anbietet. Das Unternehmen verfügt über eine Gesamtkapazität für die Herstellung von Zeitschriftenpapier von 1,7 Mio. Tonnen pro Jahr. Die Papierfabriken befinden sich in Österreich, Schweden und im Vereinigten Königreich .

(106) Die M-Real Corporation („M-Real“) ist einer der führenden europäischen Anbieter von Pappe, gestrichenem und ungestrichenem Feinpapier und gestrichenem Zeitschriftenpapier. Das Unternehmen hat 20 Produktionsanlagen im EWR: 14 Papierfabriken, drei Pappenfabriken, zwei Pappkartonfabriken und eine Zellstofffabrik. Das Unternehmen verfügt über drei On-site-Anlagen für PCC-Füllstoff im EWR, und zwar in Finnland, Frankreich und Schweden .

B. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE

(107) Wie in Randnummer 19 ausgeführt, betrifft das Vorhaben die Herstellung von Industriemineralen und ihre Lieferung an die Papierindustrie. Der von Huber zu übernehmende Unternehmensbereich ist ausschließlich in der Lieferung von PCC an die Papierindustrie tätig. Omya beliefert dagegen verschiedene Wirtschaftszweige mit einer breiten Palette von Mineralen .

(108) An die Papierindustrie gelieferte Minerale unterscheiden sich von anderen sowohl in ihren technischen Spezifikationen als auch in der Aufmachung. Minerale für die Papierindustrie sind feiner gemahlen als Minerale für Anwendungen in der Kunststoffindustrie und der Farb- und Lackindustrie. Die Aufbereitung der Minerale für die Papierindustrie schließt – im Gegensatz zu anderen Anwendungen – das Nassvermahlen ein, mit dem die notwendige geringe Körnung erreicht wird. Die Erzeugnisse der Papierindustrie werden als Suspensionen in verschiedenen Zusammen- setzungen an die Kunden geliefert. Die nachstehende Untersuchung beschränkt sich daher ausschließlich auf Industrieminerale für den Einsatz in der Papierindustrie.

(109) Nach Auffassung Omyas können bei den Füllanwendungen als relevante Märkte in diesem Fall erstens der Markt für den Betrieb von On-Site-PCC-Anlagen für Füllstoffe und zweitens der Markt für Handelsprodukte von PCC oder anderen als Füllstoffe verwendeten Mineralen angesehen werden. Omya vertritt die Ansicht, dass die Frage, ob das als Handelsprodukt vertriebene GCC Teil des größeren Marktes für Füllstoffe in Form von Handelsprodukten (einschließlich PCC und GCC zu Füllzwecken oder Kaolin als Füllstoff) ist oder nicht, unbeantwortet bleiben kann.

(110) Im Hinblick auf Streichanwendungen ist Omya der Auffassung, dass erstens PCC für Füllstoffe und PCC für Streichfarben nicht denselben Produktmarkt betreffen, dass zweitens auf der Angebotsseite eine hohe Substituierbarkeit von PCC für den Papierstrich und für die Streichfarbengemische gegeben ist und dass drittens ein gewisser Wettbewerb zumindest zwischen PCC als Streichpigment und bestimmten Zwischenstufen des GCC für Streichfarben, beispielsweise aufbereitetem GCC, gegeben ist. Nach Ansicht von Omya kann ferner die Frage offen bleiben, ob Streichfarbengemische mit GCC mit enger Korngrößenverteilung oder Streichfarbengemische aus GCC und PCC Teil eines größeren sachlich relevanten Marktes sind. Omya hegt Zweifel bezüglich der angebotsseitigen Substituierbarkeit von GCC für Füllanwendungen und von GCC für Streichanwendungen, vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Frage offen bleiben kann.

Der folgende Abschnitt untersucht die verschiedenen Industrieminerale, die in der Papierindustrie für Füll- und Streichanwendungen verwendet werden.

1. Kaolin, Talkum, Titandioxid und andere Minerale

1.1. Kaolin

(112) Kaolin ist das bevorzugte Mineral bei der sauren Papierherstellung. Bei der sauren Papierherstellung ist der Einsatz von Calciumcarbonat nicht sehr verbreitet, da das Mineral aufgrund chemischer Reaktionen mit der Säure seine Eigenschaften ändert und die ihm zugedachte Funktion nicht mehr erfüllt. Im letzten Jahrzehnt war in der Papierindustrie ein Trend von der Verwendung von Kaolin hin zu Calciumcarbonat zu beobachten. Dies wird von Omya in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte anerkannt. Dieser Trend ist durch mehrere Faktoren verursacht worden: Zum einen durch die steigende Nachfrage nach weißerem Papier und durch die Weiterentwicklung von PCC, die seinen Einsatz in Streichanwendungen für Papier und in mechanischen Druckverfahren erst ermöglichte, sowie durch die zunehmende Verwendung von Recyclingpapier, die stärkere und weißere Pigmente, die Karbonate, erforderlich macht.

(113) In ihrer Entscheidung in der Sache Imetal/English China Clays, untersuchte die Kommission die Märkte für Kaolin und GCC in der Papierindustrie und gelangte zu dem Schluss, dass Kaolin einen anderen Markt als GCC aufweist und dass darüber hinaus zwischen Kaolin für Füllanwendungen und Kaolin für Streichanwendungen zu unterscheiden ist. In dieser Entscheidung erkannte die Kommission ferner an, dass Kaolin bestimmte Vorteile bietet, die mit anderen Substituten nicht erzielt werden können. So können durch den Einsatz von Kaolin ein besonderer Glanz, eine besondere Faserabdeckung und gute Bedruckbarkeit erreicht werden, die andere Streichpigmente nicht bieten.

(114) Omya vertritt folgende Auffassung: Erstens wird Kaolin als Füllstoff überwiegend bei superkalandriertem Papier, (bei dem PCC oder GCC als Füllstoff brauchbare Alternativen wären), jedoch nicht bei ungestrichenem holzfreien Papier, (für das als Füllstoffe vorwiegend PCC und GCC verwendet werden), eingesetzt. Zweitens sind Kaolin und GCC im Allgemeinen bei der Verwendung in Streichanwendungen substituierbar. Drittens werden GCC und PCC zunehmend in Kombinationsanwendungen eingesetzt, das heißt in Gemischen für Papierstriche. Omya vertritt dennoch die Auffassung, dass eine genaue Abgrenzung des Marktes von Calciumcarbonat als Streichpigment in diesem Fall nicht erforderlich ist.

(115) Die von Omya vertretene Auffassung, dass Kaolin und GCC im Allgemeinen für den Einsatz in Streichanwendungen als austauschbar angesehen werden, ist aus folgenden Gründen zurückzuweisen: Kaolin und Carbonate zeichnen sich durch unterschiedliche Eigenschaften aus, sie werden in der Papierindustrie in komplementären Bereichen eingesetzt und weniger als Substitute. Beispielsweise wird mit Calciumcarbonat ein Erzeugnis mit niedrigem Oberflächenfinish hergestellt, dem durch den Zusatz von Kaolin als Glanzmittel hochwertigere Eigenschaften verliehen werden. Allerdings wird durch den Zusatz von Kaolin ein geringerer Glanz als mit Calciumcarbonat als Streichpigment erreicht. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führt Omya den Schriftsatz eines Dritten an, in dem Rezepturen für Streichfarben, d.h. Gemische aus Kaolin, GCC und PCC, beschrieben werden, wobei die einzelnen Bestandteile der Streichfarbe im Herstellungsprozess verschiedene Aufgaben erfüllen.

(116) Die von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchungen bestätigten, dass Kaolin und Calciumcarbonat häufiger in Kombination als Ersatz- oder Austauschstoff verwendet werden, und zwar sowohl in Füll- als auch in Streichanwendungen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz als Füllstoff bei superkalandriertem Papier. Nach Auskunft Omyas ist es wegen der flächigen Form des Kaolins nicht möglich, dieses Mineral in den Rezepturen für superkalandriertes Papier in der alkalischen Papierherstellung, (die eine bestimmte Porosität verlangt, vollständig zu ersetzen...) [Beschreibung der Ansichten Omyas zu der Möglichkeit, PCC und Kaolin bzw. GCC und Kaolin in verschiedenen Anwendungen alternativ einzusetzen.]

(117) Der räumliche Markt für Kaolin ist wesentlich größer. Kaolin wird in trockenem Zustand befördert und vor der Verwendung in der Papierherstellung in einer Suspension aufgeschlämmt. Da der Transport in trockenem Zustand erfolgt, können weite Entfernungen zurückgelegt werden. Das in Europa verwendete Kaolin stammt aus den USA. Omya ist der Handelsvertreter für Kaolin von Huber. Huber befördert sein Kaolin für Streichanwendungen von [außerhalb Europas]* zu zwei Standorten von Omya in Deutschland, wo das Mineral in Suspensionen aufgeschlämmt und in ganz Europa vertrieben wird.

(119) Nach Ansicht der Kommission verfügen Kaolin und Calciumcarbonat daher weder für Füllanwendungen noch für Streichanwendungen über denselben sachlich relevanten Markt. Außerdem stellt Omya selbst kein Kaolin her und ist Verkaufsvertreter für die Kaolinproduktion von Huber in Europa. Daher hat das geplante Rechtsgeschäft keinen Einfluss auf die Marktsituation, da die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in Bezug auf Kaolin bereits kombiniert sind.

1.2. Talkum

(120) Talkum verringert die Porosität von Papier und wird daher zur Verbesserung der Bedruckbarkeit ungestrichener Papiere eingesetzt. Seine Eigenschaften unterscheiden sich jedoch erheblich von denen der Calciumcarbonate. Durch die Verwendung von hochpreisigem Talkum zur Beeinflussung der Holzfaserkörnung werden die Laufeigenschaften des Papiers verbessert. Der Glanz und die erreichte Lichtstreuung liegen jedoch unter denen von Calciumcarbonaten.

(121) Die Marktanalysen der Kommission ergaben, dass Kaolin der Austauschstoff ist, der Talkum am nächsten kommt.

(122) Daher verfügen Talkum und Calciumcarbonate nach Ansicht der Kommission nicht über denselben sachlich relevanten Markt.

1.3. Titandioxid

(123) Mit Titandioxid können eine hohe Opazität, eine gute Lichtstreuung und ausgezeichneter Glanz erzielt werden, aber dieses Mineral ist um Vielfache teurer als Calciumcarbonat und wird daher nicht in standardmäßigen Füll- oder Streichanwendungen eingesetzt. Es wird für die Herstellung von hochwertigem Papier mit kleinen Auftragsmengen, wie z. B. für Bibeln, verwendet.

(124) Daher verfügen Titandioxid und Calciumcarbonate nach Ansicht der Kommission nicht über denselben sachlich relevanten Markt.

1.4. Sonstige Minerale

(125) In verschiedenen Anwendungen mit geringen Auftragsmengen kommen zahlreiche andere Minerale zum Einsatz. Dazu gehören u. a. Gips, Bentonit, Aliminiumoxidtrihydrat und Silicate. Diese Minerale werden jedoch nur in sehr geringem Umfang eingesetzt und erreichen lediglich einen Anteil von 3 % an den in der Papierindustrie eingesetzten Pigmenten.

(126) Für Spezialanwendungen, deren Anforderungen die als Bulkwaren aufgemachten Calciumcarbonate, Kaolin und Talkum nicht erfüllen, werden andere Minerale eingesetzt. Mit Bentonit lassen sich die Absorptionsfähigkeit, das Flockungsverhalten und die Faser- und Füllstoffretention verbessern.

(127) Nach Ansicht der Kommission verfügen diese sonstigen Minerale und Calciumcarbonate nicht über denselben sachlich relevanten Markt.

1.5. Schlussfolgerung

(128) Die Kommission vertritt die Auffassung, dass aus vorstehend genannten Gründen die Minerale Kaolin, Talkum, Titandioxid und andere oben genannte Minerale zum Zweck der Marktabgrenzung von Calciumcarbonaten für Anwendungen in der Papierindustrie unterschieden werden können.

(129) Im Lichte vorstehender Ausführungen konzentriert sich die Bewertung des Vorhabens auf die Lieferung von Calciumcarbonaten, das heißt, von PCC und von GCC als Einzelerzeugnisse bzw. Handelsprodukte oder in Gemischen für Füll- und Streichanwendungen in der Papierindustrie.

2. Möglichkeiten für die Substitution von Calciumcarbonat in Streich- und Füllanwendungen

(130) In einer Entscheidung über Kaolin für Füll- und Streichanwendungen untersuchte die Kommission die Märkte für Kaolin in der Papierindustrie und hielt es für zweckmäßig, zwischen zwei gesonderten sachlich relevanten Märkten für Kaolin für Füllanwendungen und für Kaolin für Streichanwendungen zu unterscheiden. Hauptargument für die Unterscheidung war erstens das Vorhandensein verschiedener Sorten, wobei die Sorten für Füllanwendungen, als Kaolin im Grundzustand mit notwendiger Bearbeitung für die Herstellung und Sorten für Streichanwendungen als hochwertigeres und verfeinertes Erzeugnis mit weiteren notwendigen Bearbeitungsschritten bezeichnet wurden, und zweitens die unterschiedlichen Preise und Herstellungskosten sowie die je nach Anwendung abweichenden Handelsströme der Erzeugnisse.

(131) Im Verlauf der Untersuchungen der Kommission vertrat ein Wettbewerber die Ansicht, dass sämtliche Calciumcarbonate für Füll- und Streichanwendungen demselben sachlich relevanten Markt hinzuzurechnen sind. Wie in 2.1, 2.2 und 2.3 ausgeführt wird, gelangte die Kommission nach der Betrachtung der Angebots- und Nachfrageseite zu einem anderen Schluss.

128Quelle: Entscheidung der Kommission vom 26. April 1999 in der Sache IV/M.1381 – Imetal/English China Clays, Randnummern 14-15.

129Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 1. September 2005, eingegangen am 7. September 2005.

2.1. Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonat als Füllstoff und als Streichpigment

(132) Im Fall der Calciumcarbonate konnte in der Marktuntersuchung nachgewiesen werden, dass die Substituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Füllanwendungen und jenen für Streichanwendungen auf der Nachfrageseite stark eingeschränkt ist.

(133) Da Füll- und Streichanwendungen bei der Papierherstellung unterschiedliche Ziele verfolgen, verfügen auch die Calciumcarbonate in Füllstoffen und Streichfarben über verschiedene Eigenschaften. Nach Angaben Omyas weisen PCC als Füllstoff und PCC als Streichpigment unterschiedliche technische Spezifikationen auf. PCC als Füllstoff, der die Papiermasse erhöht, ist eine [10-30]*-prozentige Suspension mit einer durchschnittlichen Korngröße von […]* Mikron. Bei PCC als Streichpigment, das zur Verbesserung der Papieroberfläche eingesetzt wird, handelt es sich demgegenüber um eine [50-80]*-prozentige Suspension mit wesentlich geringerer Partikelgröße (zwischen 130 […]* und […]* Mikron).

(134) Ebenso weist GCC für Streichanwendungen andere Eigenschaften auf als GCC für Füllanwendungen. Nach Angaben Omyas ist der größte Unterschied [zwischen GCC für Füllstoffe und GCC für Streichfarben] die Feinheit des Materials, d.h. die Oberflächenstruktur. GCC für Streichfarben zeichnet sich durch eine feinere Struktur (Korngröße) als GCC für Füllstoffe aus. Diese Angaben sind durch die Marktuntersuchung bestätigt worden. Wie ein Dritter ausführte, sind Calciumcarbonate für Streichfarben und Füllstoffe aus nachfrageseitiger Perspektive normalerweise nicht substituierbar. Insbesondere bestehen Streichpigmente aus feineren Calciumcarbonat-Partikeln während Füllstoffe eine größere Körnung mit einem höheren Wasseranteil aufweisen.

(135) Im Zuge der Untersuchungen der Kommission wurde bestätigt, dass die Preise für GCC und PCC für Füll- und Streichanwendungen die unterschiedliche Verwendung der Minerale widerspiegeln. Der Preis für Calciumcarbonat für Streichanwendungen liegt wesentlich höher als bei Füllanwendungen. Laut der Versanddatenbank der Kommission beträgt der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für PCC in Streichfarben im Europäischen Wirtschaftsraum [175–195]* EUR je t Trockenmasse und [115-135]* EUR je t Trockenmasse für Füllanwendungen. Der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für GCC im Europäischen Wirtschaftsraum liegt bei [95-

130Quelle: Antwort auf Frage 13 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 20. Oktober 2005, eingegangen am 26. Oktober 2005.

131Quelle: Antwort auf Frage 8 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 20. Oktober 2005, eingegangen am 26. Oktober 2005.

132Quellen: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 1. September 2005, eingegangen am 14. September 2005 (nach einem am 7. September 2005 eingegangenen Schriftsatz); Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 10. August 2005, eingegangen am 29. September 2005 (nach einem am 19. August 2005 eingegangenen Schriftsatz).

(136) Die Kommission ist daher der Ansicht, dass aufgrund der fehlenden Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Füllanwendungen und Calciumcarbonaten für Streichanwendungen von separaten Märkten für die jeweilige Anwendung dieses Minerals auszugehen ist.

2.2. Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füll- und Streichanwendungen

(137) In der Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes heißt es,„Der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite kann bei der Definition der Märkte dann ebenfalls Rechnung getragen werden, wenn sie sich genauso wirksam und unmittelbar auswirkt wie die Nachfragesubstituierbarkeit“.

(138) Die Marktuntersuchung der Kommission haben ergeben, dass für Füll- und Streichanwendungen unterschiedliche Calciumcarbonatlösungen angeboten werden und dass die Lieferanten je nach Lösung in unterschiedlichem Maße in der Lage sind, bei der Produktion zwischen den Produkten für Füllanwendungen und jenen für Streichanwendungen umzustellen.

(139) GCC wird als Gestein (in Form von Marmor, Kalkstein oder Kreide) abgebaut und anschließend vermahlen, bis die für die jeweilige Anwendung erforderliche Körnung erreicht ist. So wird GCC in verschiedenen raffinierten Sorten angeboten. […] Die Herstellungsverfahren für GCC zu Füll- und Streichzwecken sind weitgehend identisch. Da jedoch GCC für Streichfarben in der Regel eine feinere Körnung aufweist als GCC für Füllstoffe wird das GCC für Streichfarben einer feineren Vermahlung unterzogen. Nach Angaben Omyas belaufen sich die Herstellungskosten für GCC auf […]* EUR je Tonne GCC für Füllanwendungen und auf […]* EUR je Tonne GCC für Streichanwendungen.

(140) Die mit der Umstellung von GCC für Füllanwendungen auf GCC für Streichanwendungen (und umgekehrt) verbundenen Kosten fallen je nach Kundenanforderungen unterschiedlich aus. Gemäß den Angaben Omyas können in der Regel für die Herstellung von GCC für Füllanwendungen und für Streichanwendungen dieselben Produktionsanlagen verwendet werden, …die sich nur in Bezug auf die technischen Einstellungen der Anlagen, wie Maschinenleistung, Durchlaufzeit der Suspension und Mischung der Zusatzstoffe unterscheiden. Bei Kunden, die bereits von einer Mineralanlage beliefert werden, belaufen sich die versunkenen Kosten für die Neujustierung der Anlage auf etwa 500 EUR pro Justierung, die jedoch schnell wieder ausgeglichen werden können.

(141) In einigen Fällen kann die Umstellung jedoch wesentlich höhere Kosten verursachen, die dann in Größenordnungen von 20 000 bis 50 000 EUR liegen. Laut Omya sind diese hohen Umstellungskosten mit der Herstellung hochwertigster Streichfarben verbunden, die besonderen Kundenansprüchen genügen müssen, und beispielsweise Ergebnis einer signifikativen Änderung der Nachfrage sind, wie sie typischerweise bei GCC mit enger Korngrößenverteilung für Streichfarben auftreten. Omya hegt Zweifel was das Ausmaß der Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füllanwendungen und von GCC für Streichanwendungen betrifft, vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Frage offen bleiben kann.

(142) Ein Dritter bestätigt, dass ein Anbieter von GCC, der verschiedene Sorten GCC für Füllanwendungen herstellt, in der Lage ist, elementare Streichpigmentsorten anzubieten, aber für die Herstellung qualitativ hochwertiger Streichpigmentsorten zusätzlicher Ausrüstungen bedarf, beispielsweise einer besseren Mahlanlage. Allerdings ist ein Anbieter hochwertiger Streichpigmentsorten in der Lage, GCC-Sorten für Füllanwendungen herzustellen.

(143) Die Kommission hat im Zuge der Prüfung der angebotsseitigen Substituierbarkeit von GCC für Füllanwendungen und GCC für Streichanwendungen nicht nur die technischen Kosten berücksichtigt, die Anbietern bei einer Produktionsumstellung entstehen, sondern auch deren Opportunitätskosten, mit denen die Übertragung der Kapazitäten von einem Produkt zum anderen verbunden ist. So besteht bei einem signifikanten und anhaltenden Preisanstieg für Calciumcarbonat als Streichpigment für die Anbieter von GCC für Füllanwendungen ein Anreiz, ihre Produktionskapazitäten für GCC für Füllanwendungen in der Herstellung von GCC für Streichfarben einzusetzen. Ungeachtet der Tatsache, ob mit dieser Kapazitätsumstellung weitere Kosten verbunden sind oder nicht, erfolgt die Umstellung jedoch nur so weit, bis die höhere Gewinnspanne auf dem Markt für Streichanwendungen (im Vergleich zu den Füllanwendungen) ausgeschöpft ist. Ein hypothetischer Monopolist auf dem Markt für Streichanwendungen unterliegt bei seiner durchsetzbaren Preiserhöhung folglich einer Einschränkung durch die Angebotssubstituierbarkeit, da er die Preise nur soweit anheben kann, bis die Spanne auf dem Markt für Streichanwendungen gleich der Spanne auf dem Markt für Füllanwendungen ist. Allerdings werden die Preise auf dem Markt, der von dem geplanten Rechtsgeschäft betroffen sein wird, weit über dem entsprechenden Schwellenwert (z. B. 10 %) liegen. Die Intensität des Wettbewerbsdrucks, der durch die Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füllanwendungen und GCC für Streichanwendungen entsteht, ist folglich von dem Wettbewerbsdruck abhängig, dem die Anbieter auf jedem dieser Märkte gegenüberstehen.

(144) Die Kommission bewertet für das Vorhaben die horizontalen Auswirkungen der Transaktion sowohl für Füll- als auch für Streichanwendungen. Daher können keine Annahmen über das Ausmaß und damit die Auswirkungen der Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füll- und GCC für Streichanwendungen getroffen werden, ohne nicht auch die Füll- und Streichanwendungen zu betrachten.

139Quelle: Antwort auf Frage 13 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 20. Oktober 2005, eingegangen am 26. Oktober 2005.

140Quelle: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, Abschnitt III.B, S. 15.

141Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 1. September 2005, eingegangen am 14. September 2005 (nach einem am 7. September 2005 eingegangenen Schriftsatz).

(146) Im Hinblick auf PCC gibt es laut Auskunft Omyas zwei Arten, PCC für Streichanwendungen einzusetzen. Bei der ersten Anwendung (die hier als „traditionelles Verfahren“ bezeichnet werden soll) werden im Allgemeinen 100 % der als Streichpigmente verwendeten Carbonate durch PCC ersetzt. Bei der zweiten Anwendung wird PCC mit anderen Pigmenten, einschließlich Kaolin und GCC, gemischt. Diese Anwendung wird als „additives oder Mischungsverfahren“ bezeichnet. Bei diesem Verfahren erreicht PCC einen Anteil von [25-35]* bis [35-45]* % am gesamten Streichpigment in der Rezeptur.

(147) Im Zuge der Marktuntersuchung wurde bestätigt, dass für die Herstellung und Distribution von PCC für Streichanwendungen in der Regel speziellere Kenntnisse und ausgereifteres Know-how erforderlich sind als bei PCC für Füllanwendungen. Dies stellt für einen Anbieter, der nur in der Produktion von PCC für Füllstoffe tätig ist, ein Hindernis für die Umstellung von der Produktion von PCC für Füllanwendungen auf die Herstellung von PCC für Streichanwendungen dar.

(148) Genauer gesagt: Nach der chemischen Reaktion wird der Vorläufer des Streichpigments – wie auch das PCC für Füllstoffe gesiebt – und anschließend in Bütten gelagert, die das Entwässerungssystem speisen. Entwässerungssysteme für PCC zu Füllzwecken umfassen im Allgemeinen drei Stufen, i) das Filtern zum Auffangen des überwiegenden Teils des Wassers, ii) das Dispergieren zum Wiederaufschlämmen des Filterkuchens, und iii) das Entwässern zum Entfernen der meisten Feststoffanteile. Omya erklärt, dass „die größte Schwierigkeit bei der Herstellung eines beliebigen PCC für Füllanwendungen in einer darauf spezialisierten Satellitenanlage das Entwässern darstellt, mit dem der Volumenanteil des PCC im Füllstoff von [0-20]* % auf [60-80]* % angehoben wird“, und legt dar, dass die Kosten und die mit der Entwässerung verbundenen Technologien ein Hindernis für die Produktionsumstellung darstellen können. Das Vorhandensein einer derartigen Schwelle wird von Dritten bestätigt.

(149) Sobald ein Anbieter über die erforderlichen Kenntnisse und das Know-how verfügt, sind noch beträchtliche Investitionen erforderlich, um eine Anlage, die PCC für Füllanwendungen produziert, zu einer Anlage umzubauen, mit der PCC für Streichanwendungen hergestellt und geliefert werden kann. Diese zusätzlichen

142Quelle: Antwort auf ein Informationsersuchen vom 8. März 2006, eingegangen am 26. März 2006.

143Quelle: Antwort auf Frage II.1.iii des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 30. März 2006, eingegangen am 13. April 2006.

144Quelle: Antwort auf ein Informationsersuchen vom 8. März 2006, eingegangen am 26. März 2006.

Investitionskosten liegen nach Angaben Omyas [25-40]* Mio. EUR für eigenständige Produktionsanlagen mit einer Kapazität von 100 000 t PCC für Streichpigmente und erreichen [30-50]* Mio. EUR bei On-Site-Produktionsanlagen ähnlicher Größe. Damit bestehen erhebliche Hemmnisse für die Umstellung von Produktionsanlagen für PCC als Füllstoff, die noch nicht für die Produktion und Lieferung von PCC für Streichpigmente ausgerüstet sind.

(150) Schließlich ist auch der Umfang beschränkt, in dem Produktionsanlagen für Streichpigment-PCC auf die Herstellung von Füllstoff-PCC umgestellt werden kann. Zwischen PCC als Streichpigment und PCC als Füllstoff bestehen erhebliche Preisunterschiede. Der gewichtete mittlere Ab-Werk-Preis von PCC für Streichfarben liegt laut der Versanddatenbank der Kommission 45-55% über dem Preis für PCC für Füllstoffe. Angesichts dieses beträchtlichen Preisunterschieds und der für die Produktion von PCC als Streichpigment notwendigen Investitionen ist ein Lieferant eher abgeneigt, in Produktionsanlagen, die beide PCC-Produkte herstellen, einen erheblichen Teil seiner PCC-Produktionskapazitäten von PCC für Streichfarben auf PCC für Füllstoffe umzustellen.

(151) Wenn ein Lieferant nicht über das notwendige Wissen und Know-how für die Herstellung von PCC für Streichfarben verfügt, so existiert eine große Hemmschwelle für die Umstellung von PCC für Füllstoffe auf PCC für Streichfarben. Verfügt ein Lieferant über die erforderliche Technologie und Praxis, so verbleiben noch die beträchtlichen Kosten, die mit der Umstellung von Mineralanlagen verbunden sind, die noch nicht mit den notwendigen Ausrüstungen ausgestattet sind. Schließlich bestehen ebenfalls für Anlagen, die entsprechend ihrer Ausrüstung PCC für Streichfarben oder PCC für beide Anwendungen produzieren und liefern können, Beschränkungen bei der Produktionsumstellung.

(152) Nach Auffassung der Kommission haben daher die Untersuchungen des PCC-Angebots ergeben, dass PCC für Füllanwendungen und PCC für Streichanwendungen nicht über denselben sachlich relevanten Markt verfügen.

2.4. Schlussfolgerung

(153) Um den Wettbewerbsdruck, wie er zwischen Calciumcarbonaten für Füllanwendungen und Calciumcarbonaten für Streichanwendungen herrscht, zu beschreiben, sind drei wesentliche Elemente untersucht worden. Erstens sind Calciumcarbonate für Streich- oder Füllanwendungen aus Sicht des Kunden nicht austauschbar. Zweitens ist die Untersuchung der Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füllanwendungen und GCC für Streichanwendungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen und ferner hat die Frage, ob GCC für Füllanwendungen oder GCC für Streichanwendungen demselben Markt zuzurechnen sind, wegen der in Randnummer 234 erläuterten Gründe keine

147Quelle: Antwort auf Frage 13 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 20. Oktober 2005, eingegangen am 26. Oktober 2005.

148Die Bezeichnung „Ab-Werk“ ist Teil der Incoterms-Standards. Incoterms sind international anerkannte Handelsbedingungen, die die Aufgaben von Käufer und Verkäufer bei Lieferabsprachen und andere Zuständigkeiten regeln und Angaben zum Eigentümerwechsel der Ware enthalten. Der „Ab Werk“-Preis ist der Preis, den der Verkäufer verlangt, wenn er die Ware auf seinem Grundstück (Werk, Produktionsanlage u.ä.) bereitstellt. Alle weiteren Beförderungskosten und mit der Beförderung verbundene Gefahren gehen auf den Käufer über.

Auswirkungen auf die Unterscheidung zwischen Füllstoffen und Streichpigmenten. Drittens besteht keine Angebotssubstituierbarkeit zwischen PCC für Füllanwendungen und PCC für Streichanwendungen, so dass sie nicht über denselben Markt verfügen.

(154) Angesichts der fehlenden Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Füllanwendungen und jenen für Streichanwendungen, untersuchen die folgenden Abschnitten aus Sicht der Kunden die Frage, ob einerseits sämtliche Calciumcarbonate für Füllstoffe (PCC und GCC für Füllanwendungen sowie Gemische daraus) demselben Markt zuzurechnen sind und ob andererseits alle Calciumcarbonate für Streichpigmente (PCC und GCC für Streichanwendungen sowie Gemische daraus) einem anderen sachlich relevanten Markt angehören.

3. Calciumcarbonate für Füllanwendungen

(155) Aus Sicht des Kunden gehören zu den Calciumcarbonaten für Füllanwendungen GCC für Füllstoffe mit groben und feinen Korngrößen sowie PCC für Füllstoffe, die entweder allein oder in Gemischen mit GCC für Füllstoffe verwendet werden. Durch den Zusatz dieser Calciumcarbonate werden die Papiereigenschaften verbessert und gleichzeitig der Anteil des teureren Faserstoffs an der Papierherstellung verringert.

3.1. GCC, PCC für Füllanwendungen und Gemische daraus

3.1.1. GCC für Füllanwendungen

(156) Wie in der Einführung in III.A. dargestellt, hat die Kommission erkannt, dass für Füllanwendungen verschiedene GCC-Sorten eingesetzt werden, die sich nach der Partikelgröße des Produkts und nach dem verwendeten Rohstoff richten (von GCC aus Kreide mit geringerer Qualität bis hinzu hochwertigem GCC auf Marmorbasis).

(157) Die Marktuntersuchung ergab, dass zwischen den Lieferanten von GCC für Füllstoffe keine signifikanten Qualitätsunterschiede wahrgenommen werden.

(158) Laut einer Unternehmensgruppe in der Papierindustrie besteht kein signifikanter Unterschied bei elementaren GCC-Sorten [die von verschiedenen Lieferanten stammen]. Eine andere Unternehmensgruppe gab neben anderen Unternehmensgruppen an, dass alle [GCC-Lieferanten] in technisch guter Produktqualität liefern.

(159) Die Marktuntersuchung bestätigte des Weiteren, dass grundsätzlich für die Umstellung von einem GCC-Produkt für Füllanwendungen auf ein anderes keine zusätzlichen Investitionen weder in Ausrüstungen für die Papierfabrik noch für die Papiermaschinen erforderlich sind.

3.1.2. PCC und Gemische aus GCC und PCC für Füllanwendungen

(160) Die Marktuntersuchung zeigte, dass es sich bei den meisten PCC-Produkten im Wesentlichen um Vorprodukte handelt, die mit allgemein bekannten und verbreiteten Technologien hergestellt wurden, so dass kein Lieferant einen speziellen Wettbewerbsvorteil bei der Herstellung von standardmäßigem PCC für Füllanwendungen genießt.

(161) Die Marktuntersuchung bestätigte ferner, dass grundsätzlich für die Umstellung von einem PCC-Produkt für Füllanwendungen auf ein anderes keine zusätzlichen Investitionen in Ausrüstungen für die Papierfabrik oder für die Papiermaschinen erforderlich sind.

(162) Auch nehmen die Kunden keine größeren Qualitätsunterschiede bei PCC für Füllanwendungen verschiedener Lieferanten wahr und darüber hinaus besteht auch kein signifikanter Unterschied in der Qualität. So setzt eine große Unternehmensgruppe in der Papierindustrie PCC [für Füllanwendungen] von SMI, Huber und Omya bei ihrer Produktion von Fein- und Funktionspapieren ein. Eine andere bedeutende Unternehmensgruppe gab neben anderen Unternehmensgruppen an, dass kein Unterschied in der Qualität [von PCC für Füllanwendungen von verschiedenen Lieferanten] besteht.

(163) PCC und GCC können gemeinsam in Gemischen für Füllanwendungen verwendet werden. Omya war laut Versanddatenbank der Kommission zwischen 2002 und 2004 der einzige Lieferant von Gemischen. Die Gesamtproduktion von GCC-PCC-Gemischen erreicht nur einen relativ kleinen Anteil an Omyas jährlicher Gesamtliefermenge an Füllstoffen; im Jahr 2004 betrug dieser Anteil an den Lieferungen von Omya, nach Wert oder Menge aufgeschlüsselt, weniger als [0-10]* %. Daher ist es für die Zwecke der Bewertung sachlich relevanter Märkte für Füllanwendungen nicht notwendig, festzustellen, ob für GCC-PCC-Gemische für Füllanwendungen in der Papierindustrie nur einer oder mehrere getrennte Märkte existieren.

3.1.3. Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Füllanwendungen

(164) Omya behauptet, dass PCC und GCC für Füllstoffe zwei verschiedenen relevanten Produktmärkten zuzurechnen sind, während andere Wettbewerber der Ansicht sind, das beide Sorten von Calciumcarbonat für Füllstoffe demselben sachlich relevanten Markt angehören.

(165) Um festzustellen, ob PCC und GCC für Füllstoffe miteinander im Wettbewerb stehen, hat die Kommission Fragebögen an die Kunden aller Lieferanten von Calciumcarbonaten versandt und darüber hinaus fernmündliche und persönliche Befragungen in verschiedenen Fabriken durchgeführt.

(166) Die Marktuntersuchung ergab widersprüchliche Belege für die Austauschbarkeit von PCC und GCC für Füllanwendungen. Obwohl GCC und PCC für Füllstoffe im Allgemeinen im Vergleich zu anderen Pigmenten ähnliche Merkmale aufweisen, ist die

151Quelle: Antwort von Dritten auf die Fragen 31 und 32 des Auskunftsverlangens der Kommission gemäß Artikel 11 vom 26. Oktober 2005, eingegangen am 11. November 2005.

152Quelle: Antwort von Dritten auf Frage 17 des Auskunftsverlangens der Kommission gemäß Artikel 11 vom 26. Oktober 2005, eingegangen am 14. November 2005.

tatsächlich wahrgenommene Substituierbarkeit zwischen PCC und GCC für Füllstoffe in starkem Maße von der Erfahrung der Papierfabrik, den hergestellten Papiersorten und den eingesetzten technischen Ausrüstungen abhängig.

(167) Nach Ansicht zahlreicher Kunden sind PCC und GCC sehr ähnliche Produkte für die Papierherstellung. So haben beispielsweise mehrere Papierfabriken erklärt, dass PCC ein Substitut von GCC darstellen könnte und umgekehrt. Auch eine weitere Unternehmensgruppe in der Papierindustrie äußerte, neben anderen Unternehmensgruppen, dass in der Tat sämtliche Papiere mit dem Einsatz von PCC und GCC als Füllstoffe hergestellt werden können. Eine andere Unternehmensgruppe bekräftigte diese Ansicht, da bei allen von ihr hergestellten Papiersorten PCC als Substitut für GCC und umgekehrt eingesetzt werden kann. Allerdings wies diese Unternehmensgruppe auch darauf hin, dass die Qualität des Papiers durch einen derartigen Austausch beeinflusst würde.

(168) Bei der Bewertung der Qualität verschiedener Füllstoffe sehen viele Kunden PCC und GCC als ähnlich an, auch wenn einige durchaus Unterschiede zwischen beiden Erzeugnissen einräumen. Einige Papierfabriken erklärten, dass sie im Falle eines signifikanten und dauerhaften Anstiegs des Preises für eines der beiden Calciumcarbonate auf die jeweils andere Sorte umstellen würden. Ferner ist die Ansicht weit verbreitet, dass eine derartige Umstellung für bestimmte Papiermaschinen nicht möglich ist. So erklärte eine Unternehmensgruppe in der Papierindustrie Folgendes: theoretisch ‚ja’ [PCC und GCC für Füllanwendungen können bei der Herstellung einer bestimmten Papiersorte verwendet werden], aber praktisch häufig ‚nein’.

(169) So sind für die Umstellung von einem PCC oder GCC-Produkt auf ein anderes grundsätzlich keine zusätzlichen Investitionen erforderlich, weder in Ausrüstungen für die Papierfabrik noch für die Papiermaschinen. Dennoch zieht die Umstellung von einer Sorte Calciumcarbonat auf die andere einige Kosten nach sich. Beispielsweise wären die Anpassung der technischen Parameter des Produktionsprozesses notwendig und die Durchführung von Testläufen erforderlich, um die Eigenschaften des Endprodukts zu bewerten. Demzufolge kann eine Papiermaschine für eine bis mehrere Wochen angehalten werden müssen, um die Anpassung an das neue Pigment vorzunehmen. Diese Kosten sind in der Praxis schwer abzuschätzen und fallen ferner bei verschiedenen Maschinen unterschiedlich hoch aus, da sie in weitem Maße von Details des Papierherstellungsprozesses bei den einzelnen Kunden abhängen.

(170) Es gibt einige Belege für die Umstellung von GCC auf PCC für Füllstoffe in den Papierfabriken. Ein betroffener Dritter legte einige Beispiele für Kunden vor, die diese Umstellung Mitte der 90er Jahre und auch in letzter Zeit vorgenommen haben. Auch die Antworten auf den Fragebogen der Kommission zeugen von zusätzlichen Umstellungen von GCC auf PCC für Füllstoffe. So hat eine Unternehmensgruppe in der Papierindustrie angegeben, dass mehrere ihrer Papierfabriken von GCC für Füllstoffe auf PCC für Füllstoffe umgestellt haben. Die Kommission hat im Zuge ihrer

153Quelle: Antwort von Dritten auf Frage 17 des Auskunftsverlangens der Kommission gemäß Artikel 11 vom 26. Oktober 2005, eingegangen am 8. November 2005.

154Quelle: Antwort von Dritten auf Frage 17 des Auskunftsverlangens der Kommission gemäß Artikel 11 vom 26. Oktober 2005, eingegangen am 24. November 2005.

155Quelle: Antwort von Dritten auf Frage 17 des Auskunftsverlangens der Kommission gemäß Artikel 11 vom 26. Oktober 2005, eingegangen am 14. November 2005.

156Quelle: Schriftsatz eines Dritten, eingegangen am 16. Februar 2006.

Marktuntersuchung jedoch keine Anzeichen dafür finden können, dass Kunden von PCC für Füllstoffe auf GCC für Füllstoffe umsteigen. Da PCC für Füllstoffe in die europäische Papierindustrie später als GCC für Füllstoffe eingeführt wurde, geht die Tendenz dahin, GCC durch PCC für Füllstoffe zu ersetzen. Diese Tatsache lässt vermuten, dass das Angebot von PCC für Füllstoffe einen gewissen Wettbewerbsdruck auf die Lieferanten von GCC ausgeübt hat.

(171) Die Kommission nahm eine ökonometrische Analyse vor, um die Muster bei der Substitution des Handelsprodukts GCC für Füllstoffe und des Handelsprodukts PCC für Füllstoffe der wichtigsten Anbieter von Calciumcarbonaten im EWR abzuschätzen. Die Ergebnisse dieser Analyse entsprechen den Schlussfolgerungen der Marktuntersuchung.

(172) Ausgehend von den Versanddaten für das Jahr 2004 wandte die Kommission verschiedene Varianten des Discrete Choice-Modells an, wobei für die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Papierfabrik einen primären Anbieter des Handelsprodukts Calciumcarbonat für Füllanwendungen auswählt, die Logit-Formel zugrunde gelegt wurde. Anhand des Discrete Choice-Modells kann die Kommission

157Diese Datenbank enthält Versanddaten, die im Zeitraum von 2002-2004 erfasst wurden und die Verkäufe von 21 On-site-Mineralanlagen an ihre angeschlossenen Papierfabriken sowie an entfernte Kunden betreffen, einschließlich der Preise und Detailangaben. Der Preis für On-site-Lieferungen an angeschlossene Papierfabriken wird in der Regel zu Beginn der Vertragsverhandlungen festgelegt. Jährliche Preisänderungen richten sich nach dem Kostenindex, der die Änderungen des Preises für Binder, Gehälter, Energie sowie die Inflation widerspiegelt. Daher sind die in der Versanddatenbank erfassten Preise für On-site-Lieferungen von PCC für Füllstoffe an angeschlossene Papierfabriken Ausdruck der Wettbewerbskräfte, die zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen herrschten und widerspiegeln nicht notwendigerweise die Wettbewerbskräfte zum Zeitpunkt der Lieferung. Details der Marktbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind in der Datenbank nicht erfasst. Ferner lieferte die Untersuchung nicht genügend Daten, um ein umfassendes Bild der alternativen Lieferquellen zu jener Zeit zu ermöglichen. Andererseits sind nur sehr wenige On-site-Mineralanlagen nach dem Jahr 2000 errichtet worden (zwischen 2002 und 2004 nur 2 von 19 in Betrieb befindlichen Anlagen sowie 2 in diesem Zeitraum im EWR errichtete und nach 2004 noch in Betrieb befindliche Anlagen). Aufgrund dieser beiden Beschränkungen sind On-site-PCC-Lieferungen an angeschlossene Papierfabriken nicht in die ökonometrische Analyse eingeflossen, da diese das Handelsprodukt Calciumcarbonat für Füllstoffe betraf.

Die Kommission ermittelt die Wahrscheinlichkeit für die Auswahl eines primären Lieferanten von Calciumcarbonat für Füllstoffe durch einen Kunden anhand des Random Utility-Modells. Jeder Kunde wählt aus den Anlagen, die sich innerhalb einer bestimmten Entfernung befinden, seinen primären Lieferanten für Calciumcarbonat für Füllstoffe aus. Die jeweilige Entfernung entspricht den Entfernungsangaben im Abschnitt über den räumlich relevanten Markt. Dieses ökonometrische Modell ist ein weiteres von der Kommission eingesetztes empirisches Werkzeug, das die Ergebnisse der Marktanalyse ergänzt. Im Modell wird angenommen, dass jeder Kunde die Anlage mit dem größten Nutzen für ihn auswählt. Der Nutzen, der sich für die Papierfabrik (Kunde) aus der jeweiligen Alternative ergibt, hängt von dem Preis jeder realistischen Alternative, von der Entfernung zwischen der Papierfabrik und jeder alternativen Anlage sowie von einer Menge von Dummy-Variablen ab, die im Falle einer Lieferung von Füllstoff-GCC die Rohstoffe beschreibt, sowie von einer Dummy-Variable für den Lieferanten und schließlich von einer stochastischen Nutzerkomponente. Durch diese Beschreibung der Nutzenfunktion sind zusätzliche Bedingungen abgesichert. Erstens, wurden die Aussagen über die Ab-Werk-Preise (Preise am Standort des Verkäufers) in der ursprünglichen Datenmenge nur für tatsächliche Transaktionen getroffen. Die Ab-Werk-Preise der Alternativen, für die keine Transaktionen festgestellt werden, wurden anhand von Schätzwerten für Koeffizienten ermittelt, die per OLS-Regression der derzeit beobachteten Preise für Füllstoff-GCC und Füllstoff-PCC in Abhängigkeit von den Mengenanforderungen des Kunden, der Calciumcarbonat-Sorte, der Papiersorte und von einer Menge von Dummy-Variablen für jede Anlage berechnet werden. Die so berechneten Preise werden dann der Datenmenge hinzugefügt. Da zweitens die Transportkosten nicht für alle Kunden und Transaktionen verfügbar waren, wird die Entfernung als Indikator für diese Kosten eingeführt. Schließlich wird angenommen, dass die unbetrachteten Nutzenkomponenten unabhängig und gleichmäßig extremwertverteilt sind (Typ-I-Extremwert-Verteilung).

(173) Für jede Papierfabrik in der Datenbank, die im Jahr 2004 PCC oder GCC für Füllstoffe eingesetzt hat, erstellte die Kommission eine Reihe realistischer Alternativen von Mineralanlagen, die sie mit Calciumcarbonat gemäß ihren Anforderungen beliefern könnte. Die Auswahl dieser Papierfabriken erfolgte auf der Grundlage der Entfernungen zwischen jeder Mineralanlage und dem Standort der Papierfabrik, wie weiter unten im Abschnitt III.C. über den räumlich relevanten Markt ausgeführt wird.

(174) Die Ergebnisse dieser Analyse sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

Tabelle 3. Gewichtete Semielastizität des Füllstoffpreises

Einfluss des einprozentigen Preisanstiegs auf die Wahrscheinlichkeit der Auswahl

Preisanstieg um 1 % bei: Omya OmyaHuberImerys GCC PCC PCC GCC SMI PCC

- 0,1948 0,0225 0,0296 0,0630 0,0296

Omya GCC

0,0952 - 0,1762 0,0092 0,0296 0,0540

Omya PCC

0,0325 0,0505 - 0,1090 0,0422 0,0421

0,1304 0,0114 0,0046 - 0,1867 0,0390

Imerys GCC

0,0599 0,0188 0,0115 0,0060 - 0,1080

SMI PCC

Quelle: Marktuntersuchung der Kommission

(175) In Tabelle 3 sind die Änderungen der Wahrscheinlichkeit für die Wahl eines Anbieters bei einem gegebenen Preisanstieg von 1 % eines derzeitigen Anbieters aufgeführt. Die Änderung der Wahrscheinlichkeit ist ein Mittelwert, der nach den Mengenanforderungen jedes Kunden gewichtet ist, welcher Calciumcarbonat von einem Lieferanten bezieht, der seine Preise um 1 % erhöht. Die Änderung der Wahrscheinlichkeit betrifft Kunden, die derzeit von dem in der ganz linken Tabellenspalte genannten Anbieter beliefert werden und denen gleichzeitig verschiedene realistische Alternativen für die Belieferung durch eine in den jeweiligen Spalten betrachtete Mineralanlage offen stehen.

In diesem Fall folgt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde eine bestimmte Alternative wählt, der Logit- Formel. Da die Zufallsterme als unabhängig angenommen werden, kann das Logit-Modell zu unplausiblen Substitutionsmustern führen. Das hieße im vorliegenden Fall, dass bei einem Anstieg des Preises für Füllstoff-PCC die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Kunde eine andere Füllstoff-PCC-Anlage oder stattdessen eine Füllstoff-GCC-Anlage auswählt, proportional zunehmen würde. Um diese Annahme abzuschwächen, verwendet die Kommission eine Nested Logit-Spezifikation, bei der die Alternativen für Füllstoff-PCC sowie diejenigen für Füllstoff-GCC in Teilkomponenten aufgespalten und modelliert werden. Die Schätzwerte für die Koeffizienten der Preisvariablen sowie die geschätzten Parameter für jedes Nest werden dann zur Berechnung der Semielastizitäten herangezogen. Weitere Erläuterungen der ökonometrischen Analyse wurden Omya am 27. Juni 2006 übermittelt.

(176) In den in Fettdruck dargestellten [diagonalen] Tabellenzellen sind die jeweiligen gewichteten Semielastizitäten dargestellt, die negative Werte annehmen müssen. Wenn ein Anbieter seinen Preis erhöht, nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass ihn seine derzeitigen Kunden als Lieferanten beibehalten, logischerweise ab.

(177) Die erste Zelle gibt die Änderung der Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kunde Omya als Lieferant von GCC für Füllstoffe auswählt, nachdem Omya den Preis für sein GCC für Füllstoffe um 1 % erhöht hat. Für alle derzeit von Omya mit GCC für Füllstoffe belieferten Kunden verringert sich die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie Omya als Lieferant für Füllstoff-GCC in diesem Fall beibehalten, um 0,1948.

(178) Aus diesen Ergebnissen lässt sich ableiten, dass Füllstoff-PCC-Anlagen für derzeitige Käufer von GCC nicht so attraktiv sind wie Füllstoff-GCC-Anlagen. Wenn alle Omya- Anlagen, die GCC für Füllstoffe anbieten, ihren Preis erhöhen, so nimmt die Wahrscheinlichkeit, mit der Omya-Kunden eine Füllstoff-GCC-Anlage von Imerys auswählen, durchschnittlich um 0,0630 zu. Diese Werte sind in der vierten Spalte der ersten Zeile in vorstehender Tabelle aufgeführt. Die Änderung der Wahrscheinlichkeit wird für Kunden von Omya berechnet, die GCC für Füllstoffe beziehen und zu deren realistischen Alternativen eine Füllstoff-GCC-Anlage von Imerys gehört.

Die Elastizitäten in derselben Zeile zeigen ferner, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein derzeitiger Kunde nach dem schon genannten Preisanstieg von Omya (Füllstoff-GCC) auf Füllstoff-PCC von Huber oder SMI umstellen würde, 0,0296 beträgt, und zwar unter der Voraussetzung, dass eine derartige Alternative in seiner Auswahlmenge verfügbar ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Umstellung beträgt in diesem Fall weniger als die Hälfte der Wahrscheinlichkeit für Füllstoff-GCC von Imerys. Dasselbe Muster ergibt sich für Imerys-Kunden, die GCC für Füllstoffe beziehen. Wenn Imerys die Preise für Füllstoff-GCC anhebt, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Wechsel zu GCC von Omya größer als für die Umstellung auf anderer PCC-Alternativen. Die Wahrscheinlichkeit für die Auswahl von GCC von Omya steigt um 0,1304 Prozentpunkte. Wenn allerdings SMI ebenfalls zur Menge realistischer Alternativen gehört, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Imerys-Kunden zu Füllstoff-PCC von SMI wechseln würden, um 0,0390 Prozentpunkte.

(179) Daher kann anhand der Ergebnisse der ökonometrischen Betrachtung nicht ausgeschlossen werden, dass einige PCC-Mineralanlagen durchaus eine realistische Alternative für derzeitige Kunden von Füllstoff-GCC-Lieferanten darstellen und daher einen gewissen Wettbewerbsdruck auf Lieferanten von GCC für Füllstoffe ausüben, wobei der stärkste Druck auf die derzeitigen Lieferanten von GCC für Füllstoffe durch alternative Lieferanten von GCC für Füllstoffe ausgeübt wird.

(180) Die Ergebnisse erklären ferner die Substitutionsmuster der Kunden von Füllstoff-PCC- Lieferanten. Die GCC-Anlagen von Omya, die am meisten verfügbaren Alternativen in der Auswahlmenge der Kunden, sind offenbar die bevorzugte Alternative für Kunden von Füllstoff-PCC von Omya und SMI im Vergleich zu anderen PCC-Anbietern. Aber die Füllstoff-PCC-Kunden sowohl von Omya als auch von SMI können als zweitbeste Wahl auf eine andere PCC liefernde Fabrik zurückgreifen (SMI im Falle der Füllstoff-PCC-Kunden von Omya mit einer um 0,0540 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit und auf Omya im Falle von SMI-Kunden mit einer Zunahme der Wahrscheinlichkeit um 0,0188 Prozentpunkte. Diese Werte finden sich in Zeile 2 und 5 der Tabelle 3. Die Ergebnisse geben für die Kunden dieser beiden PCC-Lieferanten an, dass die Mineralanlage für GCC für Füllstoffe von Omya eine signifikative Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

(181) Aus den Ergebnissen in Zeile 3 lässt sich für Kunden von Huber ableiten, dass GCC- Anlagen in diesem Fall eine mögliche Alternative darstellen, dass aber die PCC-Anlage für Füllstoffe von Omya weiterhin die bevorzugte Alternative ist. Um jedoch das Verhalten derzeitiger Kunden für Füllstoff-PCC von Huber beim Wechsel nach einer einprozentigen Preiserhöhung zu erklären, sind weitere Betrachtungen nötig. Die Semielastizität von 0,0505 ist ein gewichteter Mittelwert, der für alle in der Datenmenge erfassten Kunden für Füllstoff-PCC von Huber berechnet wurde, die sich innerhalb des EWR befinden und in ihrer realistischen Auswahlmenge über mindestens eine Anlage für Füllstoff-PCC von Omya verfügen. Die Marktuntersuchung ergab, dass erstens die Kunden für das Handelsprodukt PCC für Füllstoffe von Huber ausschließlich in Finnland und Schweden angesiedelt sind und dass zweitens die Anlage von Imerys in Husum, Schweden, die als geeignete Alternative für einige schwedische und finnische PCC-Kunden gelten könnte, erst nach 2004 in Betrieb genommen wurde. In der ökonometrischen Schätzung ist dieser Markteintritt in Schweden noch nicht berücksichtigt worden. Daraus folgt, dass die in Zeile 3 dargestellten Semielastizitäten für den Wechsel zwischen Füllstoff-PCC von Huber und Omya zwar für das Jahr 2004 gültig sind, aber nicht den aktuellen Substitutionsmustern entsprechen.

3.1.4. Schlussfolgerung

(182) Die Marktuntersuchung ergab, dass zahlreiche Kunden PCC und GCC für Füllstoffe wegen sehr ähnlicher Merkmale prinzipiell als substituierbar ansehen, wenngleich die Fähigkeit und die Anreize der Kunden, GCC für Füllstoffe durch PCC für Füllstoffe zu ersetzen wegen bestehender technischer und wirtschaftlicher Hindernisse eingeschränkt sein kann. Die Marktuntersuchung und die ökonometrische Analyse zeigten, dass das Angebot von PCC für Füllstoffe einen gewissen Wettbewerbsdruck auf das Angebot von GCC für Füllstoffe ausübt und dass das Angebot an GCC für Füllstoffe ebenfalls eine Wettbewerbbeschränkung für PCC darstellt.

3.2. Angebot an PCC für Füllanwendungen

(183) Nach Auffassung Omyas ist die On-site-Lieferung von PCC für Füllstoffe aufgrund fehlender Nachfragesubstituierbarkeit mit dem als Handelsprodukt vertriebenen Füllstoff-PCC einem separaten Markt zuzurechnen. Die beteiligten Unternehmen führen notwendige Attribute an, die für On-site-Lieferungen und für Papierfabriken, für die die On-site-Lieferung technisch und wirtschaftlich machbar ist, charakteristisch sind. Dazu gehören: lange Vertragslaufzeiten, technische Anforderungen (z. B. Zugang zu geeignetem Kohlendioxid, signifikante Kostenvorteile, hoher Verbrauch, gleichbleibende Qualität des On-site-Erzeugnisses und Sicherheit und Flexibilität der Lieferung.

(184) Bei der Würdigung der Einrede Omyas untersuchte die Kommission zwei Arten von Papierfabriken: einerseits Papierfabriken, die ihren Bedarf an PCC für Füllstoffe durch Handelsprodukte decken und anderseits Papierfabriken, die ihr PCC für Füllstoffe innerhalb einer On-site-Lösung beziehen. Diese Unterscheidung ist notwendig, um den Bedingungen der On-site-Verträge gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung dieser Elemente hat die Kommission zuerst untersucht, ob das On-site-Angebot von PCC für Füllstoffe einen Wettbewerbsdruck auf die erste Kategorie von Papierfabriken ausübt. Die Kommission hat anschließend geprüft, ob das Angebot von Handelsprodukten eine Wettbewerbsbeschränkung für die zweite Kategorie von Papierfabriken darstellt.

3.2.1. Merkmale potenzieller On-site-Kunden für PCC für Füllanwendungen

(185) In ihren Entscheidungen in der Sache M.3314 – Air Liquide/Messer Targets und der Sache M.1630 – Air Liquide/BOC über die On-site-Lieferung von Industriegasen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die On-site-Lieferung von Industriegasen einem gesonderten relevanten Produktmarkt zuzurechnen war. In diesen Entscheidungen führte die klare Segmentierung der alternativen Lieferformen (On-site- Lieferung oder Tonnage-Lieferung einerseits und Massengut-Lieferung sowie Flaschen- Lieferung andererseits) entsprechend den Kundenanforderungen zur genannten Schlussfolgerung, da die gelieferte Menge bei der Abgrenzung der Kundengruppen die entscheidende Rolle spielte.

(186) In diesem Fall hat die Marktuntersuchung unterschiedliche Ansichten zu den Forderungen Omyas ergeben. Erstens werden On-site-Verträge auf lange Sicht, in der Regel für eine Laufzeit von sieben bis zehn Jahren, geschlossen, um das beträchtliche Risiko auszugleichen, welches mit Kapitalinvestitionen des On-site-Lieferers für kundenspezifische Anforderungen verbunden ist. Für Papierfabriken, die keine langfristigen vertraglichen Verpflichtungen eingehen und die keine hohen Abnahmemengen garantieren können, stellt die On-site-Lieferung keine brauchbare Alternative dar. Daher steht diesen Papierfabriken und auch jenen Fabriken mit einem geringen jährlichen Füllstoffverbrauch die Alternative einer On-site-Lieferung von PCC für Füllstoffe nicht zur Verfügung. Daraus folgt, dass zu ihrer Auswahlmenge bei Calciumcarbonat a priori die Handelsprodukte Füllstoff-GCC und Füllstoff-PCC innerhalb des räumlich relevanten Marktes zu zählen sind.

(187) Zweitens wurde in der Marktuntersuchung festgestellt, dass nicht alle Papierfabriken über die technischen Merkmale verfügen, die nach Auskunft Omyas a priori eine Voraussetzung für die On-site-Lieferung von PCC für Füllstoffe sind. So ist beispielsweise fehlendes geeignetes Kohlendioxid von einer benachbarten Faserfabrik durch flüssiges Kohlendioxid ersetzt worden.

160Svetogorsk, eine russische Papierfabrik liegt an der Grenze zu Finnland und ist über mehrere Jahre von einigen Anlagen von Huber in Finnland beliefert worden.

(188) Drittens bestätigte die Marktuntersuchung den starken Einfluss der Transportkosten auf den Endpreis, der den Papierfabriken berechnet wird. Laut Versanddatenbank der Kommission machen die Transportkosten durchschnittlich [15-30]* % des Ab-Werk-Preises für Füllstoff-PCC aus. Bei GCC für Füllstoffe entspricht dieser Anteil durchschnittlich [30-45]* %. Darüber hinaus erreichen die Transportkosten bei [0-15]* % der Lieferungen des als Handelsprodukt vertriebenen Füllstoff-PCCs und bei [10-25]* % des als Handelsprodukt vertriebenen Streichpigment-GCCs mehr als die Hälfte des Ab-Werk-Preises.

(189) Viertens sind der Wegfall der Transportkosten und die Nutzung von Größenvorteilen die wesentlichen Kostenvorteile der On-site-Lieferung. Um diese Einsparungen widerzuspiegeln, muss der Preis für On-site-Lieferungen von PCC für Füllstoffe unter dem Preis für das als Handelsprodukt vertriebene Füllstoff-PCC liegen. In der Marktuntersuchung wurde festgestellt, dass im Jahr 2004 Mengen über 25 000 t Trockenmasse pro Jahr Preise zwischen [60-140]* EUR je Tonne erzielten und dass die Preise bei Mengen unter 25 000 t Trockenmasse pro Jahr zwischen [60 und 250]* EUR je Tonne liegen. Im Vergleich dazu betrugen die Preise für als Handelsprodukt vertriebene Lieferungen über 25.000 t Trockenmasse zwischen [120-180]* EUR je t Trockenmasse und bei Lieferungen unter 25.000 t pro Jahr zwischen [100-400]* EUR je t Trockenmasse oder mehr. Bei On-site-Lieferungen ist der Einfluss der Menge auf den Preis offenbar stärker als bei Handelsprodukten, und die Kostenvorteile sind bei Mengen über 25.000 t Trockenmasse pro Jahr deutlicher spürbar.

(190) Die Marktuntersuchung ergab ferner, dass gegenwärtig zahlreiche große Papierfabriken Calciumcarbonate als Handelsprodukte erwerben, die allerdings – prima facie – auch On-site-Anlagen dafür errichten könnten. In der Versanddatenbank sind 5-10 Papierfabriken mit Lieferungen von PCC für Füllstoffe erfasst, die jeweils im Bereich von 20.000 bis 56.000 t Trockenmasse liegen.

(191) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es Kunden von Handelsprodukten gibt, für die On-site-Lieferungen sowohl technisch als auch wirtschaftlich eine mögliche Alternative wären, während für andere Fabriken die Handelsprodukte die einzige realistische Alternative darstellen.

3.2.2. Wettbewerbsdruck durch On-site-Lieferungen von PCC für Füllstoffe

(192) Laut Marktuntersuchung bewerten die Papierfabriken ihre Lieferlösungen für Füllstoffe regelmäßig neu und prüfen in diesem Zusammenhang alle Lieferoptionen. Es gibt Beispiele für Verhandlungen über die Bereitstellung von Füllstoff-PCC On-site, die abgebrochen wurden, weil die angebotenen Handelsprodukte für die Papierfabriken die kostengünstigere Lösung darstellten. Diese Beispiele bestätigen, dass die Spezifikationen der Papierfabriken in Verbindung mit eigenen Merkmalen und der Marktumgebung den Schlüssel für das Verständnis des Wettbewerbsdrucks darstellen, den On-site-Lieferungen auf die Lieferung von Handelsprodukten ausüben.

(193) Einige Papierfabriken sind aus technischer Sicht für die On-site-Lieferung von Füllstoff-PCC nicht geeignet. Auch ein geringer, aber signifikanter und anhaltender Preisanstieg des als Handelsprodukt vertriebenen Füllstoff-PCC wird wahrscheinlich nicht zu einer Änderung ihrer Lieferlösung führen. Unter derartigen Umständen üben On-site-Lieferungen von PCC für Füllstoffe wahrscheinlich keinen signifikanten Wettbewerbsdruck auf Lieferungen von als Handelsprodukt vertriebenem Füllstoff-PCC aus.

(194) Darüber hinaus müssen On-site-Lieferanten eine Wettbewerbslösung anbieten können, die sich teilweise an den Transportkosten und den Logistikkosten der besten alternativen Handelsprodukt-Lösung orientiert. Da die beste alternative Handelsprodukt-Lösung für jede Papierfabrik individuelle Unterschiede aufweist, kann der von On-site-Lösungen ausgeübte Wettbewerbsdruck nicht systematisch untersucht werden.

(195) Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Verfügbarkeit von kosteneffizienten On-site-Lösungen bei einigen Papierfabriken mit hohen und planbaren Verbrauchsmengen nach einem signifikanten und anhaltenden Preisanstieg für Handelsprodukte zu einem Wechsel zu On-site-Lieferungen führen könnte.

3.2.3. Wettbewerbsdruck durch Handelsprodukt-Lieferungen von PCC für Füllstoffe

(196) Die Kommission analysierte, ob derzeitige On-site-Kunden für Füllstoff-PCC den Wechsel zu einer Lösung mit Handelsprodukten in Betracht zögen.

(197) Erstens fand die Kommission im Zuge der Marktuntersuchung in einer Vereinbarung über On-site-Lieferungen Vertragsbestimmungen, bei denen sich die vorläufigen Preisverhandlungen an konkurrierenden Handelsprodukt-Mineralen orientierten, die der Papierfabrik größeren Nutzen bringen könnten. Derartige Bestimmungen weisen darauf hin, dass die Preise von Handelsprodukten in gewissem Maße Druck auf bereits vereinbarte Preise für On-site-Lieferungen ausüben können.

(198) Zweitens zeigte die Marktuntersuchung, dass die Höhe der Kostenvorteile die Anzahl alternativer Handelsprodukt-Lösungen wahrscheinlich einschränkt. Dies gilt für Papierfabriken mit einem hohen Verbrauch an PCC für Füllstoffe, zum Beispiel über 25.000 t Trockenmasse.

(199) Preisschwankungen sind bei den meisten Verträgen über On-site-Lieferungen mit den Inputkosten verknüpft. Ein beliebiger kleiner, aber signifikanter und anhaltender Preisanstieg kann während der Laufzeit einer On-site-Liefervereinbarung von einem angenommenen einzigen Lieferanten nicht durchgesetzt werden. Die Lieferung alternativer Handelsprodukte kann einen potenziellen Wettbewerbsdruck sowohl zum Zeitpunkt der Auswahl einer On-site-Lieferlösung für Füllstoff-PCC, als auch am Ende der Laufzeit eines On-Site-Vertrages spürbar werden lassen.

(200) Gegen Ende der Laufzeit eines Liefervertrags muss die Papierfabrik entscheiden, wie sie ihren zukünftigen Bedarf an Calciumcarbonat decken will. Zu diesem Zeitpunkt stehen mehrere Alternativen zur Wahl. Erstens kann die Papierfabrik die derzeitige Liefervereinbarung über PCC für Füllstoffe verlängern. Zweitens kann sie einen anderen On-site-Lieferanten für Füllstoff-PCC auswählen oder alternativ die Anlage erwerben oder selbst umsetzen. Drittens kann sie ihren Bedarf an Füllstoffen aus PCC oder GCC in Abhängigkeit von verfügbaren und geeigneten Handelsprodukt-Lösungen durch die Lieferung von Handelsprodukten decken. Ob die Lieferung von Handelsprodukten eine realistische Alternative darstellt, richtet sich nach der jeweiligen Situation. Die Auswirkungen eines kleinen, aber signifikanten und anhaltenden Preisanstiegs für On-site-Lieferungen von Füllstoff-PCC sind - zumindest theoretisch - am Ende der Laufzeit eines jeden Vertrags von Fall zu Fall zu ermitteln.

(201) Die Marktuntersuchung zeigte jedoch zwei gemeinsame Merkmale aller On-site-Lieferverträge auf. Erstens ist zum Ende der Vertragslaufzeit beiden Vertragsparteien (dem Betreiber der PCC-Anlage als auch der Papierfabrik) bekannt, dass die Mehrheit der Fixkosten abgeschrieben ist und dass sich daher die durchschnittlichen Produktionskosten für Füllstoff-PCC bei gleich bleibenden Inputpreisen verringern werden. Zweitens ist der Betreiber der Mineralanlage grundsätzlich zum Abbau der On-site-Anlage auf eigene Kosten verpflichtet, falls der Vertrag nicht verlängert wird.

(202) Wenn ein hypothetischer Monopolist von On-site-Füllstoff-PCC einen kleinen, aber signifikanten und anhaltenden Preisanstieg durchsetzen würde, so ist es wahrscheinlicher, dass die Papierfabrik die On-site-Lösung nur zögerlich aufgäbe, insbesondere wenn sie mit beträchtlichen Einsparungen infolge von Größenvorteilen ohne einschränkende Handelsprodukt-Lösungen rechnen kann. Das Ergebnis der Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung bei On-site-Lösungen hängt dann in starkem Maße von den Bedingungen im jeweiligen Fall ab, und insbesondere von der Entfernung der nächstbesten Handelsprodukt-Alternative. Daher kann nicht systematisch bewertet werden, ob eine Handelsprodukt-Lösung erfolgreich Wettbewerbsdruck auf den hypothetischen Monopolist ausübt.

3.2.4. Schlussfolgerung

(203) Die Marktuntersuchung ergab verschiedene Kundengruppen, die mit PCC für Füllstoffanwendungen beliefert werden. Zuerst unterschied die Kommission zwei verschiedene Gruppen von Papierfabriken in Abhängigkeit von ihrer derzeitigen Belieferung mit Füllstoff-PCC: eine Gruppe mit On-Site-Mineralanlage und die andere mit Lieferungen von frei vertriebenen Handelsprodukten.

(204) Einerseits haben Papierfabriken, die von On-site-Mineralanlagen für Füllstoff-PCC beliefert werden, ihre Präferenz für diese Lösung bereits deutlich artikuliert, so dass die mit dieser Art von Verträgen verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen durch den Nutzen, der sich durch Größenvorteile und/oder niedrigere Transportkosten ergibt, mehr als ausgeglichen werden. Daher ist es wahrscheinlicher, dass von On-site-Mineralanlagen für Füllstoff-PCC belieferte Papierfabriken zum Zweck der Marktabgrenzung leichter von anderen Papierfabriken zu unterscheiden sind.

(205) Andererseits zeigte die Marktuntersuchung, dass nicht alle Kunden von Handelsprodukten über eine effiziente Lösung für die On-site-Lieferung verfügen. Demzufolge sind Kunden von Handelsprodukten in zwei Untergruppen zu unterteilen, je nach dem, ob sie für die Errichtung einer On-site-Anlage in Frage kommen oder nicht. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Untergruppen ist jedoch nicht eindeutig, da die Höhe des potenziellen Nutzens einer On-site-Lieferlösung sowohl von den Merkmalen der Papierfabrik und effizienten Handelsprodukt-Alternativen zur On-site-Lieferlösung als auch, im Idealfall, von der Wettbewerbssituation abhängt.

(206) Für die Zwecke der Würdigung dieses Rechtsgeschäfts ist es jedoch nicht erforderlich, zu entscheiden, ob On-site-Lieferungen einem separaten Markt zuzurechnen sind, da das geplante Rechtsgeschäft im Sinne einer sinnvollen Abgrenzung des Produktmarkts wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

3.3. Allgemeine Schlussfolgerungen zu Calciumcarbonaten für Füllanwendungen

(207) Die Untersuchung zeigte, dass es wahrscheinlicher ist, dass Calciumcarbonate für Füllstoffe, das heißt, PCC und GCC für Füllstoffe sowie Gemische daraus, demselben sachlich relevanten Markt zuzurechnen sind, als dass sie verschiedenen Märkten angehören. Für die Zwecke der Bewertung des Vorhabens ist es jedoch nicht notwendig, zu entscheiden, ob On-site-Lieferungen und Handelsprodukt-Lösungen demselben oder getrennten Märkten angehören. Im Rahmen einer sinnvollen Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes wirft das Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Füllanwendungen auf.

4. Calciumcarbonate für Streichanwendungen in der Papierindustrie

(208) Zu Calciumcarbonaten für Streichanwendungen gehören Streichpigment-GCC in verschiedenen Körngrößen und Sorten einschließlich GCC mit enger Korngrößenverteilung sowie Streichpigment-PCC, das einzeln oder gemeinsam mit GCC für Streichpigmente eingesetzt wird. Durch den Zusatz dieser Calciumcarbonate sollen die Papiereigenschaften verbessert werden, vor allem der Papierglanz und die Farbaufnahme.

(209) Die wichtigen Produzenten von Calciumcarbonat haben mittels verschiedener Strategien ihre Positionen im Markt für Streichanwendungen behauptet oder ausgebaut, wobei Omya die breiteste Palette an Papierfabriken mit unterschiedlichen Anforderungen im EWR mit GCC-Sorten für Streichpigmente beliefert. Vor kurzem begann Omya mit der Lieferung von Mischungen aus GCC und PCC, die aus […]* stammen. SMI hat seine Tätigkeit auf die Lieferung von Streichpigment-PCC als Einzelerzeugnis („traditionelles Konzept“) konzentriert. Imerys entwickelte Streichpigment-PCC hauptsächlich für Gemische und hat kürzlich einen Vertrag in Husum geschlossen. PCC für Streichpigmente wird sowohl von Solvay als auch Schaefer Kalk geliefert. Huber hat PCC für Streichfarben weiter entwickelt und arbeitete eine Zeitlang gemeinsam mit […]* an der Entwicklung von Gemischen. In den Jahren 2004 und 2005, also vor der Anmeldung des Vorhabens, durchlief Huber die letzten Etappen der Entwicklung von Streichpigment-PCC-Erzeugnissen, die als Additive in Gemischen aus GCC und PCC verwendet werden. Auch Omya hat ein verbessertes GCC entwickelt, das als GCC mit enger Korngrößenverteilung oder als aufbereitetes GCC bezeichnet wird.

4.1. GCC, PCC für Streichanwendungen und Gemische daraus

(210) Omya vertritt die Ansicht , dass zumindest von einem Wettbewerb zwischen Streichpigment-PCC und bestimmten Sorten von Streichpigment-GCC wie GCC mit enger Korngrößenverteilung ausgegangen werden kann. Sie ist ferner der Ansicht, dass die Frage, ob GCC mit enger Korngrößenverteilung und Gemische aus GCC/PCC Teil eines größeren sachlich relevanten Marktes sind, offen gelassen werden kann.

165 Quellen: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, Abschnitt III.B, S. 13-15.

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4.1.1. GCC für Streichanwendungen

(211) Die Kommission stellte fest, dass zahlreiche GCC-Sorten bei Streichanwendungen eingesetzt werden und die Verschiedenheit gestrichener Papiere widerspiegeln, die von hochwertigen Deckstrichen bis zu Vorstrich-Pigmenten von niedrigerer Qualität reicht. Dementsprechend produzieren und vertreiben die Anbieter verschiedene Sorten von GCC.

(212) Wie bereits in der Einführung zum Abschnitt II.A. über die relevanten Märkte ausgeführt, wird GCC in mehreren Sorten angeboten (feine und grobe Körnung). Wie Omya erläutert, zeichnet sich ferner GCC für Streichpigmente durch einen Anteil von 50-100 % der Partikel mit Größen unter 2 Mikron aus (bei Vorstrichen im Bereich von 50-75 % und bei Deckstrichen 75-100 %). Steigt der Anteil feiner Partikel, erhält das Papier einen höheren Glanz. Daher kann mit feinem GCC ein besserer Papierglanz als mit grobem GCC erreicht werden. Eine Weiterentwicklung stellt GCC mit enger Korngrößenverteilung oder aufbereitetes GCC dar, das ähnliche Eigenschaften wie PCC für Streichpigmente aufweist.

(213) Die Marktuntersuchung zeigte, dass Kunden keine größeren Unterschiede zwischen den Erzeugnissen verschiedener Produzenten wahrnehmen und dass mit der Umstellung der Produktion auf eine andere GCC-Sorte meist keine größeren Hemmnisse oder Kosten verbunden sind. Diese Feststellung gilt sowohl für die Umstellung auf andere GCC-Sorten als auch auf andere Lieferanten von GCC für Streichpigmente. Omya stellt den Sachverhalt wie folgt dar: Die Kosten für die Umstellung sind niedrig, insbesondere bei „Me-Too“-Produkten, die bei den GCC-Produkten einen Anteil von über 80 % erreichen. In diesen Fällen sind keine Testläufe nötig, der Kunde braucht lediglich seine Vorräte auf und verwendet dann das „Me-Too“-Produkt .

(214) Laut Versanddatenbank liegt der gewichtete durchschnittliche Ab-Werk-Preis für Streichpigment-GCC bei [75-100]* EUR für grobe Körnungen und bei [90-115]* EUR für feine Körnungen. Sorten mit feiner Körnung sind durchschnittlich [25-40]* % teurer als Sorten mit grober Körnung. Dennoch sind die Preise für jede Sorte in Abhängigkeit vom jeweiligen Rohstoff (Kreide, Kalkstein oder Marmor) unterschiedlich. So liegen die gewichteten durchschnittlichen Ab-Werk-Preise für Sorten aus dem gleichen Rohstoff und mit feiner Körnung im Bereich von [75-125]* EUR. Es besteht folglich ein signifikanter Preisunterschied zwischen den beiden Hauptsorten von GCC für Streichpigmente, aber keine klar erkennbare Segmentierung nach dem Produktpreis.

(215) Trotz des bestehenden Preisunterschieds zwischen GCC-Sorten für Streichfarben ergab die Marktuntersuchung, dass Kunden verschiedene Sorten von Streichpigment-GCC teilweise als nachfrageseitig substituierbar wahrnehmen, auch wenn diese Sorten unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen. Es gibt Anzeichen dafür, dass Abnehmer von grobem GCC als Reaktion auf eine kleine, aber signifikante und anhaltende Preiserhöhung dieses Produkts zwischen 5 und 10 % in der Regel bevorzugt auf GCC mit feiner Körnung umstellen würden. Ferner würden Kunden von GCC mit feiner Körnung im Falle eines Preisanstiegs für feines GCC wahrscheinlich zuerst auf PCC umstellen. Als Reaktion auf eine kleine, aber signifikante und anhaltende Erhöhung des Preises für GCC mit enger Korngrößenverteilung zwischen 5 und 10 % würden Kunden dieses Produkts wahrscheinlich auf PCC oder GCC mit feiner Körnung umstellen .

166 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005 (in der Allgemeinen Einführung).

167 Diese Bezeichnung bezieht sich auf Produkte anderer Hersteller, die aus technischer Sicht untereinander gleichwertig sind. Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005, S. 16.

168 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005, S. 16.

169 Quelle: Antwort auf Frage 20 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 5. August 2005.

46

4.1.2. PCC und Gemische aus GCC und PCC für Streichanwendungen

(218) Für Streichfarben verwendetes PCC unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von Füllstoff-PCC, obwohl beide aus Angebotssicht in denselben Anlagen produziert werden können. PCC für Streichfarben ist in der Regel rhomboedrisch, während die Partikel von PCC für Füllstoffe häufig Scalenoeder sind. Je nach Verwendungszweck kommen auch andere Formen zur Anwendung. Dieses PCC wird im Allgemeinen in Aufschlämmungen mit einem Anteil an Trockenmasse von 70 % geliefert, der für Füllstoffe bei 18-20 % liegt. PCC für Streichfarben muss also zusätzliche Entwässerungsstufen durchlaufen. Daher liegen die Produktionskosten von PCC für Streichfarben deutlich über denen für PCC oder GCC für Füllstoffe.

(219) PCC für Streichfarben bietet im Vergleich mit GCC und anderen Materialien (wie Kaolin) einige technische Vorteile wie höhere Weiße, bessere Opazität und Glanz, genaue Kontrolle der Korngrößenverteilung und der speziellen Partikelform, da die genannten Papiereigenschaften hauptsächlich durch die Partikelform und die Körngrößenverteilung der PCC-Sorte für Streichfarben beeinflusst werden. PCC für Streichfarben wird für dieselben Zwecke wie GCC für Streichfarben eingesetzt und ermöglicht es den Papierherstellern, Produktverbesserungen oder Kosteneinsparungen zu erzielen. Mit der Einführung von PCC für Streichfarben können zuvor verwendete GCC-Sorten für Streichfarben ersetzt oder preisgünstigere GCC-Sorten in geringerer Menge eingesetzt werden. Ein Gemisch aus PCC und GCC für Streichfarben kann ferner technische Schwierigkeiten beheben, die mit dem Einsatz von PCC für Streichfarben verbunden sind.

(220) Die Marktteilnehmer bestätigen, dass Gemische für Streichfarben und insbesondere Gemische aus GCC und PCC für Streichfarben die beste Alternative sind, um das Leistungsvermögen von Calciumcarbonaten in Streichanwendungen zu erhöhen und dass zumindest zwischen PCC für Streichfarben und einigen Sorten GCC für Streichfarben ein Wettbewerb besteht: Das Segment des so genannten „GCC mit enger Korngrößenverteilung“ (oder aufbereiteten GCC) steht wegen seiner Eigenschaften in direktem Wettbewerb mit PCC. Omya betreibt ein langfristiges Forschungs- und Entwicklungsprojekt für Gemische. Laut Versanddatenbank lieferte Omya im Jahr 2004 in begrenztem Umfang Gemische aus PCC und GCC aus […]*. Imerys neue On-site-PCC-Anlage in Husum (Schweden) produziert sowohl PCC für Füllstoffe als auch PCC für Streichfarben. Aus der Anlage in Tunadal wird ferner PCC für Streichfarben für Gemische mit GCC geliefert.

170 Quelle: Antwort auf Frage 20 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 5. August 2005.

47

4.1.3. Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen

(222) Im Laufe der Marktuntersuchung wurde der direkte Wettbewerb von GCC mit enger Korngrößenverteilung für Streichfarben und PCC für Streichfarben sowohl von Lieferanten als auch von Kunden bestätigt. Als Reaktion auf eine kleine, aber signifikante und anhaltende Erhöhung des Preises für GCC mit enger Korngrößenverteilung zwischen 5 und 10 % würden Abnehmer dieses Produkts wahrscheinlich auf PCC oder GCC mit feiner Körnung umstellen .

(223) Es liegen Belege für den Wechsel zwischen GCC und PCC für Streichfarben vor, den Kunden in beide Richtungen vollzogen haben. Dies legt einen gewissen Wettbewerbsdruck des PCC für Streichfarben auf GCC für Streichfarben und umgekehrt nahe. Dritte Unternehmen führten folgende Beispiele an :

ƒ 1995 stellte eine Papierfabrik in Finnland von GCC für Streichfarben auf PCC für Streichfarben um;

ƒ 2003 stellte eine Papierfabrik in Finnland von GCC für Streichfarben auf PCC für Streichfarben um;

ƒ 2004 stellte eine Papierfabrik in Deutschland teilweise von GCC mit enger Korngrößenverteilung in seinen Streichfarben auf PCC für Streichfarben um;

171 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 10. August 2005, eingegangen am 23. August 2005.

172 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005, S. 25.

173 Quelle: Antwort auf Frage 20 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 5. August 2005.

174 Quellen: Schriftsatz eines Dritten, eingegangen am 8. März 2006 (im Anschluss an ein am 16. Februar 2006 eingegangenes Schriftstück), Abschnitt 2; Antwort auf Frage I. 1 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 4. April 2006, eingegangen am 18. April 2006.

48

ƒ 2004 stellte eine Papierfabrik in Finnland von GCC mit enger Korngrößenverteilung, die von Omya beliefert wurde, auf eine Mischung aus PCC und GCC um, wobei das PCC nunmehr von einem Wettbewerber bezogen wird;

ƒ Ein drittes Unternehmen gibt an, dass eine Papierfabrik in den USA plant, von GCC für Füllstoffe und Streichfarben teilweise auf PCC umzustellen;

ƒ 2005 vereinbarten einige schwedische Fabriken von GCC für Streichfarben, das von Omya geliefert wurde, auf eine Streichfarbenmischung aus GCC und PCC umzustellen, die von einem Wettbewerber geliefert wird;

ƒ Zum Jahresende 2005 verlor ein Wettbewerber sein PCC-Geschäft für Streichpigmente für Vorstriche, das er mit einer Papierfabrik in Deutschland abwickelte. neuer Vertragspartner dieser Fabrik ist Omya, die nun GCC liefert;

ƒ 2006 endete die Geschäftsbeziehung eines Wettbewerbers mit einer Papierfabrik in Deutschland, die er mit PCC für Deckstriche belieferte. Vor dem Jahr 2003 lieferte Omya GCC an diese Papierfabrik, verlor diesen Kunden dann aber an einen Wettbewerber, der PCC lieferte. Anfang dieses Jahres gewann Omya diesen Kunden zurück und beliefert ihn nun mit GCC. Ein drittes Unternehmen ist der Auffassung, dass Omya den Zuschlag wegen eines substanziellen Nachlasses für GCC mit enger Korngrößenverteilung gewonnen hat, welches nun das PCC ersetzt;

ƒ Eine Papierfabrik in Finnland, die Karton herstellt, hat für dieselbe Anwendung von PCC für Streichfarben, das von einem Wettbewerber bezogen wurde, auf GCC von Omya umgestellt.

4.2. Angebot an PCC für Streichanwendungen

(224) Produktionsanlagen für PCC für Streichfarben können analog zu den Produktionsanlagen für Füllstoff-PCC in zwei Gruppen unterteilt werden. Erstens, in On-site-Anlagen, die PCC für Streichfarben für ihre angeschlossene Papierfabrik herstellen und/oder Streichfarben-PCC für andere Papierfabriken herstellen und versenden. Zweitens gibt es eigenständige Anlagen, die nicht an eine Papierfabrik angeschlossen sind, und PCC für Streichfarben herstellen und an ihre Kunden liefern.

(225) On-site-Lieferungen von PCC für Streichfarben erscheinen jedoch weniger wahrscheinlich als jene für Füllstoff-PCC.

(226) Dies ist erstens auf den höheren Anteil an Trockenmasse in Streichfarben-PCC zurückzuführen, welches daher leichter über weitere Entfernungen befördert werden kann als Füllstoff-PCC. Aufgrund dieser Eignung für längere Beförderungsstrecken sind eigenständige Anlagen eher wirtschaftlich rentabel.

(227) Wird - zweitens - davon ausgegangen, dass Gemischen aus PCC und GCC die Zukunft gehört, so liegt der Bedarf an PCC für Streichfarben wesentlich niedriger als bei Streichfarben aus reinem PCC, da die Gemische lediglich 20 bis 40 % PCC enthalten. Demzufolge könnte eine On-site-Anlage für PCC für Streichfarben nur durch sehr umfangreiche Mengen an Mischungen aus PCC und GCC erhalten werden. Dieser Fall trifft wahrscheinlich auf Husum zu, das im Jahr 2004 über [>50 000] t Trockenmasse an GCC für Streichfarben von Omya bezog, bevor die On-site-Lösung von Imerys gewählt wurde.

49

(228) Drittens muss sich eine Papierfabrik, die Füllstoff-PCC aus einer On-site-Anlage bezieht, nicht zwangsläufig ebenfalls für PCC für Streichfarben entscheiden. Diese Entscheidung richtet sich nach der von der Fabrik hergestellten Papiersorte.

(229) Daher ist die Anzahl der Kunden im EWR (und insbesondere in Finnland, Schweden, Frankreich und Österreich), für die die Lieferung von PCC für Füllstoffe aus einer On-site-Anlage eine wirtschaftlich rentable Lösung darstellen würde, eher gering. Der Wettbewerbsdruck, den On-site-Lösungen für die Lieferung von PCC für Streichfarben auf eigenständige Lösungen (Handelsprodukt-Lieferungen) ausüben, ist daher wahrscheinlich recht begrenzt.

(230) Wird folglich angenommen, dass Kunden, die PCC von On-site-Anlagen beziehen, in der Minderheit sind, so ist es für die Würdigung des vorliegenden Zusammenschlusses nicht notwendig, zu entscheiden, ob Lieferungen von PCC für Streichfarben als Handelsprodukt oder aus On-site-Anlagen zwei verschiedenen relevanten Produktmärkten zuzurechnen sind.

4.3. Schlussfolgerungen für Calziumcarbonate für Streichanwendungen

(231) Auf der Grundlage vorstehender Ausführungen sieht die Kommission alle Sorten von PCC für Streichfarben und einige Sorten von GCC für Streichfarben als substituierbar an. Wegen der Anzeichen für die Substituierbarkeit aller Arten von GCC für Streichfarben bis zu einem gewissen Grad, fasst die Kommission sämtliche Calciumcarbonate (d.h. PCC und GCC für Streichfarben, einschließlich GCC mit enger Korngrößenverteilung und Gemische aus GCC und PCC) in gewissem Maß als substituierbar auf.

(232) Demzufolge würdigt die Kommission die Auswirkungen des geplanten Rechtsgeschäfts auf den Markt für die Lieferung von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen in der Papierindustrie.

(233) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte und in der Anhörung am 18. Mai 2006 erklärte Omya, dass die von der Kommission angenommene Nachfragesubstituierbarkeit zwischen GCC für Füll- und GCC für Streichanwendungen und die fehlende Bewertung der Nachfragesubstituierbarkeit zwischen GCC und PCC für Füllstoffe zu einer fehlerhaften Würdigung des Wettbewerbs bei Streich-anwendungen führte. Folgendes Argument wurde angeführt: Ausgehend von der Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen sowie der Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füll- und GCC für Streichanwendungen grenzte die Kommissionen einen sachlich relevanten Markt ab, der sowohl Calciumcarbonate für Streichanwendungen als auch Lieferanten für Füllstoff-GCC und die entsprechenden Produktionskapazitäten umfasste. Omya führte weiter aus, dass für den Fall, dass GCC und PCC für Füllanwendungen aus Sicht der Kunden substituierbar sind, der relevante Markt sämtliche Calciumcarbonate für Füll- und Streichanwendungen umfassen müsste.

(234) Die Kommission stimmt dieser Schlussfolgerung Omyas nicht zu. Bei der Annahme einer Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füllstoffe und GCC für Streichfarben ergibt sich Folgendes: Ein hypothetischer Monopolist, der sowohl die Lieferung von PCC für Streichfarben als auch von GCC für Streichfarben kontrolliert, könnte die Preise für Streichfarben nicht gewinnbringend erhöhen, da unabhängige Lieferanten von GCC für Füllstoffe die Umstellung eines Teils ihrer Produktionskapazitäten auf GCC für Streichfarben in Betracht ziehen würden. Daher sind Anlagen, die GCC für Füllstoffe liefern, ebenfalls in den relevanten Produktmarkt einzubeziehen. Ein hypothetischer Monopolist, der die Lieferung von Füllstoff-GCC sowie von GCC und PCC für Streichfarben kontrolliert, kann jedoch den Preis für GCC für Streichfarben erfolgreich erhöhen, ohne dem Wettbewerbsdruck durch Lieferanten von Füllstoff-PCC ausgesetzt zu sein. Der hypothetische Monopolist hat in diesem Fall keinen Anreiz, seine Produktionskapazitäten von GCC für Füllstoffe auf GCC für Streichfarben umzustellen. Dies führt dazu, dass der Preis für Füllstoff-GCC unverändert bleibt und kein Kunde Füllstoff-GCC durch Füllstoff-PCC ersetzen wird.

50

C. DIE RÄUMLICH RELEVANTEN M ÄRKTE

(236) Laut einer Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst der räumlich relevante Markt das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet .

(237) Die Marktuntersuchung ergab, dass für den Kunden, d.h. die Papierfabriken, hauptsächlich zwei Faktoren bei der Wahl des Lieferanten von Calciumcarbonaten ausschlaggebend sind: die Auswirkungen des angebotenen Calciumcarbonats auf die Qualität des Enderzeugnisses und der Lieferpreis, u.a. die Transportkosten. Der Hersteller muss, um den Auftrag zu erhalten, das Calciumcarbonat zu einem im Vergleich zu seinen Wettbewerbern angemessenen Preis und in einer den Ansprüchen an das Enderzeugnis genügenden Qualität an die Papierfabrik liefern.

(238) Die Markuntersuchung hat ergeben, dass als Handelsprodukt vertriebenes PCC und GCC sperrige Güter sind, für die hohe Transportkosten anfallen. Laut der Lieferdatenbank erhöht sich der Preis durch die Transportkosten bei PCC-Füllstoffen um durchschnittlich [15-30]* % und bei GCC für Streichfarben um [30-45]* % gegenüber dem Preis ab Werk.

(239) Bei On-site-Lieferungen werden die Minerale von Anlagen auf dem Fabrikgelände über Pipelines zur Papierfabrik befördert und so die Transportkosten so gering wie möglich gehalten. Gemäß der Lieferdatenbank beträgt der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für On-site-Lieferung von PCC-Füllstoffen [95-115]* EUR je t Trockenmasse, während sich der entsprechende Lieferpreis für als Handelsprodukt

175 ABl. C 372 vom 09.12.1997, Rdnr. 8.

176 Die Zahlen beruhen auf Lieferungen, für die der Kommission Lieferpreise und Transportkosten vorliegen. Entsprechende Informationen liegen für fast 80% aller Calciumcarbont-Lieferungen vor und wurden als Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission von den Lieferanten übermittelt.

177 Der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis je t Trockenmasse PCC für Streichanwendungen wird in drei Schritten ermittelt: Für jede On-site-Lieferung von PCC-Füllstoffen an die angeschlossene Papierfabrik, an die die Anlage angeschlossen ist, werden Volumen und Lieferpreis je t Trockenmasse multipliziert, wenn beide Angaben vorliegen. Zweitens werden alle Ergebnisse addiert. Drittens wird diese Summe durch die Summe der Volumen aller On-site-Lieferungen von PCC-Füllstoffen (für die Volumen und Lieferpreis verfügbar sind) an die angeschlossene Papierfabrik dividiert.

51

171 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 10. August 2005, eingegangen am 23. August 2005.

172 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 30. September 2005, mit Erläuterungen in der Entscheidung nach Artikel 11 vom 11. Oktober 2005, eingegangen am 18. Oktober 2005, S. 25.

173 Quelle: Antwort auf Frage 20 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 5. August 2005.

174 Quellen: Schriftsatz eines Dritten, eingegangen am 8. März 2006 (im Anschluss an ein am 16. Februar 2006 eingegangenes Schriftstück), Abschnitt 2; Antwort auf Frage I. 1 des Auskunftsverlangens nach Artikel 11 vom 4. April 2006, eingegangen am 18. April 2006.

48

ƒ 2004 stellte eine Papierfabrik in Finnland von GCC mit enger Korngrößenverteilung, die von Omya beliefert wurde, auf eine Mischung aus PCC und GCC um, wobei das PCC nunmehr von einem Wettbewerber bezogen wird;

ƒ Ein drittes Unternehmen gibt an, dass eine Papierfabrik in den USA plant, von GCC für Füllstoffe und Streichfarben teilweise auf PCC umzustellen;

ƒ 2005 vereinbarten einige schwedische Fabriken von GCC für Streichfarben, das von Omya geliefert wurde, auf eine Streichfarbenmischung aus GCC und PCC umzustellen, die von einem Wettbewerber geliefert wird;

ƒ Zum Jahresende 2005 verlor ein Wettbewerber sein PCC-Geschäft für Streichpigmente für Vorstriche, das er mit einer Papierfabrik in Deutschland abwickelte. neuer Vertragspartner dieser Fabrik ist Omya, die nun GCC liefert;

ƒ 2006 endete die Geschäftsbeziehung eines Wettbewerbers mit einer Papierfabrik in Deutschland, die er mit PCC für Deckstriche belieferte. Vor dem Jahr 2003 lieferte Omya GCC an diese Papierfabrik, verlor diesen Kunden dann aber an einen Wettbewerber, der PCC lieferte. Anfang dieses Jahres gewann Omya diesen Kunden zurück und beliefert ihn nun mit GCC. Ein drittes Unternehmen ist der Auffassung, dass Omya den Zuschlag wegen eines substanziellen Nachlasses für GCC mit enger Korngrößenverteilung gewonnen hat, welches nun das PCC ersetzt;

ƒ Eine Papierfabrik in Finnland, die Karton herstellt, hat für dieselbe Anwendung von PCC für Streichfarben, das von einem Wettbewerber bezogen wurde, auf GCC von Omya umgestellt.

4.2. Angebot an PCC für Streichanwendungen

(224) Produktionsanlagen für PCC für Streichfarben können analog zu den Produktionsanlagen für Füllstoff-PCC in zwei Gruppen unterteilt werden. Erstens, in On-site-Anlagen, die PCC für Streichfarben für ihre angeschlossene Papierfabrik herstellen und/oder Streichfarben-PCC für andere Papierfabriken herstellen und versenden. Zweitens gibt es eigenständige Anlagen, die nicht an eine Papierfabrik angeschlossen sind, und PCC für Streichfarben herstellen und an ihre Kunden liefern.

(225) On-site-Lieferungen von PCC für Streichfarben erscheinen jedoch weniger wahrscheinlich als jene für Füllstoff-PCC.

(226) Dies ist erstens auf den höheren Anteil an Trockenmasse in Streichfarben-PCC zurückzuführen, welches daher leichter über weitere Entfernungen befördert werden kann als Füllstoff-PCC. Aufgrund dieser Eignung für längere Beförderungsstrecken sind eigenständige Anlagen eher wirtschaftlich rentabel.

(227) Wird - zweitens - davon ausgegangen, dass Gemischen aus PCC und GCC die Zukunft gehört, so liegt der Bedarf an PCC für Streichfarben wesentlich niedriger als bei Streichfarben aus reinem PCC, da die Gemische lediglich 20 bis 40 % PCC enthalten. Demzufolge könnte eine On-site-Anlage für PCC für Streichfarben nur durch sehr umfangreiche Mengen an Mischungen aus PCC und GCC erhalten werden. Dieser Fall trifft wahrscheinlich auf Husum zu, das im Jahr 2004 über [>50 000] t Trockenmasse an GCC für Streichfarben von Omya bezog, bevor die On-site-Lösung von Imerys gewählt wurde.

49

(228) Drittens muss sich eine Papierfabrik, die Füllstoff-PCC aus einer On-site-Anlage bezieht, nicht zwangsläufig ebenfalls für PCC für Streichfarben entscheiden. Diese Entscheidung richtet sich nach der von der Fabrik hergestellten Papiersorte.

(229) Daher ist die Anzahl der Kunden im EWR (und insbesondere in Finnland, Schweden, Frankreich und Österreich), für die die Lieferung von PCC für Füllstoffe aus einer On-site-Anlage eine wirtschaftlich rentable Lösung darstellen würde, eher gering. Der Wettbewerbsdruck, den On-site-Lösungen für die Lieferung von PCC für Streichfarben auf eigenständige Lösungen (Handelsprodukt-Lieferungen) ausüben, ist daher wahrscheinlich recht begrenzt.

(230) Wird folglich angenommen, dass Kunden, die PCC von On-site-Anlagen beziehen, in der Minderheit sind, so ist es für die Würdigung des vorliegenden Zusammenschlusses nicht notwendig, zu entscheiden, ob Lieferungen von PCC für Streichfarben als Handelsprodukt oder aus On-site-Anlagen zwei verschiedenen relevanten Produktmärkten zuzurechnen sind.

4.3. Schlussfolgerungen für Calziumcarbonate für Streichanwendungen

(231) Auf der Grundlage vorstehender Ausführungen sieht die Kommission alle Sorten von PCC für Streichfarben und einige Sorten von GCC für Streichfarben als substituierbar an. Wegen der Anzeichen für die Substituierbarkeit aller Arten von GCC für Streichfarben bis zu einem gewissen Grad, fasst die Kommission sämtliche Calciumcarbonate (d.h. PCC und GCC für Streichfarben, einschließlich GCC mit enger Korngrößenverteilung und Gemische aus GCC und PCC) in gewissem Maß als substituierbar auf.

(232) Demzufolge würdigt die Kommission die Auswirkungen des geplanten Rechtsgeschäfts auf den Markt für die Lieferung von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen in der Papierindustrie.

(233) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte und in der Anhörung am 18. Mai 2006 erklärte Omya, dass die von der Kommission angenommene Nachfragesubstituierbarkeit zwischen GCC für Füll- und GCC für Streichanwendungen und die fehlende Bewertung der Nachfragesubstituierbarkeit zwischen GCC und PCC für Füllstoffe zu einer fehlerhaften Würdigung des Wettbewerbs bei Streich-anwendungen führte. Folgendes Argument wurde angeführt: Ausgehend von der Nachfragesubstituierbarkeit von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen sowie der Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füll- und GCC für Streichanwendungen grenzte die Kommissionen einen sachlich relevanten Markt ab, der sowohl Calciumcarbonate für Streichanwendungen als auch Lieferanten für Füllstoff-GCC und die entsprechenden Produktionskapazitäten umfasste. Omya führte weiter aus, dass für den Fall, dass GCC und PCC für Füllanwendungen aus Sicht der Kunden substituierbar sind, der relevante Markt sämtliche Calciumcarbonate für Füll- und Streichanwendungen umfassen müsste.

(234) Die Kommission stimmt dieser Schlussfolgerung Omyas nicht zu. Bei der Annahme einer Angebotssubstituierbarkeit von GCC für Füllstoffe und GCC für Streichfarben ergibt sich Folgendes: Ein hypothetischer Monopolist, der sowohl die Lieferung von PCC für Streichfarben als auch von GCC für Streichfarben kontrolliert, könnte die Preise für Streichfarben nicht gewinnbringend erhöhen, da unabhängige Lieferanten von GCC für Füllstoffe die Umstellung eines Teils ihrer Produktionskapazitäten auf GCC für Streichfarben in Betracht ziehen würden. Daher sind Anlagen, die GCC für Füllstoffe liefern, ebenfalls in den relevanten Produktmarkt einzubeziehen. Ein hypothetischer Monopolist, der die Lieferung von Füllstoff-GCC sowie von GCC und PCC für Streichfarben kontrolliert, kann jedoch den Preis für GCC für Streichfarben erfolgreich erhöhen, ohne dem Wettbewerbsdruck durch Lieferanten von Füllstoff-PCC ausgesetzt zu sein. Der hypothetische Monopolist hat in diesem Fall keinen Anreiz, seine Produktionskapazitäten von GCC für Füllstoffe auf GCC für Streichfarben umzustellen. Dies führt dazu, dass der Preis für Füllstoff-GCC unverändert bleibt und kein Kunde Füllstoff-GCC durch Füllstoff-PCC ersetzen wird.

50

C. DIE RÄUMLICH RELEVANTEN M ÄRKTE

(236) Laut einer Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst der räumlich relevante Markt das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet .

(237) Die Marktuntersuchung ergab, dass für den Kunden, d.h. die Papierfabriken, hauptsächlich zwei Faktoren bei der Wahl des Lieferanten von Calciumcarbonaten ausschlaggebend sind: die Auswirkungen des angebotenen Calciumcarbonats auf die Qualität des Enderzeugnisses und der Lieferpreis, u.a. die Transportkosten. Der Hersteller muss, um den Auftrag zu erhalten, das Calciumcarbonat zu einem im Vergleich zu seinen Wettbewerbern angemessenen Preis und in einer den Ansprüchen an das Enderzeugnis genügenden Qualität an die Papierfabrik liefern.

(238) Die Markuntersuchung hat ergeben, dass als Handelsprodukt vertriebenes PCC und GCC sperrige Güter sind, für die hohe Transportkosten anfallen. Laut der Lieferdatenbank erhöht sich der Preis durch die Transportkosten bei PCC-Füllstoffen um durchschnittlich [15-30]* % und bei GCC für Streichfarben um [30-45]* % gegenüber dem Preis ab Werk.

(239) Bei On-site-Lieferungen werden die Minerale von Anlagen auf dem Fabrikgelände über Pipelines zur Papierfabrik befördert und so die Transportkosten so gering wie möglich gehalten. Gemäß der Lieferdatenbank beträgt der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis für On-site-Lieferung von PCC-Füllstoffen [95-115]* EUR je t Trockenmasse, während sich der entsprechende Lieferpreis für als Handelsprodukt

175 ABl. C 372 vom 09.12.1997, Rdnr. 8.

176 Die Zahlen beruhen auf Lieferungen, für die der Kommission Lieferpreise und Transportkosten vorliegen. Entsprechende Informationen liegen für fast 80% aller Calciumcarbont-Lieferungen vor und wurden als Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission von den Lieferanten übermittelt.

177 Der gewichtete durchschnittliche Lieferpreis je t Trockenmasse PCC für Streichanwendungen wird in drei Schritten ermittelt: Für jede On-site-Lieferung von PCC-Füllstoffen an die angeschlossene Papierfabrik, an die die Anlage angeschlossen ist, werden Volumen und Lieferpreis je t Trockenmasse multipliziert, wenn beide Angaben vorliegen. Zweitens werden alle Ergebnisse addiert. Drittens wird diese Summe durch die Summe der Volumen aller On-site-Lieferungen von PCC-Füllstoffen (für die Volumen und Lieferpreis verfügbar sind) an die angeschlossene Papierfabrik dividiert.

51

(253) In einigen Fällen wurde die Entfernung in der Tabelle nicht als Zahl sondern als Spanne angegeben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesen Fällen nur wenige Angaben in der Datenbank gespeichert waren und folglich kein für fast 80% aller Lieferungen geltender Wert ermittelt werden konnte. So sind zum Beispiel nur wenige Lieferungen von GCC-Füllstoff per Bahn und Schiff erfasst. In 63% dieser Fälle beträgt die Lieferentfernung weniger als [1 300-1 700]* km und in 100% liegt sie unter [1 600-2 000]* km. Damit erklärt sich die Angabe in Form einer Spanne.

(254) Die Analyse der Lieferdatenbank zeigt jedoch, dass Produktionsanlagen Calciumcarbonat auch über erheblich größere Entfernungen liefern können, als in Tabelle 4 angegeben ist. [Eine]* On-site-Anlage für PCC liefert z. B. PCC-Füllstoff über Entfernungen von bis zu [600-700]* km per LKW und übt damit, wie in Tabelle 4 ersichtlich, in einem deutlich größeren Umkreis als 400 km Wettbewerbsdruck aus.

(255) Die Kommission untersuchte aufgrund dieser Feststellung, getrennt nach Transportmittel und Produkt, d.h. PCC-Füllstoff und GCC-Füllstoff, über welche maximalen Entfernungen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 regelmäßig Lieferungen von den jeweiligen Produktionsanlagen getätigt wurden.

(256) Aus der Analyse der Lieferdatenbank geht hervor, dass nicht alle Produktionsanlagen Lieferungen über die in Tabelle 4 angegebenen Entfernungen durchführen. Allerdings nicht, weil sie dazu nicht in der Lage sind, sondern weil zum Beispiel andere Anlagen bereits einen beträchtlichen Wettbewerbsdruck ausüben, oder ihre Kunden nicht so weit entfernt sind. Bei diesen Anlagen dürften die in Tabelle 4 aufgeführten Entfernungen gute Indikatoren für den räumlich relevanten Markt sein, in dem sie entsprechenden Wettbewerbsdruck ausüben.

(257) Die Ergebnisse dieser Analyse sind in Tabelle 5 zusammengefasst. Die realistischen maximalen Entfernungen werden durch Kursivschrift hervorgehoben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Tabelle nur die Analyseergebnisse für

Produktionsanlagen aufgeführt, auf die die wettbewerbsrechtliche Würdigung Bezug nimmt.

Tabelle 5. Maximale Entfernungen (in km) über die Produktionsanlagen Calciumcarbonat als Füllstoff im Zeitraum von 2002 bis 2004 regelmäßig geliefert haben oder liefern könnten.

Verfügbare Transportmittel Bahn/Sc LKW/Sc Bahn hiff LKWhiff Schiff

– 400

Clairefontaine (PCC, Frankreich)

– 400 [350- –550]* [550- –750]*

Imatra (PCC, Finnland)

Imatra (PCC, Finnland)

Nÿmolla (PCC, Schweden)

– 400

Portucel (PCC, Portugal)

– 400

Imatra (PCC, Finnland)

Imerys

Keine Angabe Keine Keine – nAngabenAngaben [400- –500]* [400- –600]* [500- –700]* [450- –650]* [500- –700]*

Husum (PCC, Schweden)

Köping (GCC, Schweden)

Lixhe (GCC, Belgien)

Mareuil (GCC, Frankreich)

Köping (GCC, Schweden)

Villers (GCC, Frankreich)

[450- –650]* – – [500- [1 500- –700]* –1 900]* [400- [900- –500]*1 300]* [400- –500]*

[500-900]*

Burgberg (GCC, Deutschland)

Emden (GCC, Deutschland)

Förby (GCC, Finnland)

Lappeenranta (GCC, Finnland)

[1 100-[1 600- – – 6801 500]*2 000]* [1 700-[1 700-[1 400-[1 600- –2 100]*1 900]*1 800]*2 000]* [400- –500]* – – [1 300-[900-[1 700- –1 500]*1 300]*2 100]*

Moerdijk (PCC, Niederlande)

Molde (GCC, Norwegen)

Persberg (GCC, Schweden)

Stevns (GCC, Dänemark)

Tabelle 5. Maximale Entfernungen (in km) über die Produktionsanlagen Calciumcarbonat als Füllstoff im Zeitraum von 2002 bis 2004 regelmäßig geliefert haben oder liefern könnten.

Verfügbare Transportmittel Bahn/Sc LKW/Sc Bahn hiff LKWhiff Schiff

SMI

– 400

Äänekoski (PCC, Finnland)

– 400

Alizay (PCC, Frankreich)

– 400

Docelles (PCC, Frankreich)

– 400 [1 200- –1 400]*

Figueira da Foz (PCC, Portugal)

Hermalle (PCC, Belgien)

– 680

Lappeenranta (PCC, Finnland)

– 400

Myllykoski (PCC, Finnland)

– 400

Saillat (PCC, Frankreich)

[<200]*

– 400

Tervakoski (PCC, Finnland)

Quelle: Marktuntersuchung der Kommission. In Kursivdruck hervorgehoben sind die realistischen maximalen Entfernungen, die bei 80% aller gleichartigen Lieferungen getrennt nach Transportmittel und Art der Anlage nicht überschritten werden.

185 186 (258) Von Omya und einem betroffenen Dritten wurde eingewendet, dass bei der Definition des relevanten räumlichen Marktes im Allgemeinen nicht berücksichtigt wird, dass die meisten Papierfabriken zu Unternehmensgruppen gehören, die ihre Lieferverträge für Calciumcarbonat auf der Ebene der gesamten Gruppe aushandeln. In diesem Fall bewerten die Lieferanten nicht jeden Umsatz mit Handelsprodukten separat sondern vielmehr als Teil des gesamten Liefervolumens, das mit der jeweiligen Unternehmensgruppe ausgehandelt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die vertraglich vereinbarten Lieferungen einiger eigenständiger Anlagen über den für sie ermittelten räumlich relevanten Markt hinausgehen können. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die in Tabelle 5 genannten Entfernungen anhand realer Umsätze ermittelt wurden und also auch Liefervereinbarungen zwischen Lieferanten und Unternehmensgruppen berücksichtigen. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, dass die für die Bestimmung der räumlich relevanten Märkte herangezogenen Entfernungen dieser Möglichkeit Rechnung tragen.

(259) Die Kommission hält die Lieferentfernungen für die verschiedenen Arten von Calciumcarbonat (die in Tabelle 5 nach Produktionsanlage und Transportmittel getrennt erfasst sind) für geeignete Indikatoren, um zu bestimmen, ob eine Produktionsanlage als realistische Alternative für eine Papierfabrik in Frage kommt. Papierfabriken mit einer identischen Auswahl alternativer Bezugsquellen sind nach Auffassung der Kommission

mit hinreichend homogenen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert, um demselben räumlich relevanten Markt zugeordnet zu werden.

(260) Aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Rechtsgeschäfts, sind die Marktanteile kein geeigneter Indikator für die Bewertung der Marktmacht und einer als Ergebnis des Vorhabens zu erwartende Änderung bei der Marktmacht. Die Kundenprofile sind sehr spezifisch und ob die fusionierenden Parteien in der Lage sein werden, eine Preiserhöhung durchzusetzen, hängt maßgeblich ab, ob noch andere hinreichend nahe gelegene Lieferanten für Füllstoffe zur Verfügung stehen.

2. Calciumkarbonate für Streichanwendungen

(261) Die für Füllstoffe getroffenen Feststellungen gelten entsprechend für Lieferungen von Calciumcarbonat für Streichanwendungen. So folgt die Bestimmung der räumlich relevanten Märkte für Füllstoffe und Streichpigmente derselben Logik. Die Marktuntersuchung hat ergeben, das Calciumcarbonat-Streichpigmente als Handelsprodukte meist an Kunden in der Nähe der Produktionsanlagen geliefert werden und der Standort daher eine wichtige Rolle für die Beurteilung des Wettbewerbsdrucks spielt, der von einer Produktionsanlage auf Konkurrenten ausgeübt wird. Nach Ansicht der Kommission ist die Lieferentfernung daher ein geeigneter Indikator, um zu bestimmen ob eine Produktionsanlage als mögliche Bezugsquelle für eine Papierfabrik in Frage kommt. Wie bei den Füllstoffen hängt auch hier die Lieferentfernung hauptsächlich von der Art des Calciumcarbonats (PCC oder GCC), der Art der Produktionsanlage (On-site-Anlage oder eigenständige Anlage) und den der Produktionsanlage zur Verfügung stehenden Transportmitteln (LKW, Bahn, Schiff, die auch kombiniert werden können) ab.

(262) Aufgrund der zu geringen Zahl entsprechender Lieferungen konnte die Kommission anhand der Lieferdatenbank keine realistische maximale Entfernung für die Lieferung von PCC für Streichanwendungen ermitteln.

(263) Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass PCC-Streichpigmente in der Regel einen höheren Feststoffanteil und somit weniger Wasser als PCC-Füllstoffe enthalten, auch wenn diese von einer eigenständigen Anlage produziert wurden. Daher unterscheiden sich die Entfernungen bei Lieferungen von On-site-Anlagen und eigenständigen Anlagen oft nicht erheblich.

(264) Gemäß der Lieferdatenbank wurden im Zeitraum von 2002 bis 2004 alle wirtschaftlich rentablen Lieferungen von PCC-Streichpigmenten und GCC/PCC-Streichfarbenmischungen, von der die Kommission Kenntnis hat, in einem Umkreis von 500 km per LKW durchgeführt. Obwohl nicht auszuschließen ist, dass eigenständige Anlagen, die LKW als Transportmittel einsetzen, auch weiter entfernte Papierfabriken mit PCC-Streichpigmenten beliefern können, kann eine maximale Entfernung von 500 km für die Lieferung von PCC-Streichpigmenten per LKW als realistisches Kriterium für die Definition des räumlich relevanten Marktes zugrunde gelegt werden.

(265) GCC-Streichpigmente werden per LKW oder per Schiff befördert. Die Kommission hat Angaben zu Hunderten von Liefergeschäften erfasst, die zwischen 2002 und 2004 getätigt wurden und die Aufschluss über Entfernung und Transportmittel geben. Anzumerken ist, dass Imerys in diesem Zeitraum keine Beförderung von GCC-Streichpigmenten und GCC-PCC-Mischungen per Schiffe verzeichnete. Folgende realistischen maximalen Entfernungen wurden für Produktionsanlagen, die GCC-Streichpigmente herstellen, ermittelt: [400-800]* km per Bahn; [1 700-2 100]* km für

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den kombinierten Transport per Bahn und Schiff; [400-500]* km per LKW; [1 000-1 400]* km für den kombinierten Transport per LKW und Schiff; und [700-3 100]* km per Schiff.

(266) In Tabelle 6 sind die jeweiligen Lieferentfernungen der einzelnen Produktionsanlagen in den räumlich relevanten Märkten aufgeführt, die in der wettbewerbsrechtlichen Würdigung für Streichpigmente ermittelt wurden.

Tabelle 6. Maximale Entfernungen (in km) über die Produktionsanlagen Calciumcarbonat für Streichanwendungen im Zeitraum von 2002 bis 2004 regelmäßig hätten liefern können

Verfügbare Beförderungsmittel Bahn/Schi LKW/Schif Bahn ff LKW f Schiff

– 500

Kuusankoski (PCC, Finnland)

Imerys

Keine Keine Angabe KeineAngabe – nAngaben n [400- * –500] [450- * –650]

Husum (PCC, Schweden)

Köping (GCC, Schweden)

Tunadal (GCC, Schweden)

[400- * –500] [400- * – –500] – – [1 500- [1 700-[1 700-[2 200-[2 700-* * * * * 1 900]2 100]1 900]2 600]3 100] [500- [400-* * 900] –500]

Förby (GCC, Finnland)

Lappeenranta (GCC, Finnland)

Molde (GCC, Norwegen)

Persberg (GCC, Schweden)

SMI Äänekoski (PCC, Finnland) Walsum (PCC, Deutschland)

– –

– 500 – 500

– –

Quelle: Marktuntersuchung der Kommission In Kursivdruck hervorgehoben sind die realistischen maximalen Entfernungen, über die GCC-Streichpigmente befördert werden und die Lieferentfernung, die als realistisches Kriterium für PCC-Streichpigmente zugrunde gelegt werden kann.

IV. . WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG

(267) In Randnummer 110 ihrer Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der EG-Fusionskontrollverordnung stellt die Kommission fest:

Die Kommission hat daher ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt. Im jetzigen Stadium kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im

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Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben beeinträchtigt, insbesondere durch i) die Begründung einer beherrschenden Stellung von Omya auf den Märkten für PCC-Füllstoffen und GCC-Streichpigmenten für die Papierindustrie im EWR, ii) die Begründung einer kollektiven beherrschenden Stellung auf den Märkten für PCC-Füllstoffen und GCC-Streichpigmenten für die Papierindustrie im EWR oder iii) durch die Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Carbonate für die Papierindustrie im EWR.

(268) Die anschließende Untersuchung belegte, dass von separaten Märkten für Calciumcarbonate für Füllanwendungen und für Streichanwendungen auszugehen ist. Die Unternehmen brachten in ihren Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Vorhaben, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte, da Huber als potenzieller Wettbewerber auf dem Markt für Streichpigmente für die Papierindustrie wegfällt. Folglich würde Omyas bereits beherrschende Stellung als Anbieter von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen noch weiter gestärkt.

(269) In Anbetracht dieser Bedenken hat die Kommission die Auswirkungen des vorgeschlagenen Rechtsgeschäfts auf die Märkte für Calciumcarbonat für Füllanwendungen und für Streichanwendungen sorgfältig geprüft. Wie im Folgenden erläutert, gibt das Vorhaben nur im Hinblick auf den Markt für Streichanwendungen für Kunden in Südfinnland in nächster Zukunft Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

A. Nicht koordinierte Wirkungen auf den Markt für Füllanwendungen

1. Expansionshemmnisse

(270) Die Untersuchung der Kommission ergab, dass in der Regel keine signifikanten Expansionshemmnisse für die derzeitigen Anlagen für GCC- und PCC-Füllstoffe existieren. Dies bedeutet, dass im Falle eines andauernden und deutlichen Nachfrageanstiegs die Lieferanten von GCC und PCC ihre Produktionskapazitäten innerhalb eines angemessenen Zeitraums entsprechend ausbauen können, ohne dabei auf größere Hindernisse zu stoßen.

(271) Eine Steigerung der Produktion von GCC hängt vorrangig von der Verfügbarkeit hochwertiger Rohstoffe ab. Diese Rohstoffe (Marmor, Kalkstein, Kreide usw.) können über große Entfernungen zu den GCC-Produktionsanlagen transportiert werden und die größten GCC-Anbieter (Omya und Imerys) müssen derzeit nicht mit einer Verknappung dieser Rohstoffe rechnen. Marmorsplitt kann auch von der Türkei aus nach Europa befördert werden, und Omya kann Rohstoffe aus ganz Europa beziehen

(272) Das Produktionsverfahren für GCC ist kapitalintensiv und erfordert den Einsatz schwerer Maschinen, die den Rohstoff zerkleinern und zermahlen. Ein Kapazitätsausbau würde die Anschaffung zusätzlicher Maschinen erforderlich machen, die grundsätzlich keine hohen versunkenen Kosten verursachen. Vermahlungsanlagen, die GCC mit unterschiedlichen Korngrößen herstellen können, gleichen den für die Herstellung von GCC für andere Sektoren verwendeten Maschinen. Daher kann mit den Maschinen, die für die Herstellung von GCC für die Papierindustrie eingesetzt werden, grundsätzlich auch GCC für andere Zwecke hergestellt werden.

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(273) Eine Expansion der PCC-Produktionskapazität setzt die Installation zusätzlicher Reaktoren, Lagerkapazitäten und Zusatzgeräte voraus. Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge kann eine solche Expansion in der Regel in neun bis zwölf Monaten abgeschlossen werden. In Abhängigkeit von den am Standort der Anlage geltenden nationalen Vorschriften kann die Erteilung der Genehmigung für die geplante Expansion mehrere Monate in Anspruch nehmen.

(274) Aus der Marktuntersuchung geht hervor, dass der Kapazitätsausbau von On-site-PCC-Anlagen finanziell tragbar und bereits Realität ist. So erhielt eine On-site PCC-Anlage die behördliche Genehmigung zur Verdopplung ihrer Produktionskapazität innerhalb von zwei Jahren. Eine solche Kapazitätssteigerung kann durch bessere Rauchgasnutzung, eine Erhöhung des PCC-Produktionsvolumens und der Lagerreserve für unvorhergesehenen Bedarf erreicht werden. Die Expansion schloss auch die Wiederverwertung alter Tanks von stillgelegten Anlagen ein.

(275) Der Zugang zu den Rohstoffen für PCC stellt in der Regel kein Hindernis dar. Sowohl Kalk als auch gebrannter Kalk stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die Betreiber von PCC-Anlagen können ihren eigenen Kalk verwenden oder sich beliefern lassen. Die Mehrzahl der Anlagen verwendet Kalk von anderen Unternehmen, deren Wettbewerb untereinander gefördert wird, um die Rohstoffpreise für PCC niedrig zu halten. Die […]* Anlage von Omya in […]* ist eine der wenigen Anlagen in Europa 187 mit eigenem Kalksteinbruch. Die finnische Papierindustrie gehört aufgrund ihres Umfangs zu den größten Abnehmern von Papierpigmenten und Mineralen für Streichanwendungen weltweit. In Finnland wird PCC hauptsächlich auf der Basis von 188 Luftkalk aus französischem oder norwegischem Kalkstein hergestellt. SMI betreibt eine Anlage für die Herstellung von PCC für Streichanwendungen in Walsum, die den gebrannten Kalk von bis zu 300 km entfernten Lieferanten in Frankreich und Deutschland bezieht. Das Endprodukt ist ein Zellulosebrei mit einem hohen Feststoffanteil, der per Bahn, LKW oder Schiff zu dem Kunden befördert werden 189 kann . In Schweden hat Imerys in einem Zehnjahresvertrag über die Lieferung von 190 gebranntem Kalk zu ihrer Anlage in Husum geschlossen .

(276) Die Kommission stellte fest, dass einige PCC-Anlagen vor Kurzem ihre Kapazitäten 191 erweitert haben. 2005 baute ein Anbieter die Kapazitäten einiger seiner Anlagen aus . Ausschlaggebend dafür war der gestiegene Bedarf der angeschlossenen Papierfabrik und der Anstieg der Off-site-Lieferungen an einen anderen Kunden. [Details zu Omyas 192Plänen, die Produktionskapazitäten einiger ihrer Anlagen zu steigern/zu senken]*.

(277) Die Kommission stellte außerdem fest, dass auch die Kapazitäten einiger GCC-Anlagen 193 vor Kurzem erweitert wurden. […]* . In demselben Zeitraum steigerte auch Imerys

187 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 10.

188 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 51.

189 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 62.

190 Quelle: Roskill PCC Report 2005, S. 86.

194 die Kapazitäten vieler ihrer Anlagen . Zwischen 2003 bis 2004 erweiterte auch 195 Reverté die Kapazität ihrer Anlage in Albox .

(278) Es wird der Schluss gezogen, dass generell keine signifikanten Expansionshemmnisse für bestehende Anlagen für GCC- und PCC-Füllstoffe existieren. Folglich werden die konkurrierenden Produktionsanlagen einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf die Preisstellung des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens ausüben.

2. Wettbewerb und nicht-koordinierte Wirkungen

(279) Wie erläutert ist der räumliche Markt für Kunden, die nicht über die Möglichkeit der Belieferung durch On-site-PCC-Anlagen verfügen, enger, da bei ihnen die Entfernung für Lieferungen von GCC und PCC durch die Transportkosten begrenzt wird. Nach Auffassung der Kommission steht jedem dieser Abnehmer daher nur eine begrenzte Auswahl möglicher Bezugsquellen zur Verfügung steht, die alle Produktionsanlagen für Industrieminerale innerhalb einer bestimmten Entfernung zur Papierfabrik umfasst. Die Einzelheiten werden im Abschnitt über den räumlich relevanten Markt dargelegt. Da keine signifikaenten Expansionshemmnisse für die bestehenden Anlagen existieren, ist der Standort der Mineralanlagen ein ausschlaggebender Faktor für die Wettbewerbsanalyse.

(280) Nach Auffassung der Kommission ist die wettbewerbsrechtliche Preisbildung bei GCC und PCC vom Standort der nächstbesten alternativen Bezugsquelle des Kunden abhängig. Sollten sich die Absatzgebiete von miteinander konkurrierender Produktionsanlagen der fusionierenden Parteien überschneiden, kann der Zusammschluss zu Preiserhöhungen führen. Wenn also für den Kunden einer der Parteien die nächstbeste Alternative eine Mineralanlage der anderen Partei ist, hätte das neue Unternehmen die Möglichkeit und den Anreiz zu einer Preiserhöhung. Liegt jedoch die Anlage eines Konkurrenzunternehmens in entsprechender Nähe zum Kunden, dürfte diese alternative Bezugsquelle ausreichen, um durch den entsprechenden Wettbewerbsdruck eine Preiserhöhung zu unterbinden. Die wesentlichen Elemente dieser Analyse sind in der nachstehenden Grafik 1 wiedergegeben. Mineralanlage A beliefert die Papierfabrik, unterliegt jedoch dem Preisdruck durch die Nähe von zwei konkurrierenden Mineralanlagen B und C. In Grafik 1 stellt Anlage B die nächstbeste Alternative für die Papierfabrik dar. Der Preis den Anlage A von ihrem Kunden verlangen kann, ist daher vom Standort der Anlage B abhängig. Je größer die Entfernung von Anlage B zum Kunden ist, desto höher sind die Transportkosten und desto höher ist auch der Preis, den Anlage A verlangen kann. Im Falle eines Zusammenschlusses von A und B entfällt der Wettbewerbsdruck, der von Anlage B auf A ausgeübt wurde. Wenn keine weiteren alternativen Bezugsquellen zur Verfügung stünden, würde der Preis für Lieferungen an die Papierfabrik steigen. Allerdings dürfte in diesem Fall durch Anlage C als weiteren Anbieter ausreichender Wettbewerbsdruck ausgeübt werden, so dass keine größere Preisanhebung durch Anlage A erfolgen wird. Ob Anlage A den Preis erhöhen kann hängt wiederum vom Standort des konkurrierenden Anbieters C ab. Liegt C näher an der Papierfabrik als B, hat Anlage A kaum die Möglichkeit, eine Preiserhöhung bei ihrem Kunden durchzusetzen. In diesem Fall wäre Anlage C die nächstbeste Alternative für die

194 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 vom 14. November 2005, eingegangen am 21. November 2005.

(281) Die Kommission prüft im Rahmen ihrer wettbewerbsrechtlichen Würdigung die Standorte aller Anlagen von Huber und Omya im EWR. Wenn die Anlagen beider Unternehmen zu der Auswahl alternativer Bezugsquellen für einen Kunden gehören, können Preiserhöhungen für diesen Kunden infolge des Vorhabens nicht ausgeschlossen werden. Entsprechender Wettbewerbsdruck durch konkurrierende Unternehmen könnte jedoch ausreichen um einen solche Preisanstieg zu unterbinden.

(282) Ein betroffener Dritter gibt zu bedenken, dass Handelslieferungen durch On-site-PCC-Anlagen von der Papierfabrik, an die sie angeschlossen sind, genehmigt werden müssen. Die Untersuchung de Kommission hat gezeigt, dass eine On-site–Anlage in der Regel vorrangig die Papierfabrik beliefert, auf deren Gelände sie sich befindet. Aus der Untersuchung ging allerdings auch hervor, dass durchaus Off-site-Verkäufe getätigt und nur selten untersagt werden.

196 (283) Ein betroffener Dritter führt an, dass auf der Ebene der Unternehmen oder Unternehmensgruppe gewährte Preisnachlässe die Stichhaltigkeit der

196 Quelle: Schriftsatz eines Dritten, eingegangen am 8. März 2006 (nach einem am 20. Februar 2006 eingegangenen Schriftsatz).

63 Analyseergebnisse in Frage stellen und die Schlussfolgerungen durch die Beschränkung auf die einer einzelnen Papierfabrik zur Verfügung stehenden Bezugsquellen verfälscht werden. Die Kommission räumt ein, dass solche Preisnachlässe einen Kunden zur Wahl eines bestimmten Anbieters veranlassen und eine der zur Wahl stehenden Bezugsquellen für ihn besonders attraktiv machen könnten. Die Kommission hat diesen Erwägungen im Rahmen ihrer Untersuchung Rechnung getragen. Die von der Kommission herangezogenen Daten beziehen sich auf Lieferungen bei denen die Auswirkungen von Preisnachlässen berücksichtigt wurden. Auch wenn eine Papierfabrik sich aufgrund eines generellen Preisnachlasses entscheiden könnte, den Füllstoff von einem weiter entfernten Anbieter zu beziehen, bleiben Lieferungen von Calciumcarbonaten an weit entfernte Kunden aufgrund der hohen Transportkosten für die Produktionsanlagen unwirtschaftlich. Aus den aktuellen Lieferungen konnte die Kommission entnehmen, dass bestimmte Entfernungen dabei nicht überschritten werden.

(284) Natürlich kann aufgrund ihrer Preisnachlasspolitik eine der Anlagen, die als Bezugsquelle in Frage kommen, für den Kunden attraktiver sein, als andere, näher gelegene Anbieter. Dennoch stellen diese Anlagen nach wie vor eine realistische Alternative für den Kunden dar. Das Vorhaben würde dann wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen, wenn Huber die nächtstbeste Alternative für Kunden wäre, die sich aufgrund von Preisnachlässen für Omya entschieden haben. Der Standort der Anlage von Huber und konkurrierender Unternehmen bleibt nach wie vor ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der durch den Zusammenschluss verursachten einseitigen Auswirkungen.

(285) Für die Bewertung der Auswirkungen des vorliegenden Rechtsgeschäft hat die Kommission die Kunden in zwei große Kategorien eingeteilt. Die erste Kategorie umfasst Papierfabriken, die derzeit mit Handelsprodukten von eigenständigen Anlagen beliefert werden. Der zweiten Kategorie werden Papierfabriken zugeordnet, die von ihren On-site-Anlagen beliefert werden. Die Kommission wird sich bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Würdigung vorrangig auf die derzeitigen Kunden (beider Kategorien) der fusionierenden Parteien konzentrieren.

(286) Bei Kunden, die derzeit von einer eigenständigen Mineralanlage beliefert werden, kann die Wettbewerbsanalyse zusätzlich dadurch erschwert werden, dass ihnen auch die Möglichkeit der Einrichtung einer On-site-Anlage für PCC-Füllstoff offen steht. Der räumlich relevante Markt ist für diese Kundenkategorie größer, da sie PCC-Füllstoff nicht nur als Handelsprodukte von Bezugsquellen in einem bestimmten Umkreis sondern auch von Anbietern beziehen können, die in der Lage sind, On-site-PCC-Anlagen zu errichten.

(287) Wie aus der nachstehenden Analyse ersichtlich wird, ist das Ergebnis der wettbewerbsrechtlichen Würdigung unabhängig davon, ob die Kommission On-site-Lieferungen von PCC-Füllstoff als weitere realistische Alternative für die Kundenkategorie berücksichtigt oder nicht.

(288) Aus diesem Grund stützt sich die wettbewerbsrechtliche Würdigung nicht auf Markanteile, die als Indikator für die Bewertung der Marktmacht und einer als Ergebnis des Vorhabens zu erwartenden Änderung der Marktmacht im Bereich der Calciumcarbonate für Füllanwendungen ungeeignet sind. Die Kundenprofile sind sehr spezifisch und ob die fusionierenden Parteien in der Lage sein werden, eine

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Preiserhöhung durchzusetzen, hängt maßgeblich von den alternativen Bezugsmöglichkeiten durch andere Hersteller von Calciumcarbonat-Füllstoffe ab.

(289) Nachstehend wird die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Auswirkungen des Rechtsgeschäfts auf den Markt für Calciumcarbonate für Füllanwendungen in den Mitgliedstaaten Österreich, Finnland, Frankreich und Schweden dargelegt.

3. Derzeitige Kunden von Omya für als Handelsprodukt vertriebenen PCC-Füllstoffe

(290) Bei Kunden, die Füllstoffe von einer eigenständigen Anlage beziehen, geht die Kommission in der Regel davon aus, dass eine weitere Mineralanlage in ausreichender Nähe zur Papierfabrik eine realistische Alternative als Bezugsmöglichkeit für PCC- bzw. GCC-Füllstoffe darstellt. Da die Logistik für die Wirtschaftlichkeit einer Alternative ausschlaggebend ist, unterliegt der Radius der Lieferungen nach Ansicht der Kommission bestimmten Beschränkungen.

(291) Gemäß den von beiden Parteien vorgelegten Lieferdaten, belieferte das eigenständige Omya-Werk in Golling (Österreich) zwischen 2002 und 2004 Kunden in [verschiedenen Mitgliedstaaten]*. Keine der Anlagen von Huber belieferte Off-site-Kunden in diesen Mitgliedstaaten. Hubers Anlagen in Finnland, Portugal und Schweden sind für die Belieferung von Kunden in diesen Mitgliedstaaten zu weit entfernt.

(292) Allerdings besitzt Huber eine On-site-Anlage in Clairefontaine, Ostfrankreich, die derzeit über eine Kapazität von [20 000-50 000]* Tonnen jährlich verfügt, mit einem Nutzungsgrad von [70-100]* % arbeitet und nur die Papierfabrik, an die sie angeschlossen ist, beliefert. Hier stellt sich die Frage, ob diese Anlage von Huber die nächstbeste Alternative für einige dieser Kunden darstellt.

(293) Die SMI-Werke in Belgien, Frankreich und Deutschland bieten den derzeitigen Kunden des Omya-Werks in Golling zahlreiche realistische Alternativen als Bezugsquellen von PCC-Füllstoff. Das Huber-Werk in Clairefontaine befindet sich in der Nähe einer SMI-Anlage in Docelles. Diese SMI-On-site-Anlage beliefert zwar offensichtlich keine Off-site-Kunden mit PCC-Füllstoffe aber mit PCC-Streichpigmente. SMI besitzt außerdem eine On-site-Anlage in Saillat, Frankreich, und eine eigenständige Anlage in Hermalle, Belgien. Die belgische Anlage wendet ein Entwässerungsverfahren an, durch das der Feststoffanteil auf 70% angehoben wird und kann daher PCC-Füllstoffe über weite Entfernungen liefern. Was den Standort anbetrifft so hat Huber offensichtlich bei keinem Kunden einen Wettbewerbsvorteil gegenüber SMI. Daher übt Huber hinsichtlich der Lieferung von PCC-Füllstoffen in [verschiedene Mitgliedstaaten]* keinen größeren Wettbewerbsdruck als SMI auf das Omya-Werk in Golling aus.

(294) Gemäß den von beiden Parteien vorgelegten Lieferdaten, belieferte das Omya-Werk in Moerdijk (Niederlande) zwischen 2002 und 2004 Kunden [im Vereinigten Königreich, in Skandinavien und in anderen westeuropäischen Ländern]*. Hubers Anlage in Clairefontaine dürfte jedoch in Bezug auf die Kunden in [diesen Ländern]* keinen erheblichen Wettbewerbsdruck auf Omya ausüben.

(295) Die On-site-Anlage von Huber in Nymolla, Südschweden hat jedoch bereits Kunden in Schweden mit PCC-Füllstoffen beliefert und könnte eine Alternative für die schwedischen Kunden der Omya-Anlage in Moerdijk darstellen. Zwischen […]* und […]* belieferte die Omya-Anlage in Moerdijk zwei M-Real-Papierfabriken in Husum und Wifstavarf. Allerdings beziehen die Papierfabriken keine PCC-Füllstoffe mehr von

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Omya. 2005 erhielt Imerys im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für den Betrieb einer On-site-Anlage, die nicht nur die Papierfabrik in Husum sondern auch die Fabrik in Wifstavarf beliefern soll. Das Vorhaben wird daher keine spürbaren Auswirkungen auf diese Kunden haben.

(296) Omyas On-site-Anlagen für PCC-Füllstoffe in Szolnok, Ungarn und Hausmening, Österreich, beliefern ausschließlich Kunden in diesen beiden Ländern, für die Huber keine realistische Alternative darstellt.

(297) Daher wird das Vorhaben keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die derzeitigen Kunden für als Handelsprodukt vertriebene PCC-Füllstoffe von Omya haben.

4. Derzeitige Kunden von Huber für als Handelsprodukt vertriebene PCC-Füllstoffe

(298) Auch für die Kunden, die derzeit von Huber PCC-Füllstoffe als Handelsprodukt beziehen, dürfte das Vorhaben keine negativen wirtschaftlichen Folgen haben. Zwischen 2002 und 2004 lieferte Huber PCC-Füllstoffe als Handelsprodukt an Kunden in Finnland, Schweden und Russland. Die Anlage in Moerdijk ist die einzige PCC-Produktionsanlage von Omya, die Hubers Kunden in Schweden beliefern könnte. Aufgrund ihrer Standorte und der daraus resultierenden logistischen Hürden stellt keine der anderen PCC-Produktionsanlagen von Omya eine realistische Alternative für Hubers Kunden in Schweden oder in Finnland dar. Omya liefert jedoch GCC europaweit und einige ihrer Anlagen in Nordeuropa könnten als alternative Bezugsquellen für Füllstoffe für die schwedischen und finnischen Kunden von Huber in Frage kommen. Im Rahmen der Überprüfung dieser Möglichkeit hat die Kommission die Verfügbarkeit alternativer Bezugsquellen für Füllstoffpigmente analysiert und eine ökonometrische Untersuchung durchgeführt, um zu ermitteln, inwieweit Omyas GCC-Lieferungen einen Wettbewerbsdruck auf Huber ausüben. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass Anbieter von PCC-Füllstoffen als austauschbar angesehen werden, während sich GCC und PCC nicht als perfekte Ersatzstoffe für einander eignen. Der Grad der Substituierbarkeit beider Produkte wurde mit Hilfe einer ökonometrischen Studie bewertet, anhand derer die Kommission feststellen konnte ob die GCC-Lieferungen von Omya einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf Huber ausüben.

4.1. Kunden in Schweden

(299) Hubers On-site-Anlage in Nymölla, Schweden, beliefert einige wenige Off-site-Kunden in diesem Land. Falls eine PCC-Füllstoff-Anlage von Omya die nächstbeste Alternative für diese Kunden darstellt, könnte das Vorhaben zu einem erheblichen Preisanstieg für die Kunden führen. Da Omyas Werk in Moerdijk (in der Nähe von Rotterdam, Niederlande) mit dem Schiff große Mengen von PCC-Füllstoffen über weite Entfernungen [1 200-2 000 km]* transportieren kann und bereits mehrere Jahre lang M-Real-Papierfabriken in Husum und Wifstavarf (beide in Schweden) beliefert hat, stellt Omya eine realistische Alternative zu Hubers Werk in Nymölla dar.

(300) 2004 erhielt Imerys im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für den Betrieb einer On-site-Anlage nun die schwedischen Papierfabriken von M-Real in Husum und in Wifstavarf zu beliefern. Seit 2005 bedient Imerys daher auch das Segment für PCC-Füllstoffe und –Streichpigmente und stellt somit eine Alternative für die schwedischen und finnischen Kunden von Huber dar. Die Gesamtkapaziät der Anlage beläuft sich auf

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[...] Tonnen und wird zu einem großen Teil für die Produktion von PCC-Füllstoffen genutzt . Obwohl diese Anlage in erster Linie den Bedarf der Papierfabriken von M-Real decken soll, geht man davon aus, dass die Anlage in Husum 2006 über ungenutzte Kapazitäten für weitere [...] Tonnen verfügt. Obwohl Imery Off-site-Lieferungen an dritte Kunden nur mit Genehmigung von M-Real vornehmen könnte, dürfte Imery nach Ansicht der Kommission die entsprechenden Kapazitäten und den Anreiz haben, PCC-Füllstoffe an andere Papierfabriken zu liefern, wenn sich die Gelegenheit bietet. Da die Anlage in Husum über eine leistungsstarke Entwässerungsanlage verfügt, kann sie PCC über größere Entfernungen liefern, als andere On-site-Anlagen. Außerdem liegt diese Anlage näher an den schwedischen Kunden als Moerdijk, so dass sie wahrscheinlich die nächstbeste Alternative für diese Abnehmer von PCC-Füllstoffen darstellen würde .

(301) Weiterhin stellt sich die Frage, ob GCC-Anlagen aufgrund ihrer Standorte besser als Alternativen geeignet sind als der PCC-Füllstoff-Anlagen. Omya könnte wahrscheinlich Hubers Kunden in Schweden von ihrem schwedischen Werk in Petersberg aus, aber auch von ihrem Stevns-Werk in Dänemark und ihrem norwegischen Werk in Molde aus beliefern. Von den beiden letzteren Standorten aus müsste das GCC allerdings per Schiff oder LKW über relativ weite Entfernungen transportiert werden. Das konkurrierende Unternehmen Imerys verfügt über zwei GCC-Produktionsanlagen in Schweden: Köping und Tunadal. Die Tunadal-Anlage hat vor Kurzem ihre Kapazitäten erweitert . Obwohl dieses zusätzliche Volumen für die vereinbarte Belieferung der M-Real-Fabrik in Husum vorgesehen ist, stehen darüber hinaus offensichtlich Kapazitäten für Lieferungen an weitere Kunden zur Verfügung. Aufgrund ihrer Lage kommen beide Anlagen als realistische Alternativen für die Huber-Kunden in Schweden in Frage. Imerys übt also durch ihre Anlagen in Schweden Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen aus, was eine Preiserhöhung nach dem Zusammenschluss unwahrscheinlich erscheinen lässt.

4.2. Kunden in Finnland

(302) Hubers On-site-Anlagen in Finnland beliefern auch [einige]* andere finnische Papierfabriken mit PCC als Handelsprodukten: […]*. [Beschreibung der Huber-Kunden von Handelsprodukten und Handelslieferungen in Finnland.]* Die von Huber als Handelsprodukte vertriebenen PCC-Füllstoffe machen [0-10]* % der Gesamtmenge aller 2004 in Finnland abgesetzten Calciumcarbonate für Füllanwendungen (GCC und PCC) aus.

(303) Die […]* finnischen Kunden von Huber sind von der Moerdijk-Anlage von Omya in den Niederlanden [1 700-2 100]* bzw. [1 800-2 200]* km entfernt. Diese Distanzen überschreiten die in dem Abschnitt über die relevanten räumlichen Märkte festgelegten maximalen Entfernungen, von [1 600-2 000]* km für den Schiffstransport, so dass

197 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission gemäß Artikel 11 vom 14. November 2005, eingegangen am 21. November 2005.

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Moerdijk keine realistische Alternative für die […]* Kunden von Huber für als Handelsprodukt vertriebene PCC-Füllstoffe darstellt.

(304) Allerdings verfügt SMI über mehrere Anlagen für PCC-Füllstoffe in Finnland, die in der Nähe der Anlagen von Huber liegen. So ist die SMI-Anlage in Lappeenranta nur 36 km von der Huber-Anlage in Imatra. und die SMI-Anlage in Lappeenranta nur 25 km von der Huber-Anlage in Kuusankoski entfernt. Beide SMI-Anlagen hatten ihre Produktionskapazitäten 2005 nicht voll ausgeschöpft und könnten die Kunden der benachbarten Huber-Anlagen mit Handelsprodukten beliefern. Von einem Dritten wird eingewendet, dass die Kapazitäten der SMI-Anlage in Lappeenrata internen Vorhaben vorbehalten seien. SMI dürfte allerdings Interesse an der Belieferung neuer Kunden haben und kann dafür entweder Kapazitäten in Lappeenranta zur Verfügung stellen oder zusätzliche Kapazitäten schaffen. Insgesamt kann daraus geschlossen werden, dass sich in Bezug auf Standort und Logistik für die Huber-Anlagen in Imatra und Kuusankoski bei der Belieferung von Papierfabriken keine nennenswerten Vorteile gegenüber den SMI-Anlagen in Lappeenranta und Kuusankoski ergeben.

Der einzige finnische Kunde, der von [einer Anlage Hubers]* mit Handelsprodukten beliefert wird, ist die [250-350]* km entfernte […]*-Papierfabrik in […]*. Diese Papierfabrik ist gleichzeitig [250-350]* km von der SMI-Anlage in Aanekoski entfernt, die also gegenüber der Huber-Anlage in keiner Hinsicht im Nachteil ist. Außerdem scheint Äänekoski über ausreichende ungenutzte Kapazitäten zu verfügen, um zumindest einen Teil des PCC-Füllstoff-Bedarfs von [Fabrik des Kunden]* decken zu können .

(305) Hubers Kunden in Finnland hätten auch die Möglichkeit, über Omya GCC statt PCC-Füllstoffe zu beziehen. Derzeit bezieht bereits [eine Papierfabrik]* GCC von der dänischen Omya-Anlage in Stevns. Das GCC wird per Schiff und anschließend per LKW zur der […]*-Anlage befördert. Zwei weitere Anlagen von Omya in Förby und in Lappeenranta, könnten alternative Bezugsquellen für Hubers Kunden darstellen. Allerdings zeichnet sich keine der beiden Anlagen durch einen Standortvorteil gegenüber den SMI-Anlagen aus, da die Omya-Anlage in Lappeenranta [50-150]* km und die Omya-Anlage in Förby sogar [400-500]* km von [einer anderen Papierfabrik]* entfernt ist. SMI dagegen verfügt über 4 PCC-Produktionsanlagen, die [diese zweite Papierfabrik]* beliefern könnten, von denen sich eine ebenfalls in Lappeenranta befindet. Auch für [die erste Papierfabrik]* käme die [400-500]* km entfernte Anlage von Omya in Lappeenranta als Bezugquelle in Frage, aber auch hier hat Omya keinen Wettbewerbs Vorteil in Bezug auf die Logistik gegenüber den Anlagen von SMI, dies gilt insbesondere für die Anlage in Äänekoski.

(306) Außerdem lässt sich feststellen, dass Kunden eher von GCC- zu PCC-Füllstoffen übergehen als umgekehrt. In den Schriftsätzen Dritter und den Antworten von Kunden wird ein Wechsel on PCC- zu GCC-Füllstoffen nicht erwähnt. Die Ergebnisse der ökonometrischen Studie zeigen ein ähnliches Verhaltensmuster für Kunden, die PPC-Füllstoffe als Handelsprodukt von Huber beziehen. Aus den in Tabelle 3 aufgeführten Schätzwerten lässt sich erkennen, dass Kunden, die von Huber PCC als Handelsprodukt beziehen, in der Regel eher zu SMI als zu einer der GCC-Anlagen von Omya als Bezugsquelle wechseln. Die Semielastizität von SMI gegenüber Huber beträgt 0,0421

203 Quelle: Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission gemäß Artikel 11 vom 14. November 2005, eingegangen am 21. November 2005.

(309) Omya beliefert zahlreiche Papierfabriken in Frankreich mit GCC-Füllstoffen. Die Frage ist, ob Huber die nächstbeste Alternative für diese Kunden darstellt. Imerys besitzt eine GCC-Produktionsanlage in Lixhe, Belgien und außerdem zwei weitere Anlagen in Frankreich. Huber kann nur von ihrer On-site-Anlage in Clairefontaine aus Kunden in Frankreich beliefern. Wie auch in Bezug auf die mit PCC belieferten Kunden von Omya (siehe Randnummer 294) ist also festzustellen, dass sich für die Anlage von Huber in Clairefontaine keine nennenswerten Wettbewerbsvorteile in Bezug auf Standort und Logistik gegenüber der 50 km von Docelles entfernten SMI-On-site-Anlage ergeben.

5.2. Kunden in Österreich

(310) Omya beliefert zahlreiche Papierfabriken in Österreich mit GCC-Füllstoffen. Auch hier stellt sich die Frage, ob Huber die nächstbeste Alternative für diese Kunden darstellt. Die für die österreichischen Kunden nächstgelegene Anlage von Huber ist die Clairefontaine-Anlage in Ostfrankreich. Allerdings verfügt diese Anlage über keinerlei Wettbewerbs Vorteile gegenüber den SMI-Anlagen in Belgien, Frankreich und Deutschland. Imerys verfügt auch über eine GCC-Produktionsanlage in Belgien und zwei weitere Anlagen in Frankreich, die eine ebenso realistische Alternative für Omyas GCC-Kunden darstellen würden wie die Anlage von Huber in Clairefontaine.

5.3. Kunden in Schweden

(311) Für Omyas schwedische Kunden, die GCC beziehen, dürfte Huber kaum als nächstbeste Alternative in Frage kommen. Omya beliefert mehrere Papierfabriken mit GCC von ihren Anlagen in Molde (Norwegen), Persberg (Schweden) und Stevns (Dänemark) Die einzige Produktionsanlage von Huber, die Papierfabriken in Schweden beliefern könnte, ist die schwedische Anlage in Nymölla. Die Markuntersuchung hat ergeben, dass diese Anlage PCC-Füllstoffe als Handelsprodukt an [mehrere]* Kunden liefert und auch einige von Omyas Kunden beliefern könnte. [Einzelheiten zur Kapazitätsauslastung]*.

(312) Aber auch Imerys Anlagen in Schweden stellen als Bezugsquellen für GCC-Füllstoffe eine realistische Alternative zu Omya dar. So ist eine Imerys-Anlage in Köping nicht

sehr weit von der Anlage in Persberg entfernt und könnte dieselben Kunden beliefern. Die Anlage in Persberg verfügt über eine Kapazität von [200 000 -400 000]* dmt und war 2004 zu [70-100]* % ausgelastet. Durch den unlängst erfolgten Ausbau der Produktionskapazität der Tunadal-Anlage in Nordschweden ist Imerys in der Lage kurzfristig GCC als Handelsprodukt an Kunden in Schweden zu liefern .

(313) Aus den Ergebnissen der ökonometrischen Studie (siehe Tabelle 3) geht hervor, dass im Durchschnitt Huber nicht die nächstbeste Alternative für Omyas GCC-Kunden darstellt. Wenn – wie dies bei den schwedischen Kunden der Fall ist - eine GCC-Anlage von Imerys zu den möglichen alternativen Bezugsquellen gehört, ist diese Anlage eine realistischere Alternative als Huber. Dies gilt insbesondere für die Kunden, die von der dänischen Anlage in Stevns beliefert werden, da sie [GCC aus Kreide, das heißt eine andere]* Qualität von GCC-Füllstoffen beziehen, für die sich PCC-Füllstoffe am wenigsten als Ersatz eignen. Omyas GCC-Kunden dürften in der Regel eine Anlage von Imerys als alternative Bezugsquelle für GCC-Füllstoffe bevorzugen .

5.4. Kunden in Finnland

(314) Omya beliefert per LKW derzeit mehrere Kunden von ihrer Förby-Anlage in Südfinnland aus. [Liste dieser Kunden.]*.

(315) Von ihrer GCC-Anlage in Lappeenranta im [südlichen Teil]* Finnlands aus beliefert Omya außerdem [verschiedene]* Papierfabriken […]*, ebenfalls in Südfinnland.

(316) Omya beliefert auch [eine Papierfabrik]* von ihrer Anlage in Molde aus über große Entfernungen per LKW durchgeführt. Omya [beliefert auch eine Papierfabrik]* von der […]* Anlage in Förby aus an eine Papierfabrik unweit der Südküste Finnlands.

(317) Für alle Kunden von Omya in Südfinnland, die GCC beziehen, dürften die PCC-Produktionsanlagen von Huber in Imatra und Kuusankoski keine geeignetere Alternative darstellen als die drei SMI-Anlagen in Lappeenranta (36 km von Imatra entfernt), Myllykoski (25 km von Kussankoski entfernt) und Äänekoski (als näher gelegene Bezugsquelle für Kunden im Zentrum Finnlands). Diese Anlagen verfügen über ungenutzte Kapazitäten und könnten damit in Bezug auf die Kunden, die von Omya GCC-Füllstoffe beziehen, zumindest einen ebenso starken Wettbewerbsdruck auf Omya ausüben wie Huber. Sollten Omyas Kunden beschließen, von GCC zu PCC überzugehen, würden sie also voraussichtlich eine der SMI-Produktionsanlagen als Lieferanten wählen.

(318) Von ihrer dänischen GCC-Produktionsanlage in Stevns aus hat Omya per Schiff auch [verschiedene Papierfabriken]* beliefert. In allen Fällen sind die Lieferentfernungen sehr weit: [>1 300 km]km .

(319) Eine Anlage von Huber befindet sich in Kemi/Veitsiluoto im Norden Finnlands. Die in der vorherigen Randnummer genannten Papierfabriken könnten Füllstoffe zweifellos auch von dieser Anlage in Kemi/Veitsiluoto beziehen, wenn sie bereit wären zu PCC überzugehen Allerdings ist Huber in der Regel nicht die nächstbeste Alternative für die GCC-Kunden von Omya (siehe Tabelle 3). Da in der Anlage in Stevns [GCC aus Kreide, das heißt eine andere]* Qualität produziert wird, ist der Grad der Substituierbarkeit zwischen diesem Produkt und PCC-Füllstoff sehr gering. Außerdem kommt auch die GCC-Produktionsanlage von Imery in Tunadal als realistische Alternative für diese Kunden in Betracht. Da Tunadal Zugang zu einigen Hafenanlagen hat und die Entfernung zu den Papierfabriken geringer ist, kann Imerys auch per Schiff GCC an Kunden in Nordfinnland liefern.

(320) Es wird daher der Schluss gezogen, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken für Kunden gibt, die Calciumcarbonate für Füllanwendungen als Handelsprodukte beziehen.

6. Kunden von On-site-Produktionsanlagen für PCC-Füllstoffe

(321) Das Vorhaben hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die derzeitigen On-site-Kunden von PCC-Füllstoffen unabhängig davon, ob es sich bei dem Lieferanten um Huber oder um Omya handelt. Die Betreiber solcher Anlagen haben üblicherweise ausschließlich langfristige Verträge von sieben bis zehn Jahren mit den Papierfabriken geschlossen, in denen eine Mindestabnahmemenge garantiert wird. Die Preisentwicklung während der Vertragslaufzeit wird durch einen Basispreis und eine Preisberechnungsformel bestimmt, die beide zu Vertragsbeginn ausgehandelt werden. In die Formel fließen normalerweise bestimmte Kostenfaktoren wie die Kosten für Kalkstein, Strom, Löhne und Inflation ein, auf die sich das Vorhaben nicht auswirkt.

(322) Fraglich ist, inwieweit das Vorhaben Nachteile für die Abnehmer mit sich bringt, wenn die langfristigen Verträge auslaufen. Im EWR betreibt Omya zwei On-site-Anlagen: eine Anlage in Österreich und eine in Ungarn. Huber betreibt sechs On-site-Anlagen: drei in Finnland und jeweils eine Anlage in Schweden, Portugal und Frankreich. [...]*.

(323) Zum Zeitpunkt der Vertragserneuern ist bekanntermaßen ein Großteil der in den Aufbau der Anlage investierten Kapitalkosten bereits abgeschrieben. Der Anlagenbetreiber hat also einen Kostenvorteil gegenüber Konkurrenten, da keine Finanzierungs- oder Abschreibungskosten mehr für ihn anfallen. Der Kunde ist sich dieses Vorteils ebenfalls bewusst und erwartet daher eine Preissenkung. Falls es zu keiner Einigung kommt, hat die Papierfabrik noch immer die Möglichkeit im Rahmen einer Ausschreibung die bestehende On-site-Produktionsanlage zu ersetzen. Der vorherige Betreiber der On-site-Anlage ist dann in der Regel vertraglich verpflichtet, ihre Produktionsanlage auf eigene Kosten abzubauen. Unter diesen Umständen ist zu erwarten, dass der Betreiber einer On-site-Anlage eher bereit ist, einen Teil seiner Kostenersparnis an die Papierfabrik, an die seine Anlage angeschlossen ist, weiterzugeben.

(324) Diese Preissenkung wird der Kunde nur erhalten, wenn er nach dem Zusammenschluss über eine ausreichende Zahl realistischer Alternativen verfügt. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass sich einer Papierfabrik theoretisch folgende Alternativen bieten: sie kann die On-site-Anlage erwerben, sie kann den Betreiber der On-site-Anlage wechseln oder eine neue bauen oder PCC oder GCC-Füllstoffe als Handelsprodukte beziehen.

(325) Wie bereits in dem Abschnitt über den räumlich relevanten Markt erläutert, ist kaum davon auszugehen, dass Papierfabriken nach dem Auslaufen des Liefervertrages mit einer angeschlossenen On-site-Produktionsanlage dazu übergehen, Calciumcarbonate als Handelsprodukte zu beziehen. Wesentlich wahrscheinlicher ist, dass sie die Anlage kaufen oder einen anderen Betreiber für die On-site-Produktionsanlage auswählen. 2002 wurde im EWR eine Ausschreibung für die Erneuerung des Vertrags für eine On-site-PCC-Produktionsanlage veröffentlicht . Sie betraf die SMI-Produktionsanlage in Frankreich, die an eine Papierfabrik von International Paper angeschlossen ist. SMI erhielt den Zuschlag als Betreiber der Anlage, aber auch Imerys, Omya und Huber reichten Angebote ein. Die Neuvergabe eines ausgelaufenen Liefervertrags für eine On-site-Anlage im Rahmen einer Ausschreibung ist offensichtlich eine realistische Alternative für den Kunden.

(326) Auch nach dem Zusammenschluss sollte eine ausreichende Zahl entsprechend qualifizierter Lieferanten zur Verfügung stehen, die den Ansprüchen der Papierfabrik genügen und den Betreiber der On-site-Anlage ersetzen können. Die Markuntersuchung hat gezeigt, dass die Kunden keine größeren Qualitätsunterschiede bei PCC für Füllanwendungen verschiedener Lieferanten wahrnehmen. Da es sich bei den meisten PCC-Produkten im Wesentlichen um Ausgangsstoffe handelt, die mit allgemein bekannten und eingesetzten Technologien hergestellt wurden, kann kein Lieferant einen speziellen Wettbewerbsvorteil bei der Herstellung von standardmäßigen PCC für Füllanwendungen verzeichnen.

(327) Grundsätzlich wäre SMI, als weltweit führender Anbieter von PCC in der Lage vergleichbare Produkte wie die fusionierenden Parteien anzubieten und hätte auch einen entsprechenden Anreiz dazu, wenn die Preise über das Wettbewerbsniveau hinaus ansteigen. SMI besitzt weltweit 55 On-site-Anlagen und 5 eigenständige Anlagen. Darüber hinaus wäre auch Imerys, die derzeit in Husum mit PCC-Füllstoffe sowie Mischungen aus GCC- und PCC-Streichpigmenten beliefert, nicht nur in der Lage sondern mit Sicherheit auch daran interessiert, eine neue On-site-Anlage für PCC-Füllstoffe als Betreiber zu übernehmen, wenn die Preise über das Wettbewerbsniveau steigen. Imerys hat zwar bis 2005 im EWR keine On-site-Anlage für PCC betrieben, produziert derzeit aber weltweit bereits PCC in acht On-site-Anlagen und drei eigenständige Anlagen. Obwohl Imerys also als Betreiber von On-Site-PCC-Produktionsanlagen im EWR noch nicht bekannt war, erhielt das Unternehmen 2004 im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für den Betrieb einer On-site-PPC-Produktionsanlage in Husum, Schweden. Diese neue Anlage soll zwei Papierfabriken von M-Real in Husum und Wifstavarf beliefern. Gemäß den Angaben in der Lieferdatenbank für 2004 decken diese beiden Werke einen erheblichen Teil des Gesamtbedarfs der M-Real-Papierfabriken an PCC-Füllstoffen im EWR. Imerys kann also nicht als Neuanbieter im Segment für On-site-Lieferungen von PCC-Füllstoffen betrachtet werden. Auch Schaeferkalk und Solvay betreiben im EWR On-site-Anlagen für PCC-Füllstoffe für Spezialpapier. Obwohl beide Unternehmen auf dem Markt für als Füllstoffe verwendete Minerale für die Papierindustrie nur begrenzt vertreten sind,

könnte ein Anstieg der Preise über das Wettbewerbsniveau hinaus für diese Unternehmen ein ausreichender Anreiz zum Ausbau ihrer Marktstellung sein.

(328) Schließlich können Papierfabriken in solchen Regionen, in denen konkurrierende Unternehmen in ausreichender Nähe Mineralanlagen betreiben, ihre Minerale auch von diesen Anlagen beziehen. Aufgrund des hohen Liefervolumens könnten sich Größenvorteile bei den Transportkosten ergeben, allerdings muss sich der Abnehmer unter Umständen langfristig vertraglich binden, wenn eine eigenständige Produktionsanlage ihre Kapazitäten ausbauen muss, um den Bedarf der Papierfabrik decken zu können. Hubers On-site-Kunden in Finnland könnten ihren Bedarf an PCC-Füllstoffen auch über eigenständige Anlagen von SMI decken. Der schwedischen M-Real Papierfabrik in Nymölla steht als alternative Bezugsquelle nun auch die Imerys-Anlage in Husum zur Verfügung. Die Kommission kann in diesem Zusammenhang auf eine Prüfung jedes Einzelfalls verzichten, da die Zahl der potenziellen Anbieter von On-site-PCC-Füllstoffen ausreicht, um daraus schließen zu können, dass das Vorhaben keine Preiserhöhung zur Folge haben wird.

(329) Es wird daher der Schluss gezogen, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken für Abnehmer gibt, die Calciumcarbonate für Füllanwendungen von angeschlossenen On-site-Anlagen beziehen.

7. Etwaige künftige Kunden für PCC von On-site-Anlagen

(330) Für Papierfabriken, die derzeit PCC oder GCC von eigenständigen Anlagen beziehen, für die On-site-Lieferungen von PCC-Füllstoffen jedoch eine realistische Alternative darstellen, wird durch den Zusammenschluss ein Anbieter wegfallen, der nachweislich als Betreiber und Verwalter von On-site-Projekten für die Lieferung von PCC-Füllstoffen im EWR geeignet ist. Dennoch lässt die Untersuchung darauf schließen, dass das Vorhaben keine spürbaren Preisveränderungen für diese Kunden zur Folge haben wird.

(331) Sechs Kunden haben die Fragen der Kommission zu ihren Erfahrungen mit der Auswahl von Betreibern von On-site-Anlagen für PCC-Füllstoffe im Rahmen von Ausschreibungen beantwortet. Bei den jüngsten Ausschreibungen haben nicht nur Huber und Omya sondern auch SMI und Imerys Angebote eingereicht. Obwohl nur ein oder zwei Ausschreibungen jährlich stattfinden, hat Huber in den letzten Jahren bei keiner der Ausschreibungen für den EWR den Zuschlag erhalten. So wurde Huber weder für die On-site-Anlage von Kymi/Kuusankoski noch für die On-site-Anlage von Kemi/Veitsiluoto in Finnland als Betreiber ausgewählt, obwohl sie diese Anlagen 1998 durch den Erwerb von Faxe Kalk übernommen hatte. Zuletzt erhielt Huber den Zuschlag bei einer weltweit organisierten Ausschreibung im Jahr 2003 in Russland.

(332) Eine eingehende Prüfung der jüngsten Ausschreibungen innerhalb des EWR ergab, dass SMI, Imerys und Omya jeweils von Kurzem den Zuschlag in wichtigen Ausschreibungen erhielten. SMI erhielt 1998 den Zuschlag bei einer Ausschreibung in Frankreich, an der auch Huber teilgenommen hatte. 1999 wurde SMI als Betreiber einer On-site-Anlage für PCC in Deutschland ausgewählt. Es gab keine Angebote anderer Bieter. Auch 1999 erhielt SMI den Zuschlag als Betreiber einer On-site-Produktionsanlage in Portugal, für die auch Huber und Omya Angebote eingereicht hatten. In demselben Jahr erhielt Omya den Zuschlag für den Betrieb einer On-site-Anlage in Ungarn und setzte sich gegen SMI, Imerys und Huber durch. Im Jahr 2000 erhielt Omya den Zuschlag bei einer Ausschreibung für eine On-site-Anlage in Österreich für die SMI auch ein Angebot eingereicht hatte. In demselben Jahr erhielt SMI den Zuschlag für eine Anlage in Frankreich und konnte sich dabei gegen Omya, Huber und Imerys behaupten. Bei der Ausschreibung für die Anlage in Husum im Jahr 2004 erhielt Imerys den Zuschlag im Wettbewerb gegen SMI, Omya und Huber.

(333) Außerdem fanden einige weitere Ausschreibungen für den Betrieb von On-site-Anlagen zur Produktion von PCC für Spezialpapier statt. Huber nahm an zwei dieser Ausschreibungen in Deutschland und Frankreich teil, jedoch ohne Erfolg. Auch Omya nahm an der Ausschreibung in Frankreich teil. Solvay erhielt den Zuschlag für den Betrieb der On-site-Anlage in Frankreich und Schaefer/Kalk war bei der Ausschreibung in Deutschland erfolgreich.

(334) Aufgrund der geringen Zahl der Ausschreibungen und der stets sehr langen Laufzeit der Lieferverträge von sieben bis 10 Jahren, mit denen der Kunde einen erheblichen Teil seines Bedarfs an Mineralstoffen für Füllanwendungen deckt (wie zum Beispiel bei der Ausschreibung für die Husum-Anlage), besteht ein erheblicher Anreiz für die Unternehmen, aggressiv zu bieten. Die Zahl der in Frage kommenden Betreiber von On-site-Anlagen, d.h. Imerys, Omya, SMI und möglicherweise Schaefer Kalk und Solvay dürfte ausreichen, um entsprechenden Wettbewerbsdruck auf die derzeitigen Lieferanten der Kunden auszuüben.

(335) Außerdem werden von On-site-Anlagen für PCC-Streichpigmente in der Regel auf PCC-Füllstoffe geliefert. Da alle Lieferanten auch Erfahrung mit PCC-Streichpigmenten haben, dürfte die Zahl der realistischen Alternativen für den Betrieb von On-site-PCC-Produktionsanlagen ausreichen, um Wettbewerbsdruck auf die derzeitigen Lieferanten dieser Kunden auszuüben.

(336) Es wird daher der Schluss gezogen, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der On-site-Lieferungen von Calciumcarbonaten gibt.

8. Schlussfolgerung

(337) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wird geschlossen, dass das Vorhaben den Wettbewerb, was die Anbieter von GCC- und PCC-Füllstoffen für Papierfabriken in Österreich, Finnland, Frankreich und Schweden anbetrifft, nicht maßgeblich beeinträchtigt.

B. Nicht koordinierte Wirkungen auf den Markt für Streichanwendungen

(338) In der Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens vom 4. August 2005 vertrat Omya die Auffassung, das Rechtsgeschäft würde den Markt für Streichanwendungen nicht beeinflussen, da Huber in diesem Markt gegenwärtig nicht aktiv sei. Während der Marktuntersuchung haben jedoch die meisten finnischen Großkunden und die beiden wichtigen Wettbewerber klar zum Ausdruck gebracht, dass sie Huber im Markt für Calciumcarbonate für Papierstreichanwendungen als potenziellen Wettbewerber einstufen, da das Unternehmen wohl ein für den Einsatz in GCC-PCC-Streichfarbengemischen geeignetes PCC entwickelt und Angebote für PCC-Streicherzeugnisse gemacht hat.

(339) Wie nachstehend erläutert, bestätigte die Marktuntersuchung, dass es sich erstens bei Huber um einen potenziellen Wettbewerber auf dem Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen handelt, der sich ohne das Vorhaben sehr wahrscheinlich zu einer wirksamen Wettbewerbskraft entwickeln würde, und dass es zweitens nicht genügend tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber auf diesem Markt gibt, die nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck auf das Verhalten von Omya ausüben könnten.

1. Entwicklung von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen

(340) Der Markt für Calciumcarbonate für Papierstreichanwendungen ist in den vergangenen 35 Jahren rasch gewachsen. 1970 wurden in der Papierindustrie noch fast keine Calciumcarbonate eingesetzt, da damals technologisch die saure Papierherstellung vorherrschte. Im Jahr 2004 verbrauchte die Papierindustrie im EWR dann bereits 5,6 Mio. Tonnen Calciumcarbonate für Papierstreichfarben, fast viermal so viel wie für Papierfüllstoff (1,5 Mio. Tonnen).

(341) Für die ersten Streichanwendungen mit Calciumcarbonat wurde GCC eingesetzt, das als Mineral für diese Anwendungen auch weiterhin an erster Stelle steht und 97 % der insgesamt in der EWR-Papierindustrie als Streichpigment eingesetzten Calciumcarbonate ausmacht (Volumenangaben für das Jahr 2004). Nach der Einführung von PCC als Papierfüllstoff wurden Versuche unternommen, diese Technologie auf Streichanwendungen zu übertragen, doch obwohl PCC für Streichanwendungen im EWR nun seit über 12 Jahren verfügbar ist, wird es bisher nicht auf breiter Basis eingesetzt. 2004 lag der Anteil von Streichpigment-PCC am Gesamtumsatz mit Calciumcarbonaten für Streichanwendungen in der Papierindustrie im EWR unter [0-10]* %. Diese langsamere Entwicklung ist auf die relativ hohen Kosten und anfängliche technologische Herausforderungen zurückzuführen, die erst gemeistert werden mussten. In den USA herrscht dennoch PCC für Streichanwendungen vor, da geeignete GCC-Qualitäten nicht so leicht verfügbar sind.

(342) Streichfarben werden jeweils so aufbereitet, dass sie den besonderen Anforderungen vieler verschiedener Anwendungen und Papiersorten entsprechen. Die Kommission stellte fest, dass die Qualitätsskala bei Streichfarben von hochwertigen Deckstrichpigmenten am oberen Ende der Skala bis zu bestimmten Vorstrichpigmenten minderer Qualität am unteren Skalenende reicht. Die Preise für Streichfarben und die darin verarbeiteten Pigmente sind qualitätsabhängig.

(343) Zur qualitativen Verbesserung von Streichpigmenten zu geringeren Kosten verfolgen die Mineralhersteller zwei verschiedene Strategien. Eine besteht darin, GCC sorgfältig zu sieben, um die Korngrößenverteilung von PCC (sehr eng) zu imitieren. Zu große Körner werden erneut gemahlen, zu kleine entweder ganz entsorgt oder einer viel größeren Menge von normalem GCC beigemischt, in der sie die Größenverteilung in beschränktem Ausmaß verändern.

(344) Die andere wichtige Möglichkeit besteht in der Entwicklung von GCC-PCC-

Gemischen. Entweder kommen solche Gemische direkt vom Pigmenthersteller (möglich nur für Omya und Imerys in Europa), oder Pigmenthersteller oder Kunde, das heißt die Papierfabrik, übernehmen es selbst, GCC und PCC zu mischen und weitere Stoffe - wie z. B. Kaolinton - zuzufügen. Das Mischen an sich ist kostengünstig und nicht sehr technologieintensiv; es kann sowohl von den Pigmentherstellern als auch von den Papierfabriken vorgenommen werden. Die Rezepturen für das Mischen werden von den Pigmentherstellern und den Kunden äußerst vertraulich behandelt. Die Nachforschungen der Kommission ergaben, dass in einigen Fällen der Pigmenthersteller selbst sein Erzeugnis direkt als Ersatzstoff für ein anderes Pigment vermarktete und das Erzeugnis entsprechend überwiegend selbst entwickelt hatte. In anderen Fällen haben die Papierfabriken die erforderlichen Entwicklungen und Tests allein oder in Zusammenarbeit mit dem Pigmenthersteller durchgeführt.

(345) 2004 verbrauchten die Papierhersteller im EWR etwa [5-6]* Mio. Tonnen Calciumcarbonat für Streichanwendungen, wovon es sich bei [10-20]* % ([500 000-1 500 000]* Tonnen) um GCC mit enger Korngrößenverteilung / aufbereitetes GCC und bei weniger als [0-10]* % ([über 100 000]* Tonnen) um Streichpigment-PCC handelte. Die verbleibenden [75-85]* % waren Streichpigment-GCC normaler Qualität, das heißt weniger fein gemahlen.

(346) Der Markt für Streichpigment-GCC ist wegen der damit erzielten guten Helligkeit und der guten Laufeigenschaften auf schnelleren Papiermaschinen stark gewachsen. Die für Streichanwendungen verwendeten PCC-Mengen bleiben im Vergleich zu den Mengen für Füllanwendungen gering. Der Markt für Streichpigment-PCC dürfte jedoch stark wachsen. Insbesondere dürfte die Verwendung von Gemischen aus PCC und GCC, vor allem für Streichanwendungen, zunehmen. Das Marktsegment für GCC-PCC-Gemische als Streichpigmente steckt von der Entwicklung her folglich noch in den Anfängen.

2. Struktur auf der Angebotsseite im EWR und in Finnland

(347) Omya ist zurzeit der Hauptlieferant von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen im EWR und in Finnland. Zusätzlich zu ihrem marktbeherrschenden Angebot im Bereich Streichpigment-GCC hat Omya außerhalb Finnlands ein […]*-Gemisch […]* entwickelt und […]*. Mit Bezug auf das Vorhaben gab Omya bekannt, dass es viel von der Kombination von PCC mit natürlich gemahlenen Carbonaten (GCC) in Form multidimensionaler Pigmente hält und davon ausgeht, dass sich aus diesen Zusammensetzungen eine große Bandbreite von Erzeugnissen mit neuartigen Eigenschaften ergibt.

(348) Was das Angebot von Streichpigment-PCC angeht, ist SMI in Europa zurzeit technologisch führend. Das Unternehmen hat sich auf die Lieferung von PCC als Oberflächenpigment spezialisiert und liefert ein Streichpigment-PCC mit feiner

Korngröße an finnische Kunden, die es in Gemischen mit anderen Pigmenten - wie Ton - oder mit GCC verwenden.

(349) Imerys hat PCC als Streichpigment in erster Linie für GCC-PCC-Gemische entwickelt, doch verhinderten hohe Kosten für Transport und Logistik bisher den Absatz in Finnland. Kürzlich hat das Unternehmen in Husum, Schweden, eine On-site-Anlage errichtet, in der PCC sowohl für Füllanwendungen als auch für Streichanwendungen hergestellt wird.

(350) Sowohl Schaefer Kalk als auch Solvay bieten Streichpigment-PCC in relativ geringen Mengen an, allerdings lediglich in Deutschland und Österreich. Der GCC-Hersteller Provençale liefert sehr geringe Mengen von einer Anlage in Espira de l'Agly, Frankreich, aus an zwei kleine Papierfabriken in der Nähe.

3. Für die meisten Kunden in Europa und Finnland ist Omya der marktbeherrschende Lieferant von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen

(351) 2004 war Omya Lieferant von etwa [70-85]* % aller an die Papierindustrie im EWR gelieferten Calciumcarbonate für Streichanwendungen.

(352) Omya ist Eigentümer eines sehr großen Teils der im EWR vorhandenen Vorräte an weißem Marmor und sehr hellem Kalkstein, der zur Herstellung von Streichpigment-GCC erforderlich ist, oder kontrolliert den Zugang dazu. Von ihren Mineralanlagen in Norwegen (Molde), Schweden (Persberg), Österreich (Gummern), Italien (Avenza), Förby und Lappeenranta (Finnland) aus, in denen Streichpigment-GCC auf der Grundlage von Marmor hergestellt wird, kann Omya Papierfabriken im gesamten EWR beliefern. Von Anlagen in Frankreich (Orgon), Deutschland (Burgberg) und Spanien (Arboc, Belchite, Purchena) aus liefert Omya ferner Streichpigment-GCC auf der Grundlage von hellem Kalkstein.

(353) Die Gesamtkapazität dieser Mineralanlagen übertrifft bei weitem die Kapazität des entfernten Konkurrenten Imerys. Imerys ist der einzige andere Lieferant von GCC im EWR. Dieses Unternehmen hat nur begrenzt Zugang zu geeigneten Rohstoffen und führt Marmorsplitter aus so fernen Ländern wie Malaysia ein. Wegen der Rohstoffknappheit ist es äußerst unwahrscheinlich, dass neue Unternehmen in den Markt für GCC im EWR eintreten werden.

(354) Aufgrund der beherrschenden Stellung von Omya und der Kontrolle des Unternehmens über die Rohstoffe kann es von Papierfabiken, die Calciumcarbonate für Streichanwendungen in Europa und besonders in Finnland erwerben müssen, als Handelspartner nicht umgangen werden. Die Stellung von Omya ist bei den meisten dieser Kunden unangefochten, so dass die Kunden von der Nachfrageseite aus keinen Gegendruck auf das Unternehmen ausüben und seine Marktmacht nicht einschränken können. […]*

(355) Was Kunden in Finnland angeht, belieferte Omya im Jahr 2004 finnische Papierfabriken mit Streichpigment-GCC aus ihren beiden in der Nähe vieler Papierfabriken gelegenen Anlagen in Südfinnland (Lappeenranta und Förby). Da der Bedarf der finnischen Papierhersteller an Streichpigmenten die derzeitige Kapazität der Anlagen in Förby und Lappeenranta jedoch übersteigt, führt Omya von ihrer Anlage in Molde, Norwegen, weiteres Streichpigment-GCC ein und beliefert damit auf dem Seeweg [einige]* finnische Papierfabriken […]* in Nord- und Südfinnland.

(356) Ein betroffener Dritter weist nachdrücklich darauf hin, dass die finnischen Vorkommen von geeigneten Rohstoffen für GCC begrenzt sind und Omya sich den Zugang zu allen wirtschaftlich nutzbaren Vorkommen gesichert und damit eine Markteintrittsschranke errichtet hat, die Wettbewerber bei der Belieferung finnischer Kunden mit preislich konkurrenzfähigem GCC benachteiligt. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass Omya die beiden wirtschaftlich nutzbaren Vorkommen in Finnland (Lappeenranta und Förby) ausbeutet und sich auch zwei weitere, noch nicht ausgebeutete Vorkommen gesichert hat. Der Geological Survey of Finland (GSF) zufolge gibt es noch andere Vorkommen, für die Gebote abgegeben werden können, doch sind diese nicht so umfangreich und von minderer Qualität. Dass ein Wettbewerber von Omya in Finnland GCC herstellt, ist daher unwahrscheinlich.

(357) Außerdem verfügt Imerys über keine Anlagen zur Herstellung von GCC in der Nähe finnischer Kunden. Das Unternehmen liefert Streichpigment-GCC aus Marmorvorkommen vorwiegend von vier Anlagen aus: Tunadal und Koping in Schweden, Lixhe in Belgien und Massa in Italien. Imerys liefert auch GCC aus Kalkstein von zwei weiteren Anlagen aus: Mareuil in Frankreich und Avezza in Italien. Durch die Knappheit von Rohstoffen in Kundennähe entstehen Imerys im Vergleich zum Konkurrenten Omya höhere Kosten für Transport und Logistik. Imerys und andere potenzielle neue Marktteilnehmer sind entsprechend benachteiligt. Dass weitere Hersteller von Streichpigment-GCC im EWR, insbesondere in Südfinnland, in den Markt eintreten, ist demnach höchst unwahrscheinlich.

(358) Was GCC mit enger Korngrößenverteilung angeht, sähen sich potenzielle Lieferanten denselben Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung gegenüber, müssten außerdem jedoch noch eine Möglichkeit zur Entsorgung der nicht benötigten feinen Körner finden. Omya verfügt über eine Entsorgungsmöglichkeit, die ihren Wettbewerbern nicht offen steht. [Beschreibung, wie Omya GCC mit enger Korngrößenverteilung produziert]*. Omya ist daher im Vorteil gegenüber anderen derzeitigen oder potenziellen Lieferanten von GCC mit enger Korngrößenverteilung. Darüber hinaus sind die […]* Kolloidmühlen, die Omya […]* zur Verfügung stehen und Stoff vermahlen, der […]* zu [einem sehr hohen Prozentsatz]* aus CaCo besteht, und

können erforderlichenfalls Calciumcarbonat in [einer erheblichen Zahl von]* verschiedenen Qualitätsstufen herstellen. Im Grunde genommen ist Omya das einzige Unternehmen, das im EWR GCC mit enger Korngrößenverteilung anbietet. Imerys ist der einzige andere Lieferant, verkauft jedoch keine wesentlichen Mengen.

(359) Für Abnehmer von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen im EWR ist es entsprechend unwahrscheinlich, dass derzeitige oder potenzielle Lieferanten von GCC - einschl. GCC mit enger Korngrößenverteilung - Druck auf das Geschäftsgebaren von Omya ausüben werden. Hohe Kosten für Logistik und fehlende freie Kapazitäten in konkurrierenden GCC-Mineralanlagen hindern Wettbewerber daran, Kunden von Omya Angebote zu unterbreiten.

4. Verwendung von PCC für Streichanwendungen auf Papier

(360) Nachdem dargelegt wurde, dass Omya das GCC-Angebot dominiert und die Markteintrittsschranken aufgrund der Rohstoffknappheit hoch sind, beurteilte die Kommission, inwieweit das Angebot von Streichpigment-GCC durch Streichpigment-PCC eingeschränkt werden könnte. Wie im Abschnitt über die Marktdefinition beschrieben, ist Streichpigment-PCC ganz ähnlich verwendbar wie Streichpigment-GCC. Streichpigment-PCC ist am oberen Ende der Qualitätsskala angesiedelt, hochwertiger und in der Herstellung teurer als Standard-GCC für Streichanwendungen, jedoch mit hochwertigem GCC - d. h. GCC mit enger Korngrößenverteilung / aufbereitetem GCC - in Bezug auf Preis und Qualität vergleichbar. Bisher wurde Streichpigment-PCC in erster Linie für Deckstrichanwendungen eingesetzt, wo feiner gemahlenes PCC verwendet wird und GCC mit enger Korngrößenverteilung / aufbereitetes GCC ohne weiteres ersetzen kann. Während die Herstellung von GCC mit großer Kornfeinheit zusätzliche Verarbeitungsschritte erfordert und entsprechend höhere Kosten verursacht, ist die Herstellung von PCC mit großer Kornfeinheit das technologisch bewährte, gängigste Konzept . In Vorstrich-Anwendungen - für die grobere, billigere Partikel ausreichen - wird PCC daher wenig verwendet.

(361) Das Rohstoffangebot für Streichpigment-PCC, ja selbst für alle Arten von PCC, Kalk und gebranntem Kalk, wird in Europa und Finnland nicht von Omya beherrscht. Lieferanten von PCC unterliegen in Bezug auf ihre Lieferfähigkeit daher keinen wesentlichen Einschränkungen.

(362) SMI, neben Huber der einzige weitere Lieferant von PCC in Finnland, bietet seit 12 Jahren Streichpigment-PCC an. SMI verkaufte von allen in Finnland abgesetzten Calciumcarbonaten (GCC und PCC) weniger als [0-10]* % (Umsatzdaten für das Jahr 2004). Das von SMI hergestellte Streichpigment-PCC kommt aus ihrer Anlage Äänekoski in Mittelfinnland. SMI hat sich auf die Herstellung von Streichpigment-PCC mit hoher Kornfeinheit für Deckstrichanwendungen spezialisiert . Wie Papierfabriken bestätigten, wird Streichpigment-PCC in erster Linie deswegen nur begrenzt verwendet, weil es so teuer ist.

(363) Angesichts des Produktangebots von SMI wird der Schluss gezogen, dass Streichpigment-PCC das von Omya angebotene GCC mit enger Korngrößenverteilung in Papierstreichanwendungen ersetzen kann; insbesondere gilt dies für Bestandteile des Aufstreichprodukts, die am oberen Ende der Qualitäts- und der Preisskala angesiedelt sind, wie z. B. GCC mit enger Korngrößenverteilung.

(364) Ferner kann Streichpigment-PCC auch in GCC-PCC-Gemischen Streichpigment-GCC ersetzen. Derartige Gemische erscheinen einer Reihe von Kunden in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis viel versprechend. Zurzeit werden auf dem Markt verschiedene Formulierungen geprüft, wobei der PCC-Anteil an den GCC-PCC-Gemischen bis zu 35 % beträgt; dieser Prozentsatz an Streichpigment-GCC wird also ersetzt. Wie die Kommission feststellt, hat Omya der Schlussfolgerung, dass die GCC-PCC-Gemische das von Omya angebotene GCC teilweise ersetzen, in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht widersprochen. Auch UPM bestätigt den Ersatz .

(365) Wie bereits erwähnt, ist zu erwarten, dass der Markt für GCC-PCC-Gemische für Streichanwendungen in der Zukunft stark wächst. Der vermehrte Einsatz solcher PCC-GCC-Gemische stellt daher die bedeutendste Einschränkung für den Erfolg des von Omya vertriebenen Streichpigment-GCC dar und dürfte Druck auf das Geschäftsgebaren von Omya ausüben.

(366) Formulierungen oder Rezepturen für Aufstreichgemische bestehen in der Regel aus einer ganzen Reihe von Inhaltsstoffen, die normalerweise nicht 1:1, sondern in variablen Formulierungen ersetzt werden. Das Ersetzen teurer Bestandteile durch PCC kann entsprechend zu einer neuen Formulierung oder Rezeptur führen, in der auch die GCC-Bestandteile in wesentlichem Umfang ersetzt werden. Huber war ferner gerade mit der Entwicklung einer neuartigen Formulierung für Vorstrich-Anwendungen beschäftigt .

(367) Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Technologie zur Herstellung von Gemischen beträchtliches Fachwissen sowie einen hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung erfordert . Erstens ist die praktische Einsetzbarkeit des Gemischs (oder Zusatzstoffes) allgemein für unterschiedliche PCC- und GCC-Inhaltsstoffe nachzuweisen, insbesondere in Bezug auf die physikalischen Eigenschaften des sich ergebenden Streichpigments, zum Beispiel Glanz. Zweitens hängt der Erfolg eines Gemischs (oder Zusatzstoffes) von der für rentable, das heißt große Produktionsmengen verwendeten Produktionstechnologie ab; entsprechend ist eine Anpassung der Technologie an den Standort, an dem der Kunde (Papierfabrik) sie einsetzt, erforderlich. Während die unter erstens beschriebenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vom Hersteller des Streichpigments selbst durchgeführt werden können, ist für die anlagespezifischen, groß angelegten Tests und Versuche die Zusammenarbeit mit einem Kunden unerlässlich.

(368) GCC-PCC-Gemische können auf zwei Arten geliefert werden. Unternehmen wie Omya und Imerys, die sowohl GCC als auch PCC herstellen, können eigene Produkte entwickeln. SMI und Huber hingegen, die lediglich PCC herstellen, haben diese Möglichkeit nicht. In Finnland wären SMI und Huber entweder, was die Lieferung des GCC-Anteils angeht, von Omya oder Imerys abhängig, oder sie könnten GCC-PCC-Gemische gemeinsam mit Papierherstellern entwickeln, die das erforderliche GCC z. B. über den unternehmensweiten GCC-Einkauf selbst bereit stellen.

(369) Der vermehrte Einsatz solcher GCC-PCC-Gemische durch Wettbewerber von Omya könnte das Unternehmen daher in Bezug auf sein Angebot an Streichpigment-GCC beträchtlich unter Druck setzen.

(370) Da Huber bereits in der Herstellung von Streichpigment-PCC tätig gewesen ist und gemeinsam mit einem wichtigen Kunden GCC-PCC-Gemische entwickelte, untersuchte die Kommission, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Huber ohne das Vorhaben zu einem wirksamen Wettbewerber wird, der nach dem Zusammenschluss fehlen würde.

5. Frühere Tätigkeit von Huber im Bereich PCC für Streichanwendungen und GCC-PCC-Gemische für Streichanwendungen

(371) Als Huber im Oktober 1998 die Vermögenswerte der Faxe Paper Pigments erwarb, ging es dem Unternehmen vor allem um die weltweiten Aktivitäten von Faxe Papier Pigments im Bereich PCC für Streichanwendungen. Huber und ihr Vorgänger gaben vier PCC-Anlagen in Auftrag, die ausschließlich oder teilweise Streichpigment-PCC herstellen sollten. Huber zufolge waren die wirtschaftlichen Ergebnisse der Anlagen nicht zufrieden stellend, so dass das Unternehmen sich durch Abbruch der kleinsten Anlage in Portugal (1999/2000), Verkauf zweier Anlagen in den USA an Imerys (1999) und Verkauf der verbleibenden Anlage in Belgien an SMI (2002) aus der Herstellung von Streichpigment-PCC zurückzog .

(372) Was die Anlage in Belgien angeht, war sie SMI zufolge zum Zeitpunkt des Verkaufs durch Huber mit der für die Entwicklung und Herstellung von jährlich [10 000-30 000]* Tonnen Streichpigment-PCC ausgerüstet. Dass in dieser Anlage in Hermalle bereits eine beträchtliche Menge an Streicherzeugnissen hergestellt werden konnte und die Infrastruktur für eine relativ schnelle Produktionssteigerung in großen Teilen vorhanden war, hatte beim Kauf für SMI [eine wichtige Rolle gespielt]*. Damit ist klar, dass Huber 2002 bereits über das zur Herstellung von Streichpigment-PCC erforderliche Fachwissen verfügte. SMI modernisierte die Anlage und betreibt sie mit bedeutend erhöhter Kapazität zur Herstellung von Streichpigment-PCC weiterhin.

(373) Huber ist also früher in der Herstellung von Streichpigment-PCC und GCC-PCC-Gemischen für Papierstreichanwendungen tätig gewesen. Ferner begann Huber 2001 mit der Entwicklung von PCC-Lösungen und schloss mit […]* eine allgemeine Vereinbarung über die Entwicklung von PCC-Streicherzeugnissen. Diese Zusammenarbeit war eindeutig auf die Entwicklung von GCC-PCC-Gemischen für das Papierstreichen ausgerichtet. […]* .

(376) Huber entwickelt ihre GCC-PCC-Gemische mit Streich-PCC-Zusätzen in erster Linie in Zusammenarbeit mit UPM Kymi in Kuusankoski; Streichpigment-PCC wird mit , von […]* geliefertem Streichpigment-GCC zu einem GCC-PCC-Gemisch für Vorstrichanwendungen gemischt .

(377) Am 20. November 2002 schätzte Huber erstmals die Höhe der finanziellen Investitionen ein, die erforderlich wären, um eine derartige Streich-PCC-Technologie auf kommerzieller Basis zu entwickeln. Bis zum 27. Februar 2003 gelangte Huber dann zu der Auffassung, dass das Projekt der Streich-PCC-Zusätze eine Wachstumsmöglichkeit darstellt, die Entwicklung dieses Marktes dem Unternehmen Chancen eröffnet und fester Bestandteil seiner Wachstumsstrategie für das PCC-Geschäft ist . Ein vorläufiger Plan für die Markteinführung wurde bereits zu diesem Zeitpunkt vereinbart, und Huber nahm eine strategische Bewertung der kommerziellen Reaktion von Omya vor.

(378) Ungefähr zur selben Zeit (Februar 2003) beantragte Huber Patentschutz für ihre mit

234 […]*.

235 […]*.

236 Quelle: Antworten auf das Auskunftsverlangen von 10. April 2006, wie zusammengefasst in Dokument 895, S. 25 610 der Akte.

237 Quelle: Antwort von Omya auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 10. April 2006, eingegangen am 20. April 2006, Anhang 17.

238 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 3.

239 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 29, 30.

82

(379) Bestätigt wird diese Feststellung durch die Teilnahme von Huber im Februar 2003 an einer Ausschreibung für eine On-Site-Anlage zur Herstellung von PCC für Füll- und für Streichanwendungen in Husum, Schweden, die den Bedarf der M-Real-Papierfabrik decken sollte. In den Ausschreibungsunterlagen verweist Huber auf ihre neue, mit PCC-Zusätzen arbeitende Technologie und schätzt die Kostenersparnis für Streichpigmente auf bis zu [10-20]* %. Wichtiger noch: Die Unterlagen enthalten ein Preisangebot von […] je Tonne Streichmaterial. Huber erhielt nicht den Zuschlag . Nach Auffassung der Kommission lässt der Sachverhalt den Schluss zu, dass Huber an die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Streichpigmente mit PCC-Zusätzen in größerem Rahmen glaubte.

(380) Huber brachte anschließend die Produktentwicklung zum Abschluss, um in ihrer finnischen Anlage in Kuusankoski die Herstellung von Streich-PCC-Zusätzen aufzunehmen. Zu diesem Zweck wurden mit dem Kunden UPM umfassende Versuche durchgeführt. Diese Aktivitäten wurden jedoch Anfang 2005 – das heißt ungefähr zu dem Zeitpunkt, als die Übernahmegespräche mit Omya begannen - ausgesetzt. Omya und Huber zufolge führten die Verhandlungen zwischen Huber und UPM nicht zu einem Geschäftsvertrag und ist die Aussetzung der Entwicklunsaktivitäten auf mangelnde Fortschritte in diesem Bereich zurückzuführen. In dem Bericht über das Treffen von Huber und UPM vom 25. Februar 2005 steht jedoch, dass ein endgültiger Geschäftsvertrag über die Umsetzung des Streich-PCC von Huber warten muss, bis geklärt ist, ob Huber ihr PCC-Geschäft verkauft , das heißt, ob der hier geprüfte Zusammenschluss stattfindet . Daraus und aus weiteren, der Kommission von dem Kunden UPM zur Verfügung gestellten Informationen geht hervor, dass Huber und UPM nicht nur Versuche mit den Streich-PCC-Zusätzen von

240 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 30.

241 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 4.

242 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 30.

243 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 41.

244 Angaben von Huber in dem Treffen zur Besprechung des Sachstands vom 31. März 2006 zufolge erhielt Huber den Zuschlag möglicherweise wegen fehlender Erfahrungen mit der Streichtechnologie nicht.

245 Quelle: Antwort von Omya auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 20. April 2006, eingegangen am 20. April 2006, Anhang 17.

246 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 27.

247 UPM schrieb in der Antwort auf ein Auskunftsverlangen vom 27. April 2006, eingegangen am 2. Mai 2006 (nach einer früheren Antwort, die am 28. April 2006 einging), dass die Lösung von technischer Seite abgeschlossen ist und die Tests nicht weitergeführt wurden, nachdem Huber die Absicht bekanntgab, sein PCC-Geschäft an Omya verkaufen zu wollen.

248 UPM gab in der Antwort auf das Auskunftsverlangen vom 12. April 2004, eingegangen am 20. April 2006 (nach einer am 20. April eingegangenen Antwort), an, im Juni 2003 und April 2004 von Huber schriftliche Angebote für Streichpigment-PCC erhalten zu haben.

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Huber auf Fabrikebene durchgeführt haben, sondern dass außerdem Geschäftsverhandlungen liefen und es bereits um Preise und Sollfristen ging.

(381) Dieser Sachverhalt bestätigt die Schlussfolgerung, dass Huber bis zum Beginn der Übernahmegespräche mit Omya eindeutig den Plan verfolgte, in den finnischen Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen einzutreten, und dass dem Unternehmen für Forschung und Entwicklung sowie für Produktionstests beträchtliche versunkene Kosten entstanden waren, um ein Calciumcarbonaterzeugnis für Streichanwendungen auf den Markt zu bringen. Sowohl Huber als auch der Kunde haben in den Jahren 2005 und 2006 weitere Tests durchgeführt , was belegt, dass die mit PCC-Zusätzen arbeitende Technologie von Huber nicht aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Huber verfolgte gleichzeitig mit einem Kunden in […]* ein Projekt im Bereich Streich-PCC-Zusätze.

(382) Omya gibt in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission an, dass weitere Schritte erforderlich wären, um den Eintritt von Huber in den Calciumcarbonatmarkt wahrscheinlich werden zu lassen. Omya weist insbesondere auf verbleibende technologische Hindernisse, weitere erforderliche Investitionen in die Produktion und offene geschäftliche Fragen in der Beziehung zu UPM hin.

(383) Was die technologischen Hindernisse angeht, betont Omya, dass die vor Produktionsbeginn erforderlichen weiteren Tests noch bis zu sechs Monaten gedauert haben könnten. Nach Auffassung der Kommission stellt ein Zeitraum von sechs Monaten jedoch kein technologisches Hindernis für den Markteintritt dar.

(384) In Bezug auf die weiteren erforderlichen Investitionen gaben Omya und Huber an, ausstehende Investitionen in Entwässerung, Dispergierung, Mischen, Sieb- und Lagerungstechnologie für die gesamte ungenutzte Produktionskapazität [40 000 - 70 000]* Tonnen im Jahr in Kuusankoski würden etwa [3-7]* Mio. EUR kosten; diese Ausgaben könnten schnellstens innerhalb von [4-7]* Jahren durch entsprechende Einnahmen ausgeglichen werden, die Laufzeit der On-Site-Vereinbarung für Kuusankoski endet jedoch [vor 2007-2010]*. Die Kommission stellt fest, dass UPM die Kosten weit niedriger schätzt, so dass die Abschreibung weit schneller gehen würde . Da die Verhandlungen im Februar 2005 aufgehört haben, hätte die Restlaufzeit des Vertrags ohne das Vorhaben selbst abzüglich einer (von Omya und Huber bestätigten) sechsmonatigen Frist für weitere Tests noch knapp [2-4,5]* Jahre betragen, was zur Rechtfertigung einer Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen und angesichts der möglicherweise niedrigeren Investitionskosten auch für die Abschreibung vielleicht ausreichend gewesen wäre. Daher ist nicht auszuschließen, dass Huber und UPM zu einer Einigung gelangt wären. Das gilt selbst ohne Berücksichtigung des von Huber, UPM und Omya anerkannten wirtschaftlichen Vorteils, der sich aus der höheren Kapazitätsauslastung für beide Seiten ergeben würde und die Investitionskosten teilweise ausgleichen sollte.

249 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006.

250 Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 33, 34. In einem internen Vermerk von Huber vom 16. Januar 2006 steht sogar, dass das Treffen mit dem Kunden dazu diente, zu vereinbaren, wie in Bezug auf unser gemeinsames Streichpigmentprojekt weiter vorgegangen werden soll. Quelle: Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, eingegangen am 25. April 2006, Anhang 42.

251 Quelle: Antwort von Omya auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 25, 27. Aussage von Huber bei der Anhörung vom 18. Mai 2006.

252 Quellen: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006; Angaben von Huber bei der Anhörung vom 18. Mai 2006.

253 UPM schätzt in seiner Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission vom 27. April 2006 die zur Modernisierung der Anlage hin zu einer Streichpigment-Herstellungskapazität von [...] erforderlichen Investitionen auf [...], was Kosten in Höhe von [...] für die volle Kapazität entsprechen würde. Die für die Abschreibung angesetzte Zeit würde sich dadurch von 5 auf […] Jahre verkürzen.

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(385) Omya argumentierte ferner, dass UPM nicht mit einer Verlängerung des On-Site-Vertrags um [4-7]* Jahre von [2007-2010]* bis [2011-2016]* einverstanden gewesen wäre. Nach Auffassung der Kommission ist dies jedoch kein Beweis dafür, dass der Vertrag nicht um einen kürzeren Zeitraum hätte verlängert werden können. Angenommen, die Schätzung der Investitionskosten auf [3-7]* Mio. EUR und die Ansetzung des Abschreibungszeitraums auf [4-7]* Jahre ist korrekt, und die beiden Unternehmen einigen sich sogar erst heute, so müsste der laufende On-Site-Vertrag lediglich bis 2006 + [4-7]* Jahre = [2010-2013]*, d. h. um [< 4]* Jahre, verlängert werden und nicht bis [2011-2016]*. Die Kommission hat keine Belege dafür gefunden, dass eine Verlängerung des Vertrags um einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel um zwei oder drei Jahre, nicht für beide Seiten wirtschaftlich interessant gewesen wäre. Diese Feststellungen werden durch interne Unterlagen von Huber über die Verhandlungen mit UPM bestätigt, in denen UPM der Logik von Huber zustimmt, dass ein langfristiger Vertrag die erforderlichen Mengen sichert . Die wirtschaftlichen Anreize für beide Seiten (im Folgenden näher beschrieben) legen nämlich das Gegenteil nahe. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die Verhandlungen lediglich scheiterten, da Huber aufgrund der Übernahmegespräche nicht zu wichtigen Investitionsentscheidungen bereit war und UPM flexibel bleiben wollte, bis geklärt wäre, ob Huber ihr PCC-Geschäft verkauft. Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass Huber die Ausrüstung für die Versuche gemietet hatte - eventuell ein Hinweis darauf, dass die Vorausinvestitionen für die baldmöglichste Aufnahme der Produktion teilweise nicht einmal erforderlich sind.

(386) Um in den Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen eintreten zu können, musste Huber Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie Investitionskosten tragen. Aus den der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen ergibt sich der Eindruck, dass Huber ein Großteil ihrer Kosten für Forschung und Entwicklung bereits bei der Produktentwicklung in der Anlage in Kuusankoski entstanden war. In der Anhörung vom 18. Mai 2006 gab Huber an, die genauen Kosten für Forschung und Entwicklung in Kuusankoski nicht schätzen zu können, dass sie sich jedoch auf etwa [20-40]* % aller Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belaufen, was weniger als […]* Mitarbeitern entsprechen würde. Ausgaben in dieser Höhe sind nach Auffassung der Kommission nicht zu vernachlässigen. Ein Teil der Gesamtkosten für die Entwicklung wurde auch von der On-Site-Papierfabrik getragen. In Bezug auf den

254 Selbst heute, im Juli 2006, hat der On-Site-Vertrag noch eine Restlaufzeit von [1-3,5]* Jahren.

255 In Anhang 24 (und Anhang 27) zur Antwort von Huber auf das Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 vom 31. März 2006, das am 25. April einging, S. 2, ist von einem Treffen die Rede, bei dem Huber und UPM auch über den Wunsch von Huber sprachen, den On-Site-PCC-Vertrag um [4-7]* Jahre zu verlängern, damit er frühestens [2011-2016]* statt [2007-2010]* ausläuft, und es hieß, eine Verlängerung um [4-7]* Jahre sei zu viel; zwar könne man der Logik zustimmen, dass ein langfristiger Vertrag die erforderlichen Mengen sichert, [4-7]* Jahre seien jedoch eine zu lange Zeit.

256 Projektstand gab UPM an, das GCC-PCC-Gemisch sei technisch einsatzbereit. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass Huber die meisten Kosten für Forschung und Entwicklung bereits entstanden waren.

(387) Was die für den Produktionsbeginn und baldigen Eintritt in den Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen noch erforderlichen Investitionskosten betrifft, hält es die Kommission für sehr wahrscheinlich, dass diese versunkenen Kosten aufgrund der besonderen Konstensituation der Anlage in Kuusankoski entstehen würden. Wie Omya in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestätigte, besteht für UPM wirtschaftlich ein starker Anreiz , Huber zur schnellstmöglichsten Aufnahme der Herstellung von Streichpigment-PCC in ihrer Anlage zu bewegen, da UPM zurzeit von Huber keine Mengenrabatte bekommen kann, sondern für die ungenutzte Produktionskapazität der Anlage von Huber sogar Entschädigungszahlungen an Huber leisten muss . Dieser Sachverhalt und die Tatsache, dass UPM der Lieferung durch Huber von einer Off-Site-Anlage (derjenigen in Kuusankoski) aus bereits vertraglich zugestimmt hatte,legt nahe, dass - ganz abgesehen von der oben genannten Möglichkeit, Ausrüstung zu mieten - auch UPM ein wirtschaftliches Interesse an der zusätzlichen Produktion hatte und sich daher aus wirtschaftlichen Gründen an den noch erforderlichen Investitionskosten beteiligt hätte.

(388) Omya gibt in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission an, im Rahmen der Geschäftsverhandlungen zwischen Huber und UPM hätten einige Punkte noch geregelt werden müssen, so die Laufzeit, der Preis und die Frage, ob Huber oder UPM das Mischen übernimmt. Der von Huber angegebene Richtpreis, über den sich UPM durch Gespräche mit SMI über den Preis für Streichpigment-PCC in Kontinentaleuropa ein Urteil gebildet hatte, war nach Ansicht von UPM nicht wettbewerbsfähig. Wie die Kommission feststellt, weist die Tatsache, dass lediglich Richtpreise ausgetauscht wurden, darauf hin, dass die Preisverhandlungen und die technischen Versuche noch liefen . Die Herstellung der Gemische ist nicht sehr technologieintensiv und kann von beiden Unternehmen durchgeführt werden; dass diese Frage noch nicht geregelt war, kann nicht als wesentliches Hindernis für den Eintritt von Huber in den Streichpigment-PCC-Markt angesehen werden.

(389) In den Antworten auf den Markttest der Kommission für die Verpflichtungen, die Omya zur Ausräumung der von der Kommission erhobenen Einwände hinsichtlich des Vorhabens vorgeschlagen hat, gab UPM an, dass sie die Übertragung der Anlage in Kuusankoski an einen geeigneten Käufer für durchführbar hält und dadurch die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Lieferung von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen an die Papierindustrie in Südfinnland gelöst würden. UPM gab an, auf der Grundlage der zu veräußernenden Vermögenswerte und Technologie sei sie der Auffassung, dass der Käufer der PCC-Anlage und -Technologie in der Lage wäre, sich im Markt für die Versorgung südfinnischer Kunden mit Streichpigment-PCC zu positionieren, wenn auch unter gewissen Einschränkungen. Die Kommission schließt aus diesen Antworten auf die Bereitschaft von UPM, mit einem geeigneten Käufer der PCC-Anlage in Kuusankoski zur Lieferung von Streichpigment-PCC an Kunden in Südfinnland zusammenzuarbeiten.

(390) Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass auf der Website Huber Engineered Materials mindestens zwei PCC-Produkte für Streichanwendungen aufgeführt sind, Hubercarb R und S, was ebenfalls darauf hinweist, dass der Huber-Konzern glaubt, über die Technologie und das Fachwissen zu verfügen, die für die erfolgreiche Herstellung und Vermarktung von Streichpigment-PCC erforderlich sind.

(391) In Bezug auf die Fähigkeit von Huber, in den Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen einzutreten, bewertete die Kommission ferner die ungenutzten Produktionskapazitäten von Huber in der On-Site-Füllstoff-PCC-Anlage bei UPM, von der aus bereits PCC für Füllanwendungen als Handelsprodukt an Dritte geliefert wird und von der aus daher in logistischer Hinsicht auch bedeutende Mengen Streichpigment-PCC an andere Anlagen als den On-Site-Kunden UPM geliefert werden könnten. Ende 2004 war die Anlage zu einem bedeutenden Teil ungenutzt; die freie Kapazität sollte den Plänen zufolge in erster Linie für Streichpigment-PCC-Zwecke genutzt werden. Omya teilte der Kommission mit, dass die ungenutzte, für die Herstellung von Streichpigment-PCC verfügbare Produktionskapazität von Huber in Kuusankoski einen Umfang von [40 000-70 000]* Tonnen im Jahr hat, was über [10-30]* % des gesamten Markts für Calciumcarbonat für Streichanwendungen in Südfinnland entsprechen würde .

(392) Da in dieser Anlage allein große Mengen an Streich-PCC hergestellt werden könnten, wäre Huber nach Auffassung der Kommission in der Lage, in wesentlichem Umfang in den Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen einzutreten, und übt somit Druck auf das Geschäftsgebaren von Omya in Südfinnland aus.

(393) Bei der Beurteilung, inwieweit Huber zum Eintritt in den Markt für Streichpigment-PCC in der Lage ist, berücksichtigte die Kommission auch Angaben der sieben größten europäischen und finnischen Papierherstellerkunden, denen zufolge Huber ohne das Vorhaben ein glaubhafter Lieferant von Streichpigment-PCC oder von GCC-PCC-Gemischen wäre. Der Kunde […]* ist nach eigenen Angaben aufgrund der mit Huber durchgeführten Laborarbeiten zuversichtlich, dass Huber in der Lage ist, ihre Anforderungen zu erfüllen .

(394) Es wird der Schluss gezogen, dass Huber vor Aufnahme der Gespräche über einen Zusammenschluss mit Omya plante, in größerem Rahmen in den Markt für Papierstreichpigmente einzutreten, und dazu mit ihren innovativen Streich-PCC-Zusätzen auch bald – das heißt spätestens innerhalb von sechs Monaten - in der Lage gewesen wäre.

7. Kuusankoski wird für viele finnische Kunden eine überzeugende Alternative sein

(395) Huber erforschte, entwickelte und testete ihr Streichpigment-PCC in ihrem Werk in Kuusankoski, wo ihre On-site-Anlage für Füllstoff-PCC den Bedarf für zwei Papiermaschinen von UPM-Kymmene liefert. Die Entwicklung des Streichpigments in Zusammenarbeit mit UPM, dem größten europäischen Papierhersteller, könnte UPM, welches zurzeit Streichpigment-GCC […]* bezieht, dazu bewegen, Hubers neues Produkt für seine Papierherstellung in Kuusankoski zu kaufen. Gemäß dem geltenden Vertrag bestünde für beide Partner wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Anreiz, die noch erforderlichen Investitionen zu tätigen, um die Anlage auf den neuesten technologischen Stand zu bringen, und die ungenutzte Kapazität dazu zu verwenden, die Stückkosten für die Zulieferung von Hubers On-site-PCC zu senken, sofern Einigung über eine Mindestgeltungsdauer des Vertrags erzielt wird.

(396) Der Standort des Werks in Kuusankoski würde es Huber ebenfalls ermöglichen, einige [andere]* Kunden in Südfinnland zu beliefern. Diese Kunden, die ihr Streichpigment-Calciumcarbonat derzeit von […]* kaufen, könnten in Erwägung ziehen, zumindest einen Teil ihres Bedarfs von Hubers Werk in Kuusankoski zu beziehen.

(397) Angesichts des Standorts des Werks im südfinnischen Kuusankoski sowie der Definition des relevanten Markts (insbesondere seiner räumlichen Ausdehnung), dürfte Hubers Werk nicht in der Lage sein, Kunden in Nordfinnland zu beliefern.

(398) Was die Logistik angeht, würde der Standort Kuusankoski folglich mit Omyas GCC-Standorten Lappeenranta und Förby konkurrieren. Die Entfernung zwischen Kuusankoski und Lappeenranta beträgt 94 km (Straße) und zwischen Kuusankoski und Förby 281 km. In Tabelle 7 sind sieben Kunden aufgeführt, für die Hubers Werk in Kuusankoski geografisch die nächstbeste Alternative zu Omyas Streichpigment-Produktionsanlagen darstellt, weil die Entfernung zu Hubers Werk mindestens 25 % geringer ist als zu allen konkurrierenden Werken. In den hervorgehobenen Zeilen sind die tatsächlichen (ausnahmslos mit Omya abgewickelten) Liefergeschäfte im Jahr 2004 ausgewiesen. Für jede Papierfabrik sind in Tabelle 7 die Entfernung zu Hubers Werk in Kuusankoski sowie die Entfernungen zu den Werken von Omya und von nur den anderen plausiblen Konkurrenten auf dem Markt, d. h. zu dem Werk von SMI in Äänekoski und dem Werk von Imerys im schwedischen Husum aufgeführt. Für letzteres würde die Logistik eine Kombination von LKW und Schiff erfordern. Bei der in Klammern angegebenen Entfernung handelt es sich um die Kilometerzahl zwischen der Papierfabrik und dem nächsten Hafen.

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Tabelle 7. Sieben betroffene Kunden in Südfinnland, für die Hubers Werk in Kuusankoski über 25 % näher liegt als das nächste Werk von SMI oder Imerys

Werk desEntfernungTransport-Menge Werk des Kunden Lieferant Lieferanten (km) mittel (dmt)

94 LKW

Omya Lappeenranta

[…] *

Kuusankoski/UPM

0 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

228 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

653 (62) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

0 LKW

Omya Lappeenranta

[…] *

Kaukas/UPM

94 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

268 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

944 (109) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

0 LKW

Omya Molde

Kirkniemi/M-Real

205 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

380 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

705 (30) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

36 LKW

Kaukopää/Stora Enso Omya Lappeenranta

[…] *

127 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

296 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

870 (35) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

36 LKW

Kaukopää/Stora Enso Omya Lappeenranta

[…] *

127 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

296 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

870 (35) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

36 LKW

Kaukopää/Stora Enso Omya Lappeenranta

[…] *

127 LKW

Huber Kuusankoski

[…] *

296 LKW

SMI

Äänekoski

[…] *

870 (35) LKW/Schiff […] *

Imerys Husum

Quelle: Marktuntersuchung der Kommission.

(399) Aus Tabelle 7 geht hervor, dass Hubers PCC-Werk in Kuusankoski für sieben große Kunden geografisch die nächstbeste alternative Bezugsquelle wäre. Für diese Kunden würde daher infolge des geplanten Zusammenschlusses die geografisch am nächsten gelegene Alternative zu Omyas beherrschenden Streichpigmentprodukten wegfallen.

(400) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentierte Omya, dass die Kommission die Bedeutung der Transportkosten überschätzt und anderen

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wichtigeren Faktoren wie technologischen Vorteilen, Größen- und Kapazitätsvorteilen sowie Ruf und Erfahrung keine Beachtung geschenkt habe. Ausgehend von den von Omya übermittelten Informationen und einem angenommenen Preis von [170-190]* EUR ab Werk für das Streichpigmentprodukt schätzt die Kommission, dass Huber im Vergleich zum nächstgelegenen Konkurrenten für diese sechs Kunden einen durchschnittlichen Kostenvorteil von rund [0-15]* % hat.

(401) Der Kostenvorteil für den Kunden UPM in Kuusankoski wäre deutlich größer, weil er sämtliche Transportkosten, einschließlich Ver- und Entladekosten, einsparen würde und nicht nur die Differenz aufgrund der unterschiedlichen Entfernungen. Ausgehend von den in der Versanddatenbank ausgewiesenen durchschnittlichen Transportkosten für Streichpigment-PCC und von Omyas Angaben in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte ergeben die Berechnungen der Kommission, dass UPM Transportkosten in Höhe von ca. [5-20]* % des Enderzeugnispreises einsparen würde. Da gemäß Omyas Angaben sich der Bedarf von UPM auf [10 000 bis 45 000]* tpa belaufen wird, könnte bei [2-12]* % des gesamten Verbrauchs an Calciumcarbonat für Streichanwendungen in Südfinnland ein erheblicher Preisvorteil gegenüber SMI entstehen.

(402) Omya machte geltend, dass es Gegenbeispiele von Fällen gebe, in denen die Transportkosten weniger ins Gewicht fielen, und behauptete, dass bei Großabnahmevereinbarungen die Bedeutung der Transportkosten unter Umständen schwinde. Nach Auffassung der Kommission entkräften solche Einzelbeispiele nicht ihre Feststellung, dass bei Lieferungen von Streichpigment-PCC vom Werk in Kuusankoski die Transportkosten einen bedeutenden Vorteil für Huber bringen können. Diese Feststellungen wurden durch schriftliche Erklärungen der betreffenden Kunden insofern bestätigt, als sie angaben, dass unterschiedlich hohe Transportkosten beim Vergleich zwischen Lieferungen aus Äänekoski oder aus Kuusankoski in ihrem Entscheidungsprozess eine wesentliche Rolle spielten .

(403) Was die „anderen wichtigen Faktoren“ angeht, so untersuchte die Kommission den angeblichen technologischen Vorteil des Produkts von SMI und gelangte zu dem Schluss, dass die Technologie von SMI im Bereich Streichpigment-PCC zwar als führend angesehen wird, SMI ihr Streichpigment bisher aber nur für Deckstrich-Anwendungen verkauft, während Huber derzeit ein innovatives Streichpigment-PCC für Vorstrich-Gemische von GCC und PCC entwickelt .

(404) Zu dem Argument der Größen- und Kapazitätsvorteile ist anzumerken, dass die angegebene Produktionskapazität von [20 000-80 000]* tpa für Streichpigment-PCC in Kuusankoski zu der bereits sehr umfassenden Produktionskapazität von Füllstoff-PCC an diesem Standort hinzukäme. Die PCC-Anlage in Kuusankoski ist bedeutend größer als die Anlage von SMI in Äänekoski .

(405) Was schließlich den Ruf und die Erfahrung angeht, stützt sich die Kommission auf die Erklärungen der meisten großen finnischen Kunden und der beiden wichtigsten Wettbewerber, nach deren Ansicht Huber ein potenzieller Anbieter von PCC und PCC-Gemischen für Streichanwendungen ist. Dieser Ruf wäre sicherlich noch gefestigt worden, wenn Huber begonnen hätte, UPM mit PCC-Zusätzen für Streichanwendungen zu beliefern.

(406) Die Analyse der Kommission ergab, dass die PCC-Anlage von Huber in Kuusankoski für drei weitere Kunden näher gelegen ist als die PCC-Anlage von SMI in Äänekoski, aber die Differenz zwischen der Entfernung von Äänekoski und jener von Hubers Anlage in Kuusankoski ist mit jeweils weniger als 25 % nicht so groß .

(407) Huber hätte nach der erfolgreichen Platzierung seines neuen Produktes auf dem Markt die Produktion unter Umständen auf sein Werk in Imatra in Südfinnland ausweiten können, um seine Streich-PCC-Lösungen herzustellen und zu verkaufen .

(408) Es wird der Schluss gezogen, dass es für Huber höchstwahrscheinlich wirtschaftlich interessant gewesen wäre, derzeit von Omya mit Calciumcarbonaten belieferte Kunden zu werben, das heißt eine Reihe […]* großer Abnehmer in Südfinnland. 2004 entfielen auf diese […]* Papierhersteller rund [30-40]* % aller in Finnland gekauften Calciumcarbonate und rund [0-10]* % aller im EWR verkauften Calciumcarbonate für Streichanwendungen. Daher wird die Auffassung vertreten, dass das Vorhaben einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes beeinträchtigen würde.

8. Huber wäre ein wirksamer Wettbewerber, der die Verhaltensfreiheit von Omya auf dem Markt für Streichpigment-Calciumcarbonate sehr wahrscheinlich erheblich einschränken würde

(409) Die Kommission untersuchte, ob Huber auch ohne das Vorhaben erheblichen Wettbewerbsdruck auf Omyas Verhalten auf dem Markt für Streichpigment-Calciumcarbonate ausüben könnte.

(410) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentierte Omya, dass Huber kein wirksamer Wettbewerber wäre, weil das Werk in Kuusankoski nicht über genug ungenutzte Produktionskapazität verfüge, die Omya auf rund [40 000-70 000]*

269Die PCC-Anlage von Huber in Kuusankoski ist […]* ihrer Art in Finnland.

270Quelle: Antworten auf das Auskunftsverlangen vom 10. April 2006, wie in Dokument 9 895, S. 25 610, der Akte zusammengefasst.

271Rauma, Tako, Kyrö. Die Kommission weist darauf hin, dass es in Südfinnland weitere Abnehmer gibt, die trotz der Transportkosten durch diesen Zusammenschluss beeinträchtigt werden könnten: Anjalankoski, Jämsänkoski, Kauttua, Pankakoski, Simpele, Varkaus.

272Hinzu kommt, dass die Kunden in Südfinnland zwar am unmittelbarsten durch den Verlust potenziellen Wettbewerbs betroffen wären, wenn Huber seine innovativen Streich-PCC-Zusätze als Alternative zu Omyas beherrschendem Streich-GCC-Angebot nicht anbieten könnte, mittel- bis langfristig aber auch andere Kunden durch diesen Verlust des potenziellen Wettbewerbers Huber beeinträchtigt werden könnten, sofern Huber seine innovativen Streich-PCC-Zusätze erfolgreich vermarkten kann und die Produktion auch in anderen europäischen Werken aufnimmt.

273Laut Roskill PCC Report 2005, S. 51, ist Finnland in der Papier- und Pappeproduktion mit 13 Mio. Tonnen im Jahr 2003 weltweit führend. Die finnische Papierindustrie gehört weltweit zu den größten Abnehmern von Papierpigmenten und Mineralen für Streichanwendungen, einschließlich PCC.

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tpa schätzt. Omya hat den Markt für Streichpigment-Calciumcarbonate in Südfinnland auf insgesamt [200 000-500 000]* tpa geschätzt .

(411) Die Kommission weist darauf hin, dass ein Kunde allein, […]*, der seinen gesamten Bedarf an Streichpigment-Carbonaten bisher von Omya bezieht, Omyas Schätzungen zufolge [10 000-45 000]* tpa von Hubers PCC-Zusatz kauft, auf den rund [0 % bis 12 %]* der von Omya geschätzten Gesamtnachfrage nach Streichpigment-Carbonaten auf dem Markt in Südfinnland entfallen. Abgesehen davon blieben etwa [15 000 - 35 000]* tpa für den Weiterverkauf auf dem Markt, was weiteren [0-12]* % der gesamten Nachfrage entspricht. Insgesamt entspricht die ungenutzte Produktionskapazität des Werks von Kuusankoski somit [10-20]* % der gesamten Nachfrage auf dem Markt.

(412) Daher ist die Kommission angesichts der quasi-monopolistischen Struktur des Marktes und der Tatsache, dass der einzige andere Wettbewerber, SMI, gemessen am Marktanteil klein bleibt und geografisch benachteiligt ist, der Auffassung, dass Hubers Produktionskapazität in Kuusankoski sehr wahrscheinlich erheblichen Wettbewerbsdruck auf Omyas Angebot an Streichpigment-Calciumcarbonates für die identifizierten finnischen Kunden ausüben würde. Selbst bei Nichtberücksichtigung des Transportkostenvorteils würde die Präsenz eines weiteren alternativen potenziellen Wettbewerbers die Verhandlungsposition sämtlicher Abnehmer in Südfinnland gegenüber dem beherrschenden Anbieter Omya bedeutend verbessern. In jedem Fall würde für UPM Kuusankoski die Präsenz ihres − von Omya weiterhin unabhängigen − Lieferanten Huber, auf den allein in Kuusankoski etwa [5-15]* % des südfinnischen Marktes für Streichpigment-Calciumcarbonate entfallen, mit Sicherheit ihre Verhandlungsposition bedeutend stärken.

(413) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behauptete Omya, dass UPM Einwände gegen den Verkauf von PCC-Zusätzen aus der zusätzlichen Produktionskapazität auf dem Handelsmarkt an Wettbewerber von UPM erhebe . Omya machte ferner geltend, dass die FuE-Zusammenarbeit zwischen UPM und Huber in Kuusankoski Vertraulichkeitsvereinbarungen unterliege, sodass UPM ihre Einwilligung geben müsse, bevor Huber das innovative Streichpigmentprodukt an Dritte liefern könne . Falls Hubers Streichpigmentprodukt aus Preis- und/oder Qualitätsgründen tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil hätte, ist es laut Omya undenkbar, dass UPM solchen Lieferungen seine Zustimmung geben würde. Nach Auffassung der Kommission hingegen würde der wirtschaftliche Anreiz, der sich aus den niedrigeren Stückkosten infolge der höheren Kapazitätsauslastung ergebe, UPM wahrscheinlich dazu bewegen, ihre Zustimmung nicht zu verweigern. Ferner weist

274 Quelle: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, S. 29.

275 Quelle: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, S. 29.

276 Quelle: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, S. 29.

277 Quelle: Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2006, eingegangen am 16. Mai 2006, S. 29.

278 Omya bestätigt in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 26, dass „[w]egen Hubers Überkapazität in Kuusankoski zur Deckung des On-site-Bedarfs von UPM für UPM ein großer Anreiz besteht, niedrigere Stückkosten für die On-site-Lieferungen von Huber zu erreichen“. In Fußnote 90, S. 26, heißt es weiter: „Für UPM besteht daher ein bedeutender Anreiz, PCC von Huber zu beziehen, und dies selbst zu Preisen, die auf dem Handelsmarkt unökonomisch wären.“

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die Kommission darauf hin, dass UPM bereits zuvor vertraglich zugestimmt hatte, dass Huber Off-site-Lieferungen von seinem Werk in Kuusankoski aus tätigt .

(414) Was den Verkauf an die identifizierten Kunden auf dem Handelsmarkt in Südfinnland angeht, behauptet Omya in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte durch die Kommission, dass Hubers Erfolgsbilanz und Glaubwürdigkeit im Streichpigmentsektor nicht gut genug etabliert seien. Dies liege daran, dass Huber 2004 nicht den Zuschlag für die On-site-Anlage in Husum erhalten, bisher kein Streichpigment-PCC aus seinen On-site-Anlagen im freien Handel verkauft und sein vorausgegangener Rückzug aus der Produktion von Streichpigment-PCC (sowie seine Vereinbarung mit Omya, seine gesamte PCC-Sparte zu verkaufen), dem Markt eindeutig signalisiert habe, dass Huber in diesem Sektor nicht mehr aktiv ist und in absehbarer Zeit auch nicht mehr sein wird. Die Kommission hat diese Behauptungen bei den meisten finnischen Großkunden und den beiden wichtigsten Wettbewerbern verifiziert und muss aus deren schriftlichen Erklärungen den Schluss ziehen, dass alle Huber − ohne das Vorhaben − als möglichen Anbieter von Streichpigment-PCC sehen. Zudem würde Hubers Ruf sicherlich noch gefestigt, wenn das Unternehmen beginnen würde, UPM mit PCC-Zusätzen für Streichanwendungen zu beliefern.

(415) Abschließend führte Omya in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte aus, dass Huber mit einem erheblichen Kostennachteil für seine PCC-Zusätze konfrontiert sei, weil sie in der Regel teurer seien als sowohl die Streichpigment-Produkte von SMI als auch die von Omya angebotenen Streichpigment-GCC. An anderer Stelle räumt Omya aber ein, dass dieser Kostennachteil in Kuusankoski möglicherweise bis zu einem gewissen Grad durch die ungenutzte Produktionskapazität und Transportkosteneinsparungen ausgeglichen werde. Hinsichtlich der anderen Kunden auf dem Handelsmarkt sagt Omya, dass „ohne die spezifischen Vorteile von Kuusankoski Huber wohl kaum erfolgreich mit anderen Anbietern von Streichpigment-Calciumcarbonaten konkurrieren könnte“ . Die Kommission weist darauf hin, dass die Behauptungen zu den angeblich höheren Kosten von Hubers PCC-Zusätzen weder von Omya durch Fakten oder weitere Erläuterungen belegt noch durch die Ergebnisse der Marktuntersuchung untermauert werden.

9. Bewertung des Wettbewerbsdrucks durch andere Wettbewerber nach dem Zusammenschluss

(416) Die Kommission hat bewertet, in welchem Maße andere Anbieter von PCC für Streichanwendungen künftig Wettbewerbsdruck auf Omyas Streichpigment-Calciumcarbonate ausüben könnten. Die besten Voraussetzungen hätte SMI als einziger anderer PCC-Anbieter in Finnland. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass SMI eine begrenzte Anzahl an Kunden mit PCC für Streichanwendungen belieferte, die das PCC

ausnahmslos als hochwertiges Deckstrichprodukt verwenden. Dies kontrastiert mit der Tatsache, dass Huber Vorstrich-Gemische von GCC und PCC entwickelt hat. SMI mit einem Marktanteil von [0-10]* % im Vergleich zu Omya ein sehr kleiner Wettbewerber und verzeichnete bisher ein nur langsames Wachstum.

(417) Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass, selbst wenn die Produkte von SMI und von Huber in der Zukunft trotz augenscheinlich unterschiedlicher Vermarktungs- und Strategieschwerpunkte mit einander konkurrieren würden, wegen des erheblichen Transportkostenvorteils für den On-site-Kunden UPM und für einige andere Abnehmer die Produkte von SMI höchstwahrscheinlich nicht denselben Wettbewerbsdruck auf Omyas Streichpigmentprodukte ausüben würden wie Hubers Produkte.

(418) Allerdings würde selbst für Kunden, die aus geografischen und/oder preislichen oder anderen Gründen die Produkte von Huber und von SMI als uneingeschränkt austauschbar ansähen, die Präsenz eine zusätzlichen alternativen potenziellen Wettbewerbers ihre Verhandlungsposition gegenüber dem beherrschenden Anbieter Omya erheblich stärken. In jedem Fall würde für UPM die Präsenz seines − von Omya weiterhin unabhängigen − Lieferanten Huber mit Sicherheit seine Verhandlungsposition verbessern, auf den allein in Kuusankoski etwa [5-15]* % des südfinnischen Marktes für Streichpigment-Calciumcarbonate entfallen. Folglich würde Huber, solange es ein potenzieller Wettbewerber bliebe, Wettbewerbsdruck auf Omyas Verhalten auf dem Markt für Streichpigment-Calciumcarbonate ausüben.

(419) Daher wird der Schluss gezogen, dass für UPM in Kuusankoski, sechs weitere Abnehmer in relativer Nähe zu Kuusankoski und einige anderer Kunden in Südfinnland der geplante Zusammenschluss das Ende von Huber als potenziellem und Druck auf den Anbieter Omya ausübendem Wettbewerber bedeuten würde, und SMI wäre nicht in der Lage, mit seinen Streichpigmentprodukten denselben Wettbewerbsdruck auf Omya auszuüben wie Huber es tun würde.

(420) Imerys könnte theoretisch sowohl GCC als auch PCC von seinem Werk im schwedischen Husum liefern, um den finnischen Bedarf an Streichpigment-Calciumcarbonaten zu decken. Imerys hat aber in Finnland keinen Zugang zu Rohstoffen für die GCC-Produktion. Dies wurde durch das Geological Survey of Finland (GSF) bestätigt, dem zufolge Omya die Rechte an den in Frage kommenden Mineralvorkommen in Finnland besitzt oder kontrolliert. Imerys hat jedoch Zugang zu einigen Vorkommen in Schweden. Allerdings reicht deren Qualität nicht aus, und Marmor wird von weither eingeführt, um ihn zwecks Verbesserung der Produktqualität zuzusetzen.

(421) Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Lokalisierung und Sicherung ausreichender Mengen geeigneter Rohstoffe in nicht allzu großer Entfernung von den finnischen Kunden verbunden sind, entstehen Imerys wesentlich höhere Transportkosten als ihrem Konkurrenten Omya. Aufgrund dieses Kostennachteils sind Imerys und andere

286Die nahegelegensten Calciumcarbonatproduktionsanlagen sind die GCC-Anlage in Tunadal, Schweden, und die PCC-Anlage in Husum, Schweden. Die Anlage von Tunadal wurde unlängst ausgebaut, und die Husumer Anlage hat gerade mit der Produktion von zumeist Füllstoff-PCC für die Fabriken von M-Real begonnen.

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potenzielle neue Marktteilnehmer benachteiligt. Deshalb dürfte Imerys nicht in der Lage sein, finnische Kunden in der Nähe von Kuusankoski mit GCC für Streichanwendungen oder GCC mit enger Korngrößenverteilung zu beliefern. Es wird daraus geschlossen, dass es insbesondere in Südfinnland, wo sich das Kuusankoski-Werk von Huber befindet, unwahrscheinlich ist, dass GCC für Streichanwendungen angeboten wird.

(422) Bisher hat Imerys noch nie Produkte für Streichanwendungen in Finnland verkauft. Imerys würde bedeutende Transport- und andere Logistikkosten auf sich nehmen müssen, um die Calciumcarbonate von Schweden nach Finnland zu befördern. Omyas GCC-Anlagen in Finnland befinden sich hingegen in der Nähe einer Vielzahl finnischer Papierfabriken in Südfinnland. Folglich würden Omya und Huber zusammen bei der Belieferung dieser Kunden sehr viel geringere Transportkosten entstehen. Daher hätten Omya und Huber aufgrund ihrer geografischen Nähe zu den finnischen Kunden bedeutende Kostenvorteile im Vergleich zu den schwedischen Produktionsfazilitäten von Imerys. Deshalb dürfte Imerys ohne das Vorhaben nicht in der Lage sein, denselben Wettbewerbsdruck auf Omya und Huber zusammen auszuüben.

(423) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission gab Omya keine weiteren Gründe dafür an, warum Imerys trotz ihrer geografisch ungünstigeren Ausgangsposition Kunden in Südfinnland beliefern könnte.

(424) Der erhebliche Kostennachteil aufgrund der zusätzlichen Transportkosten würde die Zuliefertätigkeit von Imerys einschränken, und zwar unabhängig davon, ob Imerys versuchen würde, den Kunden in Südfinnland reines Streichpigment-GCC, normales Streichpigment-GCC oder Streichpigment-Gemische (GCC/PCC) anzubieten.

(425) Es wird der Schluss gezogen, dass SMI und Imerys im Falle des Verschwindens von Huber nicht in der Lage wären, hinreichenden Wettbewerbsdruck auf Omya aufrechtzuerhalten, was die Kunden in Südfinnland angeht.

10. Es gibt keine anderen potenziellen Wettbewerber, die in Südfinnland einen hinreichenden Wettbewerbsdruck aufrechterhalten könnten

(426) Die Kommission prüfte, mit welcher Wahrscheinlichkeit andere potenzielle Wettbewerber oder neue Marktteilnehmer eine Produktionsanlage für Streichpigment-PCC in der Nähe der betroffenen Kunden in Südfinnland errichten und auf diese Weise ein nennenswertes Konkurrenzangebot an Streichpigment-PCC schaffen könnten.

(427) Bisher wurde Streichpigment-PCC nur in relativ kleinen Mengen verwendet. Um die erforderlichen Größenvorteile zu erreichen, müssten PCC-Werke sowohl Füllstoff-PCC als auch Streichpigment-PCC herstellen, zumindest bis der Markt für Streichpigment-PCC deutlich größer geworden ist. Allerdings sind die Abnehmer in Südfinnland bereits mit einer Überkapazität seitens der PCC-Lieferanten konfrontiert wie z. B. der erheblichen ungenutzten Produktionskapazität von Hubers PCC-Anlage in Kuusankoski. Angesichts dieser Gegebenheiten ist es nach Auffassung der Kommission unwahrscheinlich, dass andere Anbieter neue PCC-Produktionskapazitäten im Einzugsbereich der Abnehmer in Südfinnland einrichten würden.

287 Quelle: Imerys Vorbringen, eingegangen am 8. März 2006.

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(428) Außerdem reagieren Papiermaschinen äußerst empfindlich auf qualitative Veränderungen der Inputs und Kunden verlangen fundierte Erfahrung, so dass nur etablierte Marktteilnehmer größere Aufträge erhalten.

(429) Die Kommission erachtet es daher als äußerst unwahrscheinlich, dass andere potenzielle Wettbewerber nach dem Zusammenschluss genügend Wettbewerbsdruck aufbauen oder aufrechterhalten könnten.

11. Potenzielle Reaktion von Omya auf den Markteintritt von Huber

(430) Die Kommission untersuchte auch, ob die potenzielle Reaktion von Omya den Wettbewerbsdruck hemmen könnte, den Huber auf Omya und insbesondere auf Omyas Möglichkeiten ausüben würde, Kunden, die GCC in einem GCC/PCC-Gemisch verwenden würden, höhere GCC-Preise in Rechnung zu stellen.

(431) Omyas Wirtschaftsberater behauptete sowohl in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte als auch anlässlich der Anhörung, dass die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegte Schädigungstheorie logisch nicht haltbar sei. Er argumentiert folgendermaßen: „In der [Mitteilung der Beschwerdepunkte] heißt es, dass Huber durch die Entwicklung einem (PCC/GCC-)Gemisch wahrscheinlich erheblichen Druck auf Omyas [Streichpigment-]GCC-Preise ausüben wird. Aber zur Herstellung dieses Gemisches benötigt Huber GCC von Omya. Huber könnte ihr Gemisch nicht herstellen, wenn sie keinen Zugang zu GCC von Omya hätte“. Er macht geltend, dass der zusätzliche Wettbewerbsdruck durch Hubers Gemische minimal wäre, wenn es in Südfinnland alternative GCC-Bezugsquellen gäbe, und dass aus diesem Grund die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in der Mitteilung der Beschwerdepunkte unbegründet seien.

(432) Daraus folgt, dass der Marktpreis jeglichen von Huber angebotenen Gemisches zum Teil eine Abbildung des Preises wäre, den Omya Huber oder Hubers Partner in Rechnung stellt. Omya könnte daher den Preis seines GCC anheben, wodurch die Kosten von Hubers Gemisch und damit der Preis stiegen, zu dem das Produkt angeboten werden kann.

(433) Da die Kommission die Auffassung vertritt, dass es in Südfinnland keine alternativen GCC-Bezugsquellen gibt, könnten weder Huber noch ihr Partner eine Preiserhöhung unterlaufen, indem sie den Lieferanten wechseln. Die einzige andere Möglichkeit wäre, die Rezeptur des Gemisches zu verändern. Dem Berater zufolge ist dies aus wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich nicht machbar, weil sich die Papierqualität verändern würde. Eine solche Veränderung wäre entweder für die Kunden nicht annehmbar oder sie würde umfassende und teure Tests erfordern.

(434) Also könnte Omya Hubers Gemisch teurer machen, indem sie den Preis ihres Streichpigment-GCC anhebt. Aus diesem Grund ist die Schädigungstheorie in der Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht haltbar. Huber kann keinen nennenswerten Wettbewerbsdruck auf Omya ausüben, weil Omya den Preis bestimmen und somit Einfluss auf die Rentabilität von Hubers PCC/GCC-Gemischen nehmen kann.

(435) Die Kommission weist darauf hin, dass diese Argumentation auf einer Reihe von Trugschlüssen aufbaut. Erstens wird die Sachlage in Mittelfinnland ignoriert, wo SMI Streichpigment-PCC sowohl als solches als auch für Gemische liefert. Omya ist es nicht gelungen, den GCC-Preis an SMI-Kunden zu erhöhen.

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(436) Omya hat unter Umständen die Möglichkeit, für Huber andere Preise festzusetzen. Hubers Aufträge wären ohne Weiteres herauszudeuten, weil Huber GCC nicht für andere Zwecke kauft und kaufen würde. Für Hubers Papier herstellende Partner ist die Situation aber komplizierter. Diese Kunden in Südfinnland sind große und in der Regel multinationale Papierhersteller und beziehen verschiedene GCC-Produkte von Omya. Ihre Bestellungen auf Betriebsebene, auf der das GCC für die Gemische benötigt wird, erfolgen normalerweise im Rahmen von Einkaufsvereinbarungen für mehrere Betriebe oder die gesamte Gruppe, was es Omya erschweren würde, den Preis einzelner Streichpigment-GCC für bestimmte Werke zu erhöhen.

(437) Folglich wäre es für Omya schwierig festzustellen, welches seiner GCC-Produkte zur Verwendung für Gemische bestimmt ist. Das fragliche Produkt könnte auch für andere Zwecke in Bereichen verwendet werden, wo Omyas Preisbildungsverhalten Grenzen gesetzt sind. Die Entwicklung von Gemischen, die allgemein verwendete GCC-Sorten enthalten, wäre eine wirksame Strategie für Huber und ihre Papier herstellenden Partner, um sicherzustellen, dass Omya keine unterschiedlichen Preise fakturieren kann. Huber und ihre Partner können auch ihre Rezepturen optimieren, denn auch mit unterschiedlichen Rezepturen kann dasselbe Endergebnis erzielt werden.

(438) Alle neuen Carbonatprodukte einschließlich Gemischen müssten getestet werden. Die Neuentwicklungen von Huber stellen diesbezüglich keine Ausnahme dar. Folglich würden jegliche diesbezüglichen Kosten zu den normalen Aufwendungen gehören, die bei der Einführung neuer Produkte entstehen.

(439) Aus diesem Grund ist es sehr unwahrscheinlich, dass Omya die Preise für Huber und ihre Partner so stark anheben könnte, dass Huber ihre Gemische nicht mehr verkaufen kann. Dies geht aus den Beweisen im parallelen Sachverhalt betreffend SMI hervor, die seit einigen Jahren PCC für Gemische verkauft.

12. Schlussfolgerung zu den Kunden in Finnland

(440) In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass Huber ein potenzieller Wettbewerber auf dem Markt für Streichpigment-Calciumcarbonate ist, der sich − ohne das Vorhaben − höchstwahrscheinlich zu einem wirksamen Wettbewerber entwickeln würde. Die Kommission vertritt ebenfalls die Auffassung, dass es nicht genug tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber gibt, die nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck auf diesem Markt für Kunden in Südfinnland ausüben könnten.

(441) Zudem bestünden für Huber als unabhängigem Zulieferer auf dem Markt Anreize zu weiteren FuE-Tätigkeiten, während im Falle des Erwerbs durch Omya, den beherrschenden Lieferanten von Streichpigment-Calciumcarbonaten, weniger solche Anreize zu Entwicklung und Innovation gegeben wären, da dies den eigenen Verkäufen von Streichpigment-GCC abträglich wäre. Selbst wenn FuE-Bemühungen fortgesetzt würden, könnten die Kunden daraus wahrscheinlich keinen Nutzen ziehen, da für das zusammengeschlossene Unternehmen kein Anreiz bestünde, die Vorteile an die Kunden weiterzugeben. Der vorgesehene Zusammenschluss wäre daher Innovationen auf dem sich entwickelnden Markt für GCC/PCC-Gemische und -Zusätze für Streichanwendungen abträglich.

(442) Aus den vorgenannten Gründen wird der Schluss gezogen, dass das Vorhaben den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde, insbesondere weil Omyas beherrschende Stellung auf den Märkten für Streichpigment-Calciumcarbonate für betroffene Kunden in Südfinnland gestärkt würde.

13. Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf Kunden in Schweden, Frankreich und Österreich

(443) In Schweden hat Huber ein Werk in Nymolla, das zurzeit Füllstoff-PCC herstellt und an schwedische Papierfabriken verkauft. Die Kommission kann nicht ausschließen, dass Huber, sobald ihre in Kuusankoski entwickelten Streichpigment-PCC-Zusätze kommerziell erfolgreich sind, mittel- bis längerfristig die einschlägige Technologie auf ihre Produktionsanlage in Nymolla ausweiten wird, um in Schweden Streichpigment-PCC herzustellen und an schwedische Kunden zu verkaufen. Im Gegensatz zu dem Werk in Kuusankoski verfügt Hubers Werk in Nymolla jedoch nicht über […]*, und für den Papier herstellenden Abnehmer ist es unter Umständen wirtschaftliche nicht interessant, die Investitionen in eine kurzfristige Produktionsaufnahme mitzutragen. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass eine solche Auswirkung des Zusammenschlusses auf die Kunden in Schweden nicht hinreichend wahrscheinlich ist, und gelangt daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb für die Kunden in Schweden nicht nennenswert beeinträchtigen würde.

(444) In Frankreich hat Huber ein kleineres Werk in Clairefontaine. Aber aus denselben Gründen wie in Schweden ist die Kommission der Auffassung, dass das Vorhaben keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Kunden in Frankreich haben wird, und gelangt daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb für die Kunden in Frankreich nicht nennenswert beeinträchtigen würde.

(445) In Österreich hat Huber derzeit keine PCC-Anlagen, und es ist unwahrscheinlich, dass sie österreichische Kunden aus ihrer französischen Anlage beliefern wird. Huber müsste daher zunächst in eine neue Anlage investieren, die österreichische Kunden beliefern könnte. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass angesichts der erheblichen Investitionen, die dabei anfielen, das Vorhaben keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Kunden in Österreich haben wird, und gelangt daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb für die Kunden in Österreich nicht nennenswert beeinträchtigen würde.

C. Koordinierungseffekte

(446) Den Untersuchungsergebnissen der Kommission zufolge steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen ihr Verhalten koordinieren, um die Preise über das Wettbewerbsniveau hinaus anzuheben, durch das Vorhaben nicht.

(447) Die Asymmetrie zwischen den großen Herstellern von Calciumcarbonaten für Füll- und für Streichanwendungen erschwert eine Koordinierung. Diese Hersteller haben unterschiedliche Kundenzahlen. Die Untersuchung ergab, dass Omya sehr viel mehr Kundenkonten hat als ihre Konkurrenten SMI und Imerys. Diese beiden Unternehmen hätten mehr davon, die Preise von Omya zu unterbieten und so Kunden zu gewinnen, als den jetzigen Status quo zu akzeptieren. Und die Tatsache, dass Imerys 2004 in der Ausschreibung von M-Real in Husum den Zuschlag erhielt, lässt eben darauf schließen. Imerys aggressive Angebotsstrategie veranlasste M-Real von Omya zu Imerys zu wechseln.

(448) Auch die jeweils spezifischen Gegebenheiten erschweren eine Koordinierung. Je nach Standort der nächstbesten Alternative würden die einzelnen Kunden mit unterschiedlichen Wettbewerbslagen konfrontiert. Da die Herstellerspanne von einer Situation zur nächsten variieren wird, kann es für Calciumcarbonathersteller infolgedessen schwierig sein, sich darauf zu einigen, wie am besten höhere Gewinne für alle erzielt werden können.

(449) Da auf die anderen derzeitigen Wettbewerber ein nur kleiner Anteil an der PCC-Produktion entfällt, ist es unwahrscheinlich, dass sie sich gegenwärtig oder in Zukunft an einer etwaigen Koordinierung beteiligen. Vor allem Solvay und Schaeferkalk hätten mehr davon, ihre Präsenz auf dem Markt für Füllstoff- und für Streichpigment-Calciumcarbonate auszubauen, wenn die Preise über Wettbewerbsniveau stiegen. Diese beiden europäischen Unternehmen könnten ihre Lieferkapazität für Papierfabriken ohne Weiteres steigern und auf diese Weise jeglichen Koordinierungsversuch durch die jetzigen großen Akteure auf diesem Markt unterlaufen. Dadurch dürfte jegliche Form der Koordinierung, die auf diesem Markt versucht werden könnte, unwirksam werden.

(450) Daher wird der Schluss gezogen, dass das Vorhaben wahrscheinlich nicht zu Koordinierungseffekten führen wird.

D. Konglomeratseffekte

(451) Im Verlauf ihrer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass Omya einige ihrer Kunden im Rahmen […]* alle ihre Calciumcarbonatprodukte abdeckenden […]* belieferte. Dementsprechend beruhen Omyas Preisnachlässe […]* und gelten für bestimmte Kombinationen von Calciumcarbonatprodukten.

(452) Dritte machten geltend, dass solche Preisnachlasspraktiken ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Omya gefährdeten, weil sie, wenn sie einer Papierfabrik ein einzelnes Calciumcarbonatprodukt anbieten, nicht dieselben Preisnachlässe gewähren können wie Omya, die für alle von ihr gelieferten Calciumcarbonatprodukte einen zusätzlichen Preisnachlass bietet.

(453) Die Kommission nimmt Omyas wiederholte Erklärung zur Kenntnis, der zufolge das Unternehmen „seine Preispolitik für Calciumcarbonatprodukte unlängst geändert und 288 vereinfacht hat“ . „Früher waren in bestimmten Verträgen Rabatt- oder Preisnachlassklauseln enthalten. [Beschreibung von Omyas Preisnachlasspolitik.]* . Nach der Änderung „wird Omya nicht länger eine allgemeine Rabatt- und/oder 290 Preisnachlasspolitik verfolgen“ .

(454) Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass durch den vorgeschlagenen Zusammenschluss etwaige wettbewerbswidrige Auswirkungen dieser Preisnachlasspolitik verstärkt würden. Huber beliefert PCC-Kunden entweder im Rahmen langfristiger On-site-Verträge oder kürzer bemessener Handelsverträge. Beide Arten von Kunden entschieden sich vor dem vorgeschlagenen Zusammenschluss für Huber, als sie nicht in den Genuss von Preisnachlässen für alle Calciumcarbonate kommen konnten, da Huber nur PCC anbietet. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Ausweitung dieser Preisnachlasspolitik auf die PCC-Sparte von Huber die Wettbewerbslage für Hubers derzeitige Kunden verändern würde.

V. BEURTEILUNG DER VERPFLICHTUNGEN

1. Verfahren

(455) Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich horizontaler Beschränkungen auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate zu beseitigen, boten Omya und die J.M. Huber Corporation der Kommission am 23. Mai 2006 ein Verpflichtungspaket an. Dieses enthält zwei alternative Vorschläge für Verpflichtungen.

(456) Am 29. Mai 2006 startete die Kommission einen Markttest für das erste alternative Verpflichtungsangebot, der ihr helfen sollte zu entscheiden, ob mit dieser Verpflichtung wirksamer Wettbewerb wiederhergestellt werden kann. Die Kommission prüfte das zweite alternative Verpflichtungsangebot und gelangte zu dem Ergebnis, dass es den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission nicht in geeigneter Weise Rechnung trug; es wurde daher keinem Markttest unterzogen.

(457) Die Kommission prüfte die Antworten von Marktteilnehmern (Mitbewerbern und Kunden) auf den Markttest sorgfältig und gelangte zu dem Schluss, dass die erste alternative Verpflichtung vorbehaltlich bestimmter Verbesserungen ausreicht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission im Zusammenhang mit dem angemeldeten Rechtsgeschäft zu beseitigen.

(458) Am 12. Juni 2006 stellte die Kommission Omya nicht vertrauliche Fassungen der Antworten Dritter auf den Markttest für die erste alternative Verpflichtung zur Verfügung. Am 14. Juni 2006 wurde eine Sitzung abgehalten, in der die Ergebnisse des Markttests mit Omya und Huber erörtert wurden. Am 3. Juli 2006 boten Omya und Huber ein geändertes Verpflichtungspaket an, das dieser Entscheidung als Anhang beigefügt ist.

2. Beschreibung der Verpflichtungen

(459) Das ursprüngliche Verpflichtungspaket enthält zwei alternative Vorschläge.

(460) Die erste Alternative umfasst die Veräußerung der On-site-PCC-Anlage Hubers in Kuusankoski, Finnland, und die Veräußerung der Technologie Hubers für PCC-Streichfarben und PCC-Streichfarbenzusatzstoffe (Zu veräußerndes Geschäft und Zu veräußernde Technologie).

(461) Die zweite Alternative umfasst nur die Veräußerung der Technologie Hubers für PCC-Streichfarben und PCC-Streichfarbenzusatzstoffe (Zu veräußernde Technologie).

(462) Ferner enthalten die angebotenen Verpflichtungen Bestimmungen über einen geeigneten Erwerber, die Erhaltung der Lebensfähigkeit, Verkäuflichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des zu veräußern-den Geschäfts sowie die Verpflichtung zur getrennten Weiterführung und Klauseln zur Unterbindung des Informationsflusses, zum Abwerbeverbot, zu den Sorgfaltspflichten, zu den Berichtspflichten und zu den Treuhändern.

(463) Die ursprünglichen Verpflichtungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

2.1. Zu veräußerndes Geschäft

(464) Zu veräußern ist die On-site-PCC-Anlage Hubers in Kuusankoski, Finnland (Kuusankoski Paper Mill, FIN-45701 Kuusankoski), und zwar an einen einzigen, unabhängigen industriellen Erwerber. Der Erwerber muss unter anderem über finanzielle Mittel, ausgewiesene Fachkenntnis und das Interesse verfügen, die notwendig sind, um das Veräußerungspaket als lebensfähigen und aktiven Wettbewerber in Konkurrenz zu Omya und den anderen Mitbewerbern zu erhalten und auszubauen. Nach dem ersten alternativen Verpflichtungsvorschlag erwirbt der Erwerber der zu veräußenden On-site-PCC-Anlage auch die zu veräußende Technologie.

(465) Vertragspartner der On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski ist die Kymi Paper Oy. In der geltenden Kuusankoski-PCC-Vereinbarung ist vorgesehen, dass PCC in ausreichenden Mengen geliefert wird, um den gesamten PCC-Bedarf der angeschlossenen Papierfabrik zu decken; garantiert ist eine Mindestkapazität von [über 130 000]* Tonnen Trockenmasse pro Jahr. Die Vereinbarung trat 1999 in Kraft und hat eine Laufzeit von […]* Jahren.

(466) Die vorgeschlagene Veräußerung betrifft a) alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die notwendig sind, um die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des zu veräußenden Geschäfts zu gewährleisten; b) die dem zu veräußenden Geschäft zur ausschließlichen Nutzung erteilten Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen; c) die Verträge, Leasinggeschäfte, Verpflichtungen, Kundenaufträge und Aufzeichnungen des zu veräußenden Geschäfts; d) bestimmte Kompetenzträger; e) die geltenden Vereinbarungen, nach denen Huber dem zu veräußenden Geschäft während einer Übergangszeit von zwei Monaten Waren oder Dienstleistungen liefert. Das zu veräußende Geschäft ist im Einzelnen in Liste 1 der Verpflichtung beschrieben.

(467) […]*. Für Omya gilt die Beschränkung, während eines Zeitraums von zehn Jahren weder direkt noch indirekt Einfluss auf die veräußerte On-site-PCC-Anlage oder einen Teil davon zu erwerben, es sei denn, die Kommission stellt fest, dass sich die Umstände in ausreichendem Maße geändert haben. Ebenso wenig darf sie sich bei der ersten Ausschreibung nach Außerkrafttreten der bestehenden Vereinbarung zwischen Huber und der Kymi Paper Oy um die Bereitstellung und den Betrieb einer On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski bewerben.

2.2. Zu veräußernde Technologie

(468) Zu veräußern ist die Technologie Hubers für PCC-Streichfarben und PCC-Streich-farbenzusatzstoffe, und zwar an einen einzigen, unabhängigen industriellen Erwerber. Der Erwerber muss unter anderem über die finanziellen Mittel, die ausgewiesene Fachkenntnis und das Interesse verfügen, die notwendig sind, um das Veräußerungs-paket als lebensfähigen und aktiven Wettbewerber in Konkurrenz zu Omya und den anderen Mitbewerbern zu erhalten und auszubauen. Nach dem ersten alternativen Verpflichtungsvorschlag muss der Erwerber der zu veräußenden Technologie auch die zu veräußende On-site-PCC-Anlage erwerben.

Die Kymi Paper Oy gehört UPM. Kuusankoski-PCC-Vereinbarung zwischen der Kymi Paper Oy und (ursprünglich) Faxe Paper Pigments (Finnland) Oy vom […]*, Anhang 3 der Verpflichtung.

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(469) Die Technologie Hubers für PCC-Streichfarben umfasst gesetzlich geschützte technische Diagramme für die Herstellung von Streichfarben im Anschluss an das Reaktorverfahren, Betriebshandbücher und zielbezogene Verfahrensparameter Hubers, für die Imerys eine nicht ausschließliche Lizenz besitzt, sowie alle damit zusammen-hängenden Patente und Patentanmeldungen.

(470) Die Technologie Hubers für PCC-Streichfarbenzusatzstoffe umfasst alle Entwässerungs- und Mischverfahren im Anschluss an das Reaktorverfahren und Informationen über die nicht kundenspezifischen Labor- und Pilotanwendungen.

(471) Die vorgeschlagene Veräußerung betrifft alle Rechte Hubers an geistigem Eigentum, die an den PCC-Streichfarben und den PCC-Streichfarbengemischen und -zusatzstoffen bestehen. Die zu veräußende Technologie ist im Einzelnen in Liste 2 der Verpflichtung beschrieben.

(472) Nach dem Verpflichtungsvorschlag […]*. Für Omya gilt die Beschränkung, während eines Zeitraums von […]* Jahren weder direkt noch indirekt Einfluss auf die veräußerte Technologie oder einen Teil davon zu erwerben, es sei denn, die Kommission stellt fest, dass sich die Umstände in ausreichendem Maße geändert haben.

3. Markttest für die erste alternative Verpflichtung

(473) Die Kommission beschloss das erste alternative Verpflichtungsangebot (Zu veräußern-des Geschäft und Zu veräußende Technologie) einem Markttest zu unterziehen, der ihr bei der Beurteilung des vorgeschlagenen Verpflichtungspakets helfen sollte, und sandte diesen an insgesamt elf Kunden und vier Mitbewerber, die an der von der Kommission durchgeführten Untersuchung des Vorhabens beteiligt worden waren .

(474) Der Markttest für die vorgeschlagene Veräußerung sowohl der Vermögenswerte als auch der Technologie führte zu folgenden Ergebnissen.

3.1. Antworten der Kunden

(475) Nach Auffassung der Mehrheit der Kunden, die den Fragebogen der Kommission beantwortet haben, und insbesondere UPMs ist es möglich, den On-site-PCC-Lieferanten wie in der Verpflichtung vorgeschlagen zu wechseln. Einige Kunden sind der Ansicht, dass die begrenzte Laufzeit der Kuusankoski-PCC-Vereinbarung Auswirkungen auf die Verpflichtung haben könnte, dass dies jedoch durch Verhandlungen auf geschäftlicher Ebene gelöst werden kann. Mehrheitlich meinen die antwortenden Kunden einschließlich UPM jedoch, dass die Effizienz und das Funktionieren der Verpflichtung durch die Laufzeit nicht beeinträchtigt werden.

(476) Die Kunden sind sich darüber einig, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Effizienz und das Funktionieren der Verpflichtung haben dürfte, dass die geltende Kalk-liefervereinbarung nicht in die Verpflichtung einbezogen ist, wenn auch einige Kunden Bedenken wegen der unbestimmten Länge der Übergangsregelung äußern (die Belieferung mit Kalk wird „für einen angemessenen Zeitraum“ fortgesetzt).

(477) Bei der Frage, ob die vorgeschlagene Verpflichtung die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission beseitigen kann, scheinen die meisten Kunden, die eine Antwort übermittelt haben und Papierfabriken in Südfinnland besitzen, einschließlich UPM, mit der Verpflichtung zufrieden zu sein, und sehen sie als ausreichend an, um die von der Kommission festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme zu lösen.

(478) Das gleiche gilt für die Frage, ob der Erwerber des zu veräußenden Geschäfts und der zu veräußenden Technologie in der Lage sein wird, sich zu etablieren und Kunden in Südfinnland mit PCC-Streichfarben zu beliefern. Auch UPM war dieser Ansicht. Für die Beantwortung der Frage, ob er sich etablieren kann und ob die wettbewerbs-rechtlichen Bedenken beseitigt werden können, wurde jedoch die Identität des Erwerbers als entscheidender Faktor angesehen. Carbonatlieferanten, PCC-Lieferanten und Lieferanten chemischer Substanzen werden als mögliche geeignete Erwerber genannt. Wenige Kunden sehen UPM als geeigneten Erwerber an. Nach Auffassung einiger Unternehmen sind Investitionen des Erwerbers in die Produktions- und Vertriebslogistik und die Abtretung der PCC-Füllstoff-Technologie notwendig, damit der Erwerber sich in Südfinnland etablieren und andere Kunden als die angeschlossene Papierfabrik beliefern kann. Nur zwei Kunden erklären, dass die vorgeschlagene Verpflichtung den wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht in vollem Umfang Rechnung trägt, und schlagen bestimmte Klarstellungen vor.

3.2. Antworten der Mitbewerber

(479) Aus den Antworten der Mitbewerber auf den Markttest ergibt sich ein weitgehend unterschiedliches Bild.

(480) Alle Mitbewerber äußern gewisse Vorbehalte gegenüber dem Umfang der vorgeschlagenen Verpflichtung. Nur ein Mitbewerber ist der Auffassung, dass die Veräußerung in der vorliegenden Form ausreicht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Südfinnland zu beseitigen und den Erwerber in der Lage zu versetzen, sich zu etablieren und PCC-Streichfarben an Kunden in Südfinnland zu liefern. Zwei der vier Mitbewerber der Beteiligten haben der Kommission umfassende Antworten übermittelt, in denen sie betonen, dass der Umfang der Veräußerung ausgedehnt und eine Reihe zusätzlicher Schutzmaßnahmen in die Verpflichtung einbezogen werden müsste, wenn die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinreichend beseitigt werden sollen.

(481) Die Vorbehalte der Mitbewerber betreffen vor allem Bestimmungen der vorgelegten Verpflichtung, die nach Auffassung der Unternehmen verbessert werden könnten, um das Funktionieren und die Effizienz der Verpflichtung zu gewährleisten.

(482) Erstens sind alle Mitbewerber bis auf einen der Ansicht, dass die begrenzte Laufzeit der Kuusankoski-PCC-Vereinbarung Auswirkungen auf die Effizienz und das Funktionieren der Verpflichtung haben könnte. Ein Mitbewerber meint, dass sich die begrenzte Laufzeit der Kuusankoski-PCC-Vereinbarung lediglich in einem niedrigeren Endverkaufspreis der On-site-PCC-Anlage niederschlagen würde. Einige Mitbewerber halten es auch für notwendig, dass der Erwerber der On-site-PCC-Anlage eine neue Geschäftsvereinbarung mit der angeschlossenen Papierfabrik trifft oder die geltende Kuusankoski-PCC-Vereinbarung verlängern kann.

(483) Zweitens wird es als bedenklich angesehen, dass die Kalkliefervereinbarung nicht in die Verpflichtung einbezogen ist. Die Qualität und der Preis des gelieferten Kalks werden als wichtiger Faktor für den möglichen Erwerber genannt.

(484) Drittens äußern einige Mitbewerber Bedenken hinsichtlich der Ansprüche des Erwerbers auf die derzeitige PCC-Technologie der On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski und die gesamte Technologie Hubers für PCC-Streichfarben, und nicht nur die „nicht kundenspezifische Technologie“. In diesem Zusammenhang wird es für notwendig erachtet, dass dem Erwerber die Gesamtheit der Ausrüstung, der Technologie und der Rechte an geistigem Eigentum übertragen wird, damit dieser weiter die Produkte liefern kann, die dort zurzeit hergestellt werden.

(485) Schließlich werden in den Antworten der Mitbewerber auf den Markttest weitere Fragen angesprochen, die insbesondere das im Geschäftsbereich Technologie tätige Personal, die Wettbewerbsverbotsklauseln und die sonstige Hilfe betreffen, die der Veräußerer dem Erwerber in der Übergangszeit leistet.

(486) Der Markttest hat bei den Marktteilnehmern Interesse am Erwerb des zu veräußern-den Geschäfts und der zu veräußenden Technologie geweckt. Eine Reihe Mitbewerber halten UPM nicht für einen geeigneten Erwerber der zu veräußenden On-site-PCC-Anlage und der zu veräußenden Technologie. Sie stützen sich unter anderem darauf, dass es für einen Papierhersteller schwer ist, außerhalb seines Kerngeschäftsbereichs einen Marktzugang für seine PCC-Streichprodukte zu schaffen. Außerdem würde UPM PCC-Streichprodukte an Papierhersteller liefern, mit denen sie auf dem Papiermarkt konkurriert, was zu Interessenkonflikten führen könnte.

3.3. Schlussfolgerung

(487) Es wird daher der Schluss gezogen, dass die Ergebnisse des Markttests für die erste alternative Verpflichtung, nämlich die von Omya und Huber angebotene Veräußerung

306 Quelle: Antworten von Mitbewerbern auf den Markttest, eingegangen am 2. Juni 2006, 7. Juni 2006, 9. Juni 2006 und 20. Juni 2006.

307 Quelle: Antworten von Mitbewerbern auf den Markttest, eingegangen am 7. Juni 2006, 9. Juni 2006 und 20. Juni 2006.

308 Quelle: Antwort eines Mitbewerbers auf den Markttest, eingegangen am 2. Juni 2006.

309 Quelle: Antworten von Mitbewerbern auf den Markttest, eingegangen am 7. Juni 2006 und 20. Juni 2006.

310 Quelle: Antwort eines Mitbewerbers auf den Markttest, eingegangen am 7. Juni 2006.

311 Quelle: Antworten von Mitbewerbern auf den Markttest, eingegangen am 7. Juni 2006 und 20. Juni 2006.

312 Quelle: Antworten von Mitbewerbern auf den Markttest, eingegangen am 2. Juni 2006 und 9. Juni 2006.

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der On-site-PCC-Anlage und der Technologie, insgesamt positiv sind und sie in der Auffassung bestärken, dass die erste alternative Verpflichtung (Zu veräußern-des Geschäft und Zu veräußende Technologie) den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in geeigneter Weise Rechnung trägt, auch angesichts der von den Beteiligten am 3. Juli 2006 vorgeschlagenen Verbesserungen.

4. Beurteilung der vorgeschlagenen Verpflichtungen

4.1. Einleitung

(488) Wenn ein Zusammenschluss zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs führen könnte, können die Anmelder – wie in der Mitteilung der Kommission über im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission zulässige Abhilfemaßnahmen 313 („Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen“) ausgeführt – versuchen, den Zusammenschluss zu ändern, um die festgestellten Wettbewerbsbedenken auszuräumen und zu erreichen, dass das Vorhaben für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird. Bieten die Anmelder Verpflichtungen an, so hat die Kommission zu prüfen, ob wirksamer Wettbewerb auf den relevanten Märkten durch die Verpflichtungen wiederhergestellt wird. Dabei prüft die Kommission i) die langfristige Lebensfähigkeit des veräußerten Geschäfts (Lebensfähigkeit) und ii) die Fähigkeit und das Interesse des veräußerten Geschäfts, dauerhaft als Wettbewerber auf den relevanten Märkten zu agieren (Wettbewerbsfähigkeit).

(489) Bei der Prüfung, ob durch die vorgeschlagene Verpflichtung wirksamer Wettbewerb wiederhergestellt wird, berücksichtigt die Kommission unter anderem die Art, den Umfang und die Tragweite der vorgeschlagenen Verpflichtung hinsichtlich der Struktur und besonderen Merkmale des Marktes, auf dem Anlass zu Wettbewerbsbedenken besteht, und die Wahrscheinlichkeit ihrer vollständigen, rechtzeitigen und erfolgreichen 314 Erfüllung .

(490) Wenn ein angemeldeter Zusammenschluss wirksamen Wettbewerb erheblich zu beeinträchtigen droht, kann es eine effiziente Möglichkeit zur Wiederherstellung wirksamen Wettbewerbs sein, im Wege der Veräußerung die Voraussetzungen für die Schaffung einer neuen wettbewerbsfähigen Einheit oder für die Stärkung bestehender Wettbewerber zu schaffen. Bei den zu veräußern-den Tätigkeiten muss es sich um ein lebensfähiges Geschäft handeln, das in den Händen eines fähigen Erwerbers wirksam und auf Dauer mit dem durch die Fusion entstandenen Unternehmen konkurrieren 315 kann . Da die Lebensfähigkeit des Veräußerungspakets weitgehend von der Identität des Erwerbers abhängt, wird die Kommission den Zusammenschluss nur dann genehmigen, wenn sich die Beteiligten verpflichten, das angemeldete Vorhaben erst durchzuführen, nachdem sie mit einem von der Kommission genehmigten Erwerber 316 eine verbindliche Vereinbarung über das Veräußerungspaket geschlossen haben .

(491) Im vorliegenden Fall ist die Kommission der Auffassung, dass Huber durch das Vorhaben als potenzieller Wettbewerber auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate für die betroffenen Kunden in Südfinnland ausfallen würde. Ziel der vorgeschlagenen Verpflichtungen ist daher, den von der von Huber entwickelten PCC-Streichtechnologie ausgehenden Wettbewerbsdruck wiederherzustellen, der verloren ginge, wenn das Vorhaben ohne Änderung vollzogen würde.

313 Amtsblatt der Europäischen Union, C68 vom 2. März 2001, Seiten 3-11.

314 Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen, Rdnr. 7.

315 Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen, Rdnrn. 13-14.

316 Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen, Rdnr. 20.

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4.2. Beurteilung der ersten alternativen Verpflichtung

(493) Um beurteilen zu können, ob die vorgeschlagenen alternativen Verpflichtungen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission beseitigen, muss die Kommission prüfen, ob die angebotene Veräußerung der On-site-Anlage für PCC-Füllstoff in Kuusankoski und der entsprechenden Technologie im Falle der vorgeschlagenen ersten alternativen Verpflichtung einen geeigneten Erwerber des Veräußerungspakets in die Lage versetzen würde, auf dem Markt für PCC-Streichpigmente ein Potenzial als Wettbewerber zu erwerben, das dem Potenzial vergleichbar wäre, über das Huber ohne das Vorhaben verfügen würde.

4.2.1. Lebensfähigkeit des veräußerten Geschäfts und der veräußerten Technologie

(494) Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der angemeldete Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde, insbesondere durch Stärkung der beherrschenden Stellung Omyas auf den Märkten für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate für die betroffenen Kunden in Südfinnland, da Huber als ernst-zunehmender potenzieller Mitbewerber bei der Lieferung von PCC-Streichfarbenzusatzstoffen ausfallen würde. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Schaffung der Voraussetzungen für das Entstehen eines neuen Marktteilnehmers in Finnland oder für die Stärkung eines vorhandenen Wettbewerbers in Finnland im Wege der Veräußerung in Südfinnland die beste Möglichkeit zur Wiederherstellung wirksamen Wettbewerbs ist.

(495) Nach der Politik der Kommission im Bereich der Verpflichtungen muss Gegenstand der Veräußerung im Allgemeinen ein lebensfähiges Geschäft sein, das, wenn es von einem geeigneten Erwerber betrieben wird, mit dem aus dem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmen dauerhaft konkurrieren kann. Ein lebensfähiges Geschäft ist in der Regel ein bereits bestehendes Unternehmen, das selbständig tätig sein kann, das heißt unabhängig von den sich zusammenschließenden Unternehmen hinsichtlich der Rohstoffversorgung, mit Ausnahme einer Übergangszeit, in der eine solche 317 Abhängigkeit bestehen könnte .

(496) Nach Auffassung der Kommission ist es für die wirksame Wiederherstellung des anderenfalls entfallenden Wettbewerbsdrucks auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate in Südfinnland unerlässlich, dass der geeignete Erwerber Zugang sowohl zu freien Produktionskapazitäten als auch zu der notwendigen Technologie hat. Die angebotene Veräußerung der On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski, die bereits als eigenständige Anlage betrieben wird und sich in hinreichender Nähe zu den Kunden in Südfinnland befindet, ermöglicht dem geeigneten Erwerber die enge Zusammenarbeit mit der angeschlossenen Papierfabrik, mit der die PCC-Technologie entwickelt und erprobt wurde und die über freie Kapazitäten verfügt, und gewährleistet daher nach Ansicht der Kommission am besten die Lebensfähigkeit des veräußerten Geschäfts und die Einführung eines ernstzunehmenden Konkurrenzprodukts auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate.

(497) Ferner kann im Falle einer Veräußerungsverpflichtung das zu veräußende Geschäft, das in der Regel materielle und immaterielle Vermögenswerte umfasst, die Form eines bestehenden Unternehmens oder Konzerns oder eines zuvor nicht rechtsfähigen 318 Geschäftsbereichs haben .

(498) Nach Nummer 4 der ersten alternativen Verpflichtung umfasst die zu veräußende On-site-PCC-Anlage (Zu veräußern-des Geschäft), die im Einzelnen in Liste 1 definiert ist, alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die notwendig sind, um die Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit des zu veräußenden Geschäfts zu gewährleisten. Unter Nummer 1 der Liste sind die wichtigsten materiellen Vermögenswerte aufgeführt (das Gebäude und die gesamte Ausrüstung, das Inventar, alle Waren und Rohstoffe usw.). Auch die Kompetenzträger sind in der Liste erwähnt. Diese Vermögenswerte entsprechen nach Auffassung der Kommission im Großen und Ganzen den an eine ausreichende Verpflichtung zu stellenden Anforderungen.

(499) Als Reaktion auf die während des Markttests geäußerten Bedenken hinsichtlich des Know-hows ist in der Verpflichtung nach den am 3. Juli 2006 erhaltenen Änderungen vorgesehen, dass dem Erwerber das gesamte Know-how übertragen wird, das die Kommission als für den Betrieb des Bereichs PCC-Füllstoff des zu veräußenden Geschäfts erforderlich ansieht, einschließlich Produktion, Vertrieb und Hilfstätigkeiten. Ferner wird ihm, falls die Kommission dies für notwendig hält, eine […]* Lizenz für die Rechte an geistigem Eigentum erteilt. Die Verpflichtung umfasst nun also immaterielle Vermögenswerte in einem Umfang, der es dem Erwerber ermöglicht, nach Genehmigung durch die Kommission die On-site-PCC-Anlage zu betreiben, die derzeit in der On-site-Anlage hergestellten Produkte herzustellen und das PCC-Streichprodukt weiterzuentwickeln und auf den Markt zu bringen.

(500) Was die Veräußerung der Streichtechnologie Hubers (Zu veräußende Technologie) angeht, so ist in der dem Markttest unterzogenen Verpflichtung nur von „nicht kunden-spezifischer“ Technologie die Rede, was die gesamte zusammen mit Kunden im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen entwickelte Technologie ausschließt. Nach Auffassung der Kommission könnte der Erwerber nur dann eine Stellung einnehmen, die der derzeitigen Stellung Hubers vergleichbar wäre, wenn auch die kundenspezifische Technologie der On-site-Anlage in Kuusankoski in die Veräußerung der Technologie einbezogen würde. Als Reaktion auf diese Bedenken haben die Beteiligten am 3. Juli 2006 Verbesserungen vorgeschlagen, durch die die Einschränkungen hinsichtlich der dem Erwerber zu übertragenden Technologie beseitigt werden.

(501) Anders als einige Wettbewerber, die Bedenken hinsichtlich der Restlaufzeit der Kuusankoski-PCC-Vereinbarung äußerten, ist die Kommission der Auffassung, dass das Veräußerungspaket es dem Erwerber ermöglicht, eine der Stellung Hubers vergleichbare Stellung einzunehmen, einschließlich des Vorteils, den ein etablierter Lieferant im Allgemeinen genießt, nämlich keine neue Anlage errichten zu müssen, falls ihr Angebot für eine neue Vereinbarung Erfolg hat. Daher reicht die verbleibende Laufzeit der Vereinbarung […]* nach Ansicht der Kommission aus, damit sich der Erwerber als Lieferant etablieren kann, und gefährdet die Laufzeit der Vereinbarung nicht die Lebensfähigkeit des zu veräußenden Geschäfts.

(502) Die Kommission nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Beteiligten die Laufzeit der Kalkliefervereinbarung bis […]* verlängert haben, um die während des Markttest geäußerten Bedenken auszuräumen. Nach Ansicht der Kommission reicht eine auf […]* gesicherte Belieferung mit Kalk aus, damit sich der Erwerber als Lieferant etablieren kann, und gefährdet die Laufzeit der Kalkliefergarantie nicht die Lebensfähigkeit des zu veräußenden Geschäfts.

(503) Schließlich ist für die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Verpflichtung entscheidend, dass der potenzielle Erwerber Zugang nicht nur der erforderlichen Technologie, sondern auch zu freien Produktionskapazitäten in Südfinnland hat. Sollten diese Kapazitäten nicht verfügbar sein, so ist wahrscheinlich, dass das veräußerte Geschäft ein schwacher und verwundbarer Wettbewerber auf dem relevanten Markt und nicht in der Lage wäre, wirksam mit Omya zu konkurrieren. Daher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Omya nicht vorgebracht hat, dass die verfügbaren freien Kapazitäten der On-site-Anlage für PCC-Füllstoff in Kuusankoski für die Zwecke der Verpflichtung physisch abgetrennt werden könnten, wäre es nach Auffassung der Kommission, falls die derzeitigen Kapazitäten für PCC-Füllstoff nicht in das Verpflichtungspaket einbezogen werden, zu unsicher, dass die Verpflichtung wirksam sein wird. Obwohl die Kommission keine Bedenken hinsichtlich des Markts für PCC-Füllstoffe geäußert hat, ist die Ausdehnung der vorgeschlagenen Verpflichtung auf die Füllstoffe unerlässlich, um die Lebensfähigkeit des Geschäfts und die Wirksamkeit der Verpflichtung zu gewährleisten.

4.2.2. Fähigkeit und Anreiz, Wettbewerber auf den relevanten Märkten zu sein

(504) Nach Auffassung der Kommission hängt die Fähigkeit und der Anreiz der On-site-PCC-Anlage und der zu veräußern-den Technologie, in Konkurrenz zu Omya und anderen Mitbewerbern weiter als Wettbewerber tätig zu sein und den Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen (Wettbewerbsfähigkeit), weitgehend von der Identität des Erwerbers ab.

(505) Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass nur ein Erwerber mit finanziellen Mitteln und ausgewiesener Fachkenntnis ausreichende Sicherheit hinsichtlich seiner Fähigkeit und seines Interesses gewährleisten kann, das Veräußerungspaket als lebensfähigen und aktiven Wettbewerber zu erhalten und auszubauen und den Wettbewerb dauerhaft wiederherzustellen. Auf der Grundlage des Vorschlags der Beteiligten ist daher Standpunkt der Kommission, dass der Erwerber für die Zwecke der Erhaltung und des Ausbaus des Veräußerungspakets als lebensfähiger und aktiver Wettbewerber auf dem Markt ein industrieller Erwerber sein muss, der bereits über finanzielle Mittel und ausgewiesene Fachkenntnis in der Lieferung von als Streichpigment verwendeten Calciumcarbonaten verfügt. Diese Schlussfolgerung wurde in den Stellungnahmen der Marktteilnehmer während des von der Kommission durchgeführten Markttests für die Verpflichtung voll und ganz unterstützt.

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(506) Die Kommission ist der Meinung, dass ausgewiesene Fachkenntnis auf dem Gebiet der gefällten Calciumcarbonate unerlässlich ist, da es bei der zu veräußenden Technologie um ein PCC-Streichprodukt geht, das in Gemischen mit GCC verwendet wird. Diese Technologie ist nach Auffassung der Kommission anlagenspezifisch und erfordert erhebliche Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen und eine enge Zusammenarbeit mit der angeschlossenen Papierfabrik. Beim derzeitigen Stand schließt die Kommission nicht aus, dass einer der bestehenden PCC-Lieferanten der Papierindustrie im EWR als geeigneter Erwerber in Betracht kommt.

(507) Damit der Erwerber als potenzieller Mitbewerber um die Kunden in Südfinnland Wettbewerbsdruck auf Omya ausüben kann, muss er ferner die Absicht haben, in nennenswertem Umfang mit einem PCC-Streichprodukt in den Markt für Handelsprodukte einzutreten. Diese Absicht kann mit einem geeigneten Geschäftsplan oder einer anderen Unterlage nachgewiesen werden, aus der ein wirtschaftliches Interesse am Einstieg in diesen Geschäftsbereich hervorgeht.

(508) Für die Frage, ob jeder Papierhersteller, also ein derzeitiger Kunde eines Mineral-lieferanten, über das Fachwissen, die Fähigkeit und das Interesse verfügt, die notwendig sind, um das Veräußerungspaket als lebensfähigen und aktiven Wettbewerber zu erhalten und auszubauen und den Wettbewerb dauerhaft wiederherzustellen, sieht die Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Verpflichtung und der Wettbewerbspolitik die folgenden Faktoren als relevant an.

(509) Erstens ist daran zu erinnern, dass es Zweck der vorgeschlagenen Verpflichtung ist, den Wettbewerbsdruck, der von der Entwicklung der Technologie für PCC-Streichfarben-zusatzstoffe durch Huber ausgeht, dauerhaft wiederherzustellen. Wenn aber ein Papier-hersteller seine Produktion von PCC-Streichfarbenzusatzstoffen auf seinen Eigenbedarf beschränken und die Belieferung anderer Papierfabriken ausschließen oder einschränken würde, würden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission durch die Veräußerung der On-site-PCC-Anlage und der dazugehörigen Technologie an diesen Erwerber nicht beseitigt.

(510) Zweitens ist unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens und der Effizienz der Verpflichtung zu berücksichtigen, dass es, selbst wenn ein Papierhersteller PCC-Streichfarbenzusatzstoffe als Handelsprodukt an andere Papierfabriken in Südfinnland liefern würde, unsicher wäre, ob dieser Papierhersteller über die Fähigkeit und das Interesse verfügen würde, außerhalb seines Kerngeschäftsbereichs dauerhaft den notwendigen Zugang Marktzugang für sein neues PCC-Streichprodukt zu schaffen. Dies könnte die Effizienz des Verpflichtungspakets bei der dauerhaften Wiederherstellung des Wettbewerbs gefährden.

(511) Drittens hätte ein Papierhersteller als potenzieller Erwerber, der seine Mitbewerber auf dem Papiermarkt mit PCC-Streichfarbenzusatzstoffen beliefert, angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen Minerallieferanten und Papierfabriken, einschließlich der Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen, einen Zugang zu vertraulichen Informationen seiner Mitbewerber auf dem Papiermarkt über die von ihnen entwickelten Papiersorten, der über die akzeptablen Beziehungen zwischen Mitbewerbern hinausgeht.

(512) Aus diesen Gründen ist die Kommission der Meinung, dass ein Papierhersteller kein geeigneter Erwerber des aus der On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski und der dazugehörigen Technologie bestehenden Veräußerungspakets wäre, da die wettbewerbs-rechtlichen Bedenken der Kommission nicht beseitigt würden und die Effizienz und die Lebensfähigkeit des Verpflichtungspakets bei der dauerhaften Wiederherstellung des Wettbewerbs auf dem Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen gefährdet werden könnte.

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(513) […]*.

(514) Schließlich ist für die Wettbewerbswirksamkeit der vorgeschlagenen Verpflichtung nicht nur die Identität des Erwerbers, sondern auch die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung von Bedeutung. Eine relativ kurze Veräußerungsfrist erscheint im vorliegenden Fall besonders angemessen, wenn man die begrenzte verbleibende Laufzeit der geltenden On-site-PCC-Vereinbarung zwischen dem On-site-PCC-Werk und der angeschlossenen Papierfabrik berücksichtigt.

4.2.4. Schlussfolgerung

(515) Aus dieser Beurteilung ist der Schluss zu ziehen, dass die am 3. Juli 2006 vorgeschlagenen geänderten Verpflichtungen (Zu veräußendes Geschäft und Zu veräußende Technologie) den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in geeigneter Weise Rechnung tragen.

4.3. Beurteilung der zweiten alternativen Verpflichtung

(516) Was dagegen die zweite Alternative der ursprünglichen Verpflichtung angeht, die nur die Veräußerung der Technologie Hubers für PCC-Streichfarben und PCC-Streichfarbenzusatzstoffe (Zu veräußende Technologie) umfasst, so hat die Kommission die vorgeschlagene Verpflichtung geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sie den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission nicht in geeigneter Weise Rechnung trägt. Um beurteilen zu können, ob die vorgeschlagenen alternativen Verpflichtungen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission beseitigen, muss die Kommission prüfen, ob die angebotene Veräußerung nur der Technologie im Falle der vorgeschlagenen zweiten alternativen Verpflichtung den Erwerber in die Lage versetzen würde, auf dem Markt für PCC-Streichpigmente ein Potenzial als Wettbewerber zu erwerben, das dem Potenzial vergleichbar wäre, über das Huber vor Ankündigung des Vorhabens verfügte.

(517) Nach Auffassung der Kommission kann die Technologie nicht ohne die verfügbaren freien Produktionskapazitäten veräußert werden, da der Erwerber ohne sie nicht in der Lage wäre, die betroffenen Kunden in Südfinnland zu beliefern. Die Veräußerung würde daher aus Sicht der Kunden und Mitbewerber nicht zur Entstehung eines ernst-zu-nehmenden potenziellen Wettbewerbers bei PCC-Streichprodukten führen. Ferner würde der Erwerber der zu veräußenden Technologie nicht notwendigerweise über eine Produktionsanlage verfügen, die sich in hinreichender Nähe zu den Kunden in Südfinnland befindet, und sich daher in einer schwächeren Position befinden als Huber vor Ankündigung des Vorhabens.

(518) Schließlich reicht die zweite alternative Verpflichtung nicht aus, um die wettbewerbs-rechtlichen Bedenken zu beseitigen, da durch Veräußerung nur der Technologie nicht notwendigerweise ein gleichwertiges Niveau enger Zusammenarbeit mit der angeschlossenen Papierfabrik geschaffen wird, das die Kommission als für die Entwicklung eines ernstzunehmenden Konkurrenzprodukts und seine Einführung auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate erforderlich ansieht.

(519) Die zweite alternative Verpflichtung wird daher als eindeutig unzureichend angesehen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission zu beseitigen und einen Huber gleichwertigen Wettbewerber am Markt zu etablieren. Die zweite alternative Verpflichtung wurde daher keinem Markttest unterzogen.

4.4. Schlussfolgerung

(520) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Markttests zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene erste alternative Verpflichtung, die On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski zusammen mit der Technologie Hubers für Streichfarben zu veräußern, mit den von den Beteiligten am 3. Juli 2006 vorgenommenen Verbesserungen, den wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für als Streichpigment verwendete Calciumcarbonate für die betroffenen Kunden in Südfinnland wiederherstellen würde, indem der von der Technologie Hubers für PCC-Zusatzstoffe ausgehende Wettbewerbsdruck auf die von Omya vertriebenen als Streichpigment verwendeten Calciumcarbonate für die betroffenen Kunden in Südfinnland wiederhergestellt wird, der anderenfalls durch den Zusammenschluss in der Form, in der er ursprünglich angemeldet wurde, entfallen würde.

(521) Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der als Streichpigment verwendeten Calcium-carbonate für die betroffenen Kunden in Südfinnland unter der Bedingung, dass die erste alternative Verpflichtung (Zu veräußendes Geschäft und Zu veräußende Technologie) mit den von den Beteiligten am 3. Juli 2006 vorgenommenen Verbesserungen vollständig erfüllt wird, beseitigt würden und das Vorhaben in der Form, die er durch die Verpflichtung erhalten hat, kann für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden.

VI. BEDINGUNGEN UND AUFLAGEN

(522) Nach Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 Satz 1 der Fusionskontrollverordnung kann die Kommission ihre Entscheidung mit Bedingungen und Auflagen verbinden, um sicherzustellen, dass die beteiligten Unternehmen den Verpflichtungen nachkommen, die sie gegenüber der Kommission hinsichtlich einer mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbarenden Gestaltung des Zusammenschlusses eingegangen sind.

(523) Wird eine Bedingung nicht erfüllt, so ist die Entscheidung hinfällig, mit der die Kommission den Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt hat. Handeln die beteiligten Unternehmen einer Auflage zuwider, so kann die Kommission nach Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Entscheidung widerrufen; gegen die beteiligten Unternehmen können auch Geldbußen und Zwangsgelder nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung festgesetzt werden.

(524) Im Einklang mit dieser grundsätzlichen Unterscheidung sollte diese Entscheidung von der Bedingung der vollständigen Erfüllung der Nummern 1, 2, 3, 14 und 15 der als Anhang beigefügten, am 3. Juli 2006 verbesserten Verpflichtungen, das Geschäft in Kuusankoski und die Streichfarbentechnologie zu veräußern, abhängig gemacht werden.

(525) Diese Entscheidung sollte von der Omya erteilten Auflage abhängig gemacht werden, die Nummern 4 bis 13 und 16 bis 49 der als Anhang beigefügten Verpflichtungen, das

111

Geschäft in Kuusankoski und die Streichfarbentechnologie zu veräußern, vollständig zu erfüllen.

VII. SCHLUSSFOLGERUNG

(526) Es wird der Schluss gezogen, dass die von der Omya AG und der J.M. Huber Corporation angebotenen Verpflichtungen ausreichen, um den bei diesem Vorhaben bestehenden Bedenken Rechnung zu tragen. Daher sollte man sich dem angemeldeten Zusammenschluss vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung der von Omya und Huber angebotenen Verpflichtungen nicht entgegenstellen und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklären –

112

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der angemeldete Zusammenschluss, durch den Omya AG im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 die alleinige Kontrolle über den weltweiten Geschäftsbereich Gefälltes Calciumcarbonat der J.M. Huber Corporation erwirbt, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt.

Artikel 2

Artikel 1 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Erfüllung der Bedingungen unter den Nummern 1, 2, 3, 14 und 15 der als Anhang beigefügten Verpflichtungen in Bezug auf die Veräußerung des PCC Geschäfts in Kuusankoski und der Streichfarbentechnologie von Huber.

Artikel 3

Artikel 1 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Erfüllung der Auflagen unter den Nummern 4 bis 13 und 16 bis 49 der als Anhang beigefügten Verpflichtungen in Bezug auf die Veräußerung des PCC Geschäfts in Kuusankoski und des Streichfarbentechnologiegeschäfts von Huber.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist gerichtet an:

Omya AG Brohler Straße 11a 50968 Köln Deutschland

Brüssel, den 19.7.2006

Für die Kommission

(gezeichnet) Neelie KROES Mitglied der Kommission

113

ANHANG I

Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 2 und 3 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://ec.europa.eu/comm/competition/index_en.html

113

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Die Anhörungsbeauftragte

ABSCHLUSSBERICHT DER ANHÖRUNGSBEAUFTRAGTEN IN DER SACHE Nr. COMP/M.3796 – OMYA/J.M. HUBER PCC

(nach den Artikeln 15 und 16 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren – ABl. 162 vom 19.6.2001, S. 21)

Der Entscheidungsentwurf gibt Anlass zu folgenden Bemerkungen:

Schriftliches Verfahren

Am 4. April 2005 erhielt die Kommission von der finnischen Wettbewerbsbehörde, der sich später die zuständigen Behörden Schwedens (22. April 2005), Österreichs (26. April 2005) und Frankreichs (28. April 2005) anschlossen, einen Antrag nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 („Fusionskontroll-verordnung“) auf Verweisung der Prüfung eines Zusammenschlusses an die Kommission, bei dem das Unternehmen Omya AG („Omya“, Schweiz) beabsichtigt, durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusions-kontrollverordnung die alleinige Kontrolle über den weltweiten Geschäftsbereich Gefälltes Calciumcarbonat (nachstehend „PCC“ genannt) der J.M. Huber Corporation (nachstehend „Huber“ genannt) zu erwerben, der derzeit von der J.M. Huber Corporation (USA) kontrolliert wird.

Nach Prüfung der von den verweisenden Mitgliedstaaten übermittelten Unterlagen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss die Voraussetzungen des Artikels 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung und der Rdnrn. 42-45 der Mitteilung der Kommission über die Verweisung von Fusionssachen erfüllt, beschloss, sich für zuständig zu erklären, und richtete am 18. Mai 2005 entsprechende Entscheidungen an die verweisenden Mitgliedstaaten. Dies ist die erste Sache, in der Mitgliedstaaten nach Artikel 22 der neuen Fusionskontrollverordnung die Verweisung der Prüfung eines Zusammenschlusses an die Kommission beantragen.

Am 4. August 2005 übermittelte Omya eine Anmeldung. Am 23. September 2005 leitete die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Fusionskontrollverordnung das Verfahren ein, da der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gab. Am 3. Oktober 2005 konnte Omya nach den von der Generaldirektion Wettbewerb festgelegten „Leitlinien über bewährte Praktiken bei Fusionskontrollverfahren“ Einsicht in die wichtigsten Unterlagen in den Akten der Kommission nehmen.

Am 11. Oktober 2005, 9. November 2005, 23. November 2005 und 9. Dezember 2005 erließ die Kommission an Omya gerichtete Entscheidungen nach Artikel 11 Absatz 3 der Fusions-kontrollverordnung. Mit diesen Entscheidungen wurde das Verfahren vom 11. bis zum 19. Oktober 2005, vom 4. bis zum 17. November 2005, vom 22. bis zum 29. November 2005 und vom 8. Dezember 2005 bis zum 3. Januar 2006 ausgesetzt.

114

Bei der Fertigstellung des Entscheidungsentwurfs im Anschluss an die tiefgehende Untersuchung stellten die Dienststellen der Kommission fest, dass ein früherer Schriftsatz der Anmelderin unrichtige Daten enthielt. Deshalb erließ die Kommission am 8. März 2006 eine weitere Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 3, mit der sie das Verfahren erneut aussetzte, bis Omya ihr nachgekommen war. (Diese Entscheidung wurde von Omya am 18. März 2006 beim Gericht erster Instanz angefochten.) Die Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 3 bewirkte, dass das Verfahren auf dem Stand vom 8. Dezember 2005 blieb. Am 21. März 2006 begann es wieder zu laufen. Die von der Kommission fortgesetzte Untersuchung bestätigte wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Marktes für Streichfarben. Eine diesen Markt betreffende Mitteilung der Beschwerdepunkte mit einer Frist für die Erwiderung (16. Mai 2006) wurde der Anmelderin am 2. Mai 2006 übersandt.

Beteiligung Dritter

Ich habe zwei Anträgen von Unternehmen stattgegeben, als Dritte im Sinne des Artikels 18 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung und des Artikels 11 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 802/2004 des Rates zu dem Verfahren zugelassen zu werden. Die Minerals Technologies Inc. („MTI“) wurde am 23. Dezember 2005, die Imerys SA („Imerys“) am 23. Januar 2006 zugelassen. Beide Unternehmen antworteten nicht nur auf Auskunfts-verlangen nach Artikel 11 der Fusionskontrollverordnung, sondern reichten auch von sich aus Schriftsätze ein und äußerten sich in Sitzungen mit der Kommission.

Als sie erfuhren, dass die Kommission der Anmelderin möglicherweise keine Mitteilung der Beschwerdepunkte übersenden würde, wandten sich die beiden Dritten an die Anhörungs-beauftragte bzw. die Dienststellen der Kommission, um Fragen zum Verfahren in dieser Sache zur Sprache zu bringen. Imerys machte in einer förmlichen Beschwerde, die sie am 23. Februar 2006 bei der Anhörungsbeauftragten einlegte, geltend, die Dienststellen der Kommission seien weder transparent genug vorgegangen, noch hätten sie ausreichende Informationen so rechtzeitig zur Verfügung gestellt, dass Imerys sinnvoll an der Untersuchung habe mitwirken können. Ich antwortete, der Rechtsanspruch Imerys’, als Dritte gehört zu werden, sei meines Erachtens in vollem Umfang gewahrt worden. Im Hinblick auf MTI bin ich der gleichen Auffassung. Vor dem Hintergrund der Transparenz wäre es möglich gewesen, diese Drittparteien weitergehender in Kenntnis zu setzen. Vorliegend waren die Drittparteien sowohl vor als auch nach Übersendung der Beschwerdepunkte bedeutungsvoll in das Verfahren einbezogen.

Akteneinsicht

Zur Vorbereitung der Akteneinsicht nach der Übersendung der Mitteilung der Beschwerde-punkte habe ich am 27. April 2006 einen Beschluss nach Artikel 9 des Mandats von Anhörungsbeauftragten gefasst. Danach waren bestimmte Informationen, für die Huber Vertraulichkeit beansprucht hatte, Omya offen zu legen, um deren Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren.

Der Anmelderin wurde anlässlich der Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte Akteneinsicht gewährt. Omya beanstandete in ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte unter

319 Beschluss 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungs-beauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21).

115

anderem, dass sie begrenzte und unzureichende Akteneinsicht erhalten habe. Die zuständige Kommissionsdienststelle antwortete auf diese Beanstandung. Später adressierte Omya einen Brief an die Anhörungsbeauftragte und trug manche ihrer Bedenken hinsichtlich der Akteneinsicht erneut vor. Nach Untersuchung der spezifischen aufgeworfenen Punkte informierte ich Omya, dass, obgleich bestimmte Mängel identifiziert worden waren, diese zu einem späteren Zeitpunkt von der Kommissionsdienststelle behoben worden sind.

Omya warf einen weiteren Streitpunkt auf mit Bezug auf ihr Anhörungsrecht hinsichtlich eines Dokuments, dass die Kommission Omya am 6. Juli 2006 zur Stellungnahme übersandt hatte. Angesichts der Tatsache, dass Omya zu diesem Dokument am 11. Juli 2006 Kommentare übersandte bin ich jedoch der Auffassung, dass genug Zeit blieb, um Omya’s Auffassung vor der Endentscheidung zu berücksichtigen.

Mündliche Anhörung

Eine mündliche Anhörung fand am 18. Mai 2006 auf Antrag Omyas statt, die gemeinsam mit Huber teilnahm. Die beiden Dritten, Imerys und MIT waren ebenfalls bei der Anhörung anwesend.

Schlussfolgerungen

Omya und Huber boten der Kommission am 23. Mai 2006 ein Verpflichtungspaket an. Am 29. Mai 2006 startete die Kommission einen Markttest für das erste alternative Verpflichtungsangebot. Die Kommission stellte Omya nicht vertrauliche Fassungen der Antworten Dritter auf den Markttest für die erste alternative Verpflichtung zur Verfügung und hielt anschließend eine Sitzung ab, in der die Ergebnisse des Markttests mit den Beteiligten erörtert wurden. Am 3 Juli 2006 boten die Beteiligten dann eine geänderte Verpflichtung an.

Die Dienststellen der Kommission gelangten zu dem Schluss, dass die erste alternative Verpflichtung vorbehaltlich der von den Beteiligten am 3 Juli 2006 angebotenen Verbesserungen und unter der Voraussetzung ihrer vollständigen Erfüllung den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich des wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt für Calciumcarbonate für Streichanwendungen für die betroffenen Kunden in Südfinnland in geeigneter Weise Rechnung trägt und dass der Zusammenschluss in der Form, die er durch die Verpflichtung erhalten hat, für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden kann.

Bedenken hinsichtlich der Objektivität der Markttests wurden der Anhörungsbeauftragten gegenüber nicht geäußert.

Der Anspruch aller an diesem Verfahren Beteiligten auf Anhörung ist daher meines Erachtens gewahrt worden.

Brüssel, 14. Juli 2006

(unterschrieben)

Karen WILLIAMS

116

EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Wettbewerb

Politik und strategische Unterstützung Prioritäten für die Durchsetzung und Kontrolle der Entscheidungen

STELLUNGNAHME

des BERATENDEN AUSSCHUSSES für die Kontrolle von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

– 141. Sitzung vom 30. Juni 2006 –

zum Entwurf einer Entscheidung in der

Sache Nr. COMP/M.3796 – OMYA/HUBER PCC

Berichterstatter: Vereinigtes Königreich

1. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission,

a) dass das angemeldete Vorhaben, das nach Artikel 22 der EG-Fusionskontroll-verordnung an die Kommission verwiesen wurde, einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates darstellt und

b) dass es keine gemeinschaftsweite Bedeutung hat.

2. Die Mehrheit im Beratenden Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Zwecke der Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlusses

a) Calciumcarbonate von anderen in der Papierindustrie verwendeten Industrie-mineralen unterschieden werden können;

b) Calciumcarbonate für Streichanwendungen und Calciumcarbonate für Füllanwen-dungen aus Sicht des Kunden nicht austauschbar sind;

Calciumcarbonate für Füllanwendungen

c) auf der Angebotsseite PCC-Füllstoff und PCC-Streichpigmente nicht demselben sachlich relevanten Markt angehören;

d) i) die Marktuntersuchung und

ii) die ökonometrische Analyse den Schluss zulassen, dass ein gewisser Wettbewerbsdruck von PCC-Füllstoff auf GCC-Füllstoff ausgeht und in geringerem Umfang auch in umgekehrter Richtung. Eine Minderheit im Beratenden Ausschuss teilt diese Auffassung nicht, eine Minderheit enthält sich;

117

STELLUNGNAHME des BERATENDEN AUSSCHUSSES für die Kontrolle von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN – 141. Sitzung vom 30. Juni 2006 – zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache Nr. COMP/M.3796 – Omya/Huber PCC

e) in Bezug auf PCC-Füllstoff, der von einer On-site-Anlage oder als Handels-produkt geliefert werden kann, nicht entschieden werden muss, ob für on-site gelieferten PCC-Füllstoff ein eigener Markt besteht, da das Zusammenschluss-vorhaben bei keiner vertretbaren Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Eine Minderheit im Beratenden Ausschuss teilt diese Auffassung nicht;

Calciumcarbonate für Streichanwendungen

f) nicht entschieden werden muss, ob für die verschiedenen GCC-Steichpigment-sorten getrennte Märkte bestehen;

g) alle Calciumcarbonate für Streichanwendungen (d. h. PCC-Streichpigmente und GCC-Streichpigmente, einschließlich GCC mit enger Korngrößenverteilung und GCC-PCC-Mischungen) für die Kunden in gewissem Maße austauschbar sind;

h) nicht entschieden werden muss, ob für als Handelsprodukt vertriebene und on-site gelieferte PCC-Streichpigmente zwei getrennte Märkte bestehen.

3. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Zwecke der Abgrenzung der geografisch relevanten Märkte für Calciumcarbonate, die von dem vorliegenden Zusammenschluss betroffen sind,

a) der geografisch relevante Markt für als Handelsprodukt vertriebenes PCC und GCC folgender ist:

i) für als Handelsprodukt vertriebene Calciumcarbonate für Füllanwendungen ein Umkreis von 400 bis 2 000 km, je nach Anlage, Produkt und Beförderungsmittel,

ii) für als Handelsprodukt vertriebene Calciumcarbonate für Streichanwen-dungen ein Umkreis von 450 bis 2 900 km;

b) der geografisch relevante Markt für Kunden, die on-site mit Füllstoffen beliefert werden, mindestens der EWR ist.

4. Die Mehrheit im Beratenden Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der angemeldete Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Käufer von Calciumcarbonaten für Füllanwendungen gibt, die entweder mit Handelsprodukten oder (trotz des Ausfalls Hubers als potenzieller Anbieter) on-site beliefert werden in

a) Österreich,

b) Frankreich,

c) Finnland oder

d) Schweden.

Eine Minderheit im Beratenden Ausschuss teilt diese Auffassung in Bezug auf Buchstabe c nicht, eine Minderheit enthält sich in Bezug auf Buchstabe a, b, c bzw. d.

118

STELLUNGNAHME des BERATENDEN AUSSCHUSSES für die Kontrolle von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN – 141. Sitzung vom 30. Juni 2006 – zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache Nr. COMP/M.3796 – Omya/Huber PCC

5. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass Huber ein potenzieller Wettbewerber auf dem Markt für Calciumcarbonate für Papierstreich-anwendungen ist und sich ohne den Zusammenschluss sehr wahrscheinlich zu einem wirksamen Wettbewerber entwickeln würde.

6. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass sich durch den Zusammenschluss die Anreize für Innovation durch Entwicklung von GCC-PCC-Mischungen und Zusatzstoffen für Streichfarben und die sich daraus ergebenden Vorteile verringern würden.

7. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass wirksamer Wettbewerb durch den angemeldeten Zusammenschluss wahrscheinlich erheblich behindert wird, insbesondere durch Stärkung der beherrschenden Stellung Omyas auf den Märkten für Calciumcarbonate für Streichanwendungen für die betroffenen Kunden in Südfinnland.

8. Die Mehrheit im Beratenden Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass Auswirkungen auf die Käufer von Calciumcarbonaten für Streichanwendungen in Nordfinnland, Schweden, Frankreich und Österreich nicht hinreichend wahrscheinlich sind und dass der Zusammenschluss daher nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs hinsichtlich dieser Kunden führen wird. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht.

9. Die Mehrheit im Beratenden Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die angebotene Verpflichtung, die On-site-PCC-Anlage in Kuusankoski und die Techno-logie für Streichfarben und Zusatzstoffe zu veräußern, und ein geeigneter Erwerber zusammen die erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs beseitigen und gewährleisten werden, dass der Erwerber eine ähnliche Stellung wie Huber einnehmen kann. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht.

10. Die Mehrheit im Beratenden Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass aus diesen Gründen durch den angemeldeten Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 der EG-Fusionskontrollverordnung nicht erheblich behindert wird und dass der Zusammenschluss daher für mit Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der EG-Fusionskontrollverordnung und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden kann. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht.

11. Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle anderen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen.

119

STELLUNGNAHME des BERATENDEN AUSSCHUSSES für die Kontrolle von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN – 141. Sitzung vom 30. Juni 2006 – zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache Nr. COMP/M.3796 – Omya/Huber PCC

BELGIË/BELGIQUE ČESKÁ REPUBLIKA

DANMARK

DEUTSCHLAND

EESTI

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M. KJÆRGAARD

K. COSTA-ZAHN

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ELLADA

ESPAÑA

FRANCE

IRELAND

ITALIA

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J.FORNELLS DE FRUTOS

B. ALOMAR

P. GORECKI

F. PAPADIA

KYPROS/KIBRIS

LATVIJA

LIETUVA

LUXEMBOURG MAGYARORSZÁG

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MALTA

NEDERLAND

ÖSTERREICH

POLSKA

PORTUGAL

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D. ZEIBIG

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S. MOURA

SLOVENIJA

SLOVENSKO

SUOMI-FINLAND

SVERIGE

UNITED KINGDOM

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H. VÄISÄNEN

P. HANSSON

F. PEÑA

120

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