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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
An die anmeldenden Parteien:
Sache Nr. COMP/M. 5487 – VOITH/RWEI/JV Anmeldung vom 7.4.2009 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 88, 17.4.2009, Seite 7
Betr. :
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.1. Die Kommission erhielt am 7.4.2009 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG („VH“, Deutschland) und RWE Innogy GmbH („RWEI“, Deutschland), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neugegründete Gemeinschaftsunternehmen („NewCo“).
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-– VH: ein Gemeinschaftsunternehmen der Voith AG und der Siemens AG, tätig in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasserkraft,
-– RWEI: Tochterunternehmen der RWE AG, tätig im Bereich erneuerbare Energien,
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ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
– NewCo: Technologien für Meeresströmungsenergieanlagen.
2.3. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 Buchstabe a und c und der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3.4. Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
Für die Kommission, (unterzeichnet), Philip LOWE Generaldirektor
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ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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