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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32008M5135
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
An die anmeldenden Parteien
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.1. Die Kommission erhielt am 07.05.2008 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das die Renolit AG ('Renolit', Deutschland) die von der JM Gesellschaft für industrielle Beteiligungen mbH & Co. KGaA kontrolliert wird und die Evonik Degussa GmbH ('Evonik Degussa', Deutschland) die dem RAG Konzern angehört, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei der SUNCoat GmbH ('SUNCoat', Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten erwerben.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
–– Renolit: Herstellung hochwertiger Kunststofffolien
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
–– Evonik Degussa: Herstellung chemischer Produkte
-- SUNCoat: Dienstleistungen im Hinblick auf hochwertige Kunststofffolien
2.2. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 Buchstabe a) und der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3.3. Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
Für die Kommission (unterzeichnet) Philip LOWE Generaldirektor
2ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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