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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32008M5142
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
An die anmeldenden Parteien
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.Am 15.4.2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates ("EG-FKVO") bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Robert Bosch GmbH (ÑBoschì, Deutschland) und Mahle GmbH (ÑMahleì, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b EG-FKVO die gemeinsame Kontrolle ¸ber das Unternehmen Bosch Mahle Turbo Systems GmbH & Co. KG (ÑGUì, Deutschland) durch den Erwerb von Anteilen an einem neu gegr¸ndeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.Bosch ist ein Unternehmen mit Schwerpunkten in der Fahrzeugtechnik, der Industrietechnik sowie der Gebrauchsg¸ter- und Geb‰udetechnik.
3.Mahle ist ein Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Gesch‰ftst‰tigkeit in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Komponenten und Systemen f¸r den Kraftfahrzeugbereich.
4.Das GU soll als selbstst‰ndiges Unternehmen in Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Abgasturboladern t‰tig werden. Die Auslieferung der
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
5.Bosch und Mahle beabsichtigen, das GU durch Neugr¸ndung einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu errichten. Das GU soll s‰mtliche Funktionen eines selbstst‰ndigen und auf Dauer angelegten Unternehmens wahrnehmen. Es wird mit allen Ressourcen ausgestattet werden, die erforderlich sind, um die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Abgasturboladern f¸r Verbrennungsmotoren aller Art zu ermˆglichen. Das GU wird ein Festkapital von EUR [Ö] haben. Seine Anteile werden von Bosch und Mahle im Verh‰ltnis 50/50 gehalten und es wird von beiden gemeinsam kontrolliert werden.
6.Das GU wird die Turbolader eigenst‰ndig produzieren und beabsichtigt diese an Automobilhersteller, deren Werkstattorganisationen sowie in geringem Umfang (ca. 2 3%) auch an den unabh‰ngigen Ersatzteilhandelzu liefern. Es wird daher auf Dauer alle Funktionen einer selbstst‰ndigen wirtschaftlichen Einheit im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 EG-FKVO erf¸llen und stellt somit einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) EG-FKVO dar.
7.Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als EUR 5 Mrd. (Bosch EUR 43,7 Mrd.; Mahle EUR 4,3 Mrd.) und haben einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als EUR 250 Mio. (Bosch EUR [Ö] Mrd; Mahle EUR [Ö] Mrd.). Da sie jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat erzielen, hat der angemeldete Zusammenschluss gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 EG-FKVO.
8.Bosch und Mahle sind derzeit nicht im Bereich Abgasturbolader t‰tig. Sie verf¸gen jedoch ¸ber Aktivit‰ten auf M‰rkten, die in diesem Zusammenhang als benachbarte oder vorgelagerte M‰rkte angesehen werden kˆnnen. So ist Bosch bei Motorsteuerungen und Einspritzanlagen f¸r Benzin- und Dieselmotoren t‰tig. Mahle liefert Kolben, Kolbenringe, Luft- und Fl¸ssigkeitsmanagementsysteme (Filtersysteme), Ventile und Ventilsysteme und damit zusammenh‰ngende Motorenkomponenten. Hierzu gehˆren auch Bauteile, die auf der Abgasseite eines Turboladers zum Einsatz kommen, wie etwa metallurgische Halterollen, Haltestifte, Halteringe und ñbuchsen, sowie Dichtringe.
9.Es liegen jedoch keine horizontal oder vertikal betroffenen M‰rkte vor, da das GU derzeit auf dem (potentiellen) Markt f¸r Abgasturbolader noch nicht aktiv ist und
2 Abgasturbolader spielen als Ersatzteile praktisch nur bei schweren NKW ¸ber 7,5 t eine Rolle, da bei diesen ñ im Gegensatz zu PKWs - die Lebensdauer eines Abgasturbolader k¸rzer als die des NKW ist.
sich die Aktivit‰ten der beiden Muttergesellschaften weder horizontal ¸berschneiden, noch vertikal (aktuell oder potentiell) verbunden sind.
10.Ein Abgasturbolader besteht im Wesentlichen aus vier Basiskomponenten: Dem Lagertr‰ger, dem Verdichter, der Turbine und der Ladedruckregeleinrichtung. Die Parteien tragen vor, dass Abgasturbolader immer als Gesamtmodul, bestehend aus den vier bezeichneten Einzelteilen, entwickelt, hergestellt und an den Abnehmer ausgeliefert werden. Des Weiteren geben sie an, dass die Abgasturbolader in grunds‰tzlich gleichartiger konstruktiver Ausf¸hrung in Otto- und Dieselmotoren eingebaut werden, wobei sich die Abgasturbolader f¸r PKW und NKW ¸ber 7,5 t nur durch ihre Baugrˆfle unterscheiden w¸rden.
11.Die Parteien tragen vor, dass im Bereich der Abgasturbolader ein sachlich relevanter Markt f¸r Abgasturbolader f¸r Otto- und Dieselmotoren f¸r PKW, sowie ein sachlich relevanter Markt f¸r Abgasturbolader f¸r NKW abzugrenzen sei.
12.Die Kommission hatte bislang noch keine Gelegenheit sich n‰her mit dem Bereich der Abgasturbolader im Rahmen der Fusionskontrolle zu befassen. Die Markbefragung hat im vorliegenden Fall ergeben, dass es sich bei Abgasturboladern um eine eigenst‰ndige Produktgruppe innerhalb der verschiedenen Motorenkomponenten handelt, dass diese als Gesamtmodul an die Abnehmer geliefert werden, und dass in der Tat zwischen den beiden oben genannten Segmenten unterschieden werden kann. Abnehmer und Wettbewerber gaben hierzu an, dass die Unterschiede auch noch ¸ber die reine Baugrˆfle hinausgehen und beispielsweise bei NKW ¸ber 7,5 t wesentlich hˆhere Anforderungen an die Robustheit und Lebensdauer eines Turboladers bestehen als bei Abgasturboladern f¸r PKW oder leichte NKW.
13.Es ist daher festzuhalten, dass ein separater Markt f¸r Abgasturbolader abzugrenzen ist, wobei im vorliegenden Fall jedoch dahinstehen kann, ob dieser noch weiter zu unterteilen ist, da auch bei alternativer Betrachtung der Segmente f¸r Otto- und Dieselmotoren f¸r PKW und leichte Nutzfahrzeuge (bis 7,5 t) bzw. Dieselmotoren f¸r NKW ¸ber 7,5 t keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses bestehen.
14.Mahle produziert und liefert im Wege der Auftragsfertigung bestimmte metallurgische Komponenten, die von Turbolader-Herstellern in diese eingebaut werden. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die Rollen-Achse, Halterollen, den Dichtring, Haltebuchsen und einen Haltering. Diese Teile sind hˆchst temperaturempfindlich und unterliegen daher speziellen Anforderungen der Abnehmer (Turboladerhersteller).
15.Die Parteien tragen hierzu vor, dass diesbez¸glich aus ihrer Sicht keine T‰tigkeit auf einem abgrenzbaren Produktmarkt f¸r Zulieferteile f¸r die Herstellung von Abgasturboladern vorliegt. Es handele sich lediglich um die Bearbeitung von kundenspezifischen Auftr‰gen f¸r die Herstellung von metallurgischen Einzelteilen
16.nach genauer Angabe, genauen Pl‰nen und Spezifikationen des einzelnen Kunden. Soweit es sich hierbei ¸berhaupt um einen eigenst‰ndigen Produktmarkt handele, m¸sse dieser abgegrenzt werden als Markt f¸r die kundenspezifische Auftragsproduktion von metallurgischen Guss- und Schmiedeteilen. Ein entsprechend weit abgegrenzter Markt w‰re jedoch nach Ansicht der Parteien ohne unmittelbaren Zusammenhang zu dem hier relevanten Markt f¸r Abgasturbolader.
17.Es ist zun‰chst festzuhalten, dass auch die kundenspezifische Fertigung von Metall-Komponenten zum Einbau in einen Abgasturbolader einen separaten sachlich abgrenzbaren Markt darstellen kann, der dem (potentiellen) Markt f¸r Abgasturbolader vorgelagert w‰re. Die Tatsache, dass es sich hier um die Zulieferung an Direktlieferanten der KFZ-Industrie (sogenannte "Tier-1-Zulieferer") durch Tier-2- oder Tier-3-Zulieferer handelt, schlieflt eine solche Abgrenzung nicht aus. Im vorliegenden Fall kann jedoch letztlich offen bleiben, ob es sich bei der Herstellung dieser Metall-Komponenten um einen sachlich abgrenzbaren Markt f¸r Metall-Komponenten f¸r Abgasturbolader oder um einen weiter abzugrenzenden Markt f¸r die Herstellung von metallurgischen Guss- und Schmiedeteilen handelt, da unabh‰ngig von der genauen Marktabgrenzung keine wettbewerblichen Bedenken bestehen.
17.17. Bosch stellt ECU zur Motorsteuerung f¸r Diesel- und Benzinfahrzeuge her. Diese Art von ECU sind notwendig, um die Einspritzung von Diesel oder Benzin sowie die Z¸ndung zu regeln und zu ¸berwachen. In ihrer bisherigen Entscheidungspraxis hat die Kommission zwischen ECU zur Motorsteuerung in Benzin- und Dieselmotoren unterschieden.Innerhalb des Bereichs der Dieselmotoren wurde weiter zwischen Motoren f¸r PKW und leichte Nutzfahrzeuge einerseits und f¸r mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge andererseits unterschieden,wobei zuletzt hinsichtlich der ECU zur Motorsteuerung in schweren (Diesel-) Nutzfahrzeugen (¸ber 7,5 t) offen gelassen wurde, ob dieser Bereich als (i) Markt nur f¸r Motorsteuerger‰te oder als (ii) Markt f¸r Motor- und Fahrzeugsteuerger‰te oder als (iii) Markt f¸r Motor- und Fahrzeugsteuerger‰te und alle sonstigen Steuereinheiten, die Funktionen im Motormanagement von Dieselmotoren in schweren Nutzfahrzeugen ¸bernehmen, abzugrenzen ist.
18.18. Die oben angesprochenen M‰rkte stellen unmittelbar benachbarte M‰rkte in Bezug auf den (potentiellen) Markt f¸r Abgasturbolader dar, da das Motorsteuerungsger‰t unmittelbar mit dem Abgasturbolader "kommuniziert", d.h. von diesem Informationen erh‰lt, diese verarbeitet und seinerseits Informationen und Befehle an den Abgasturbolader weiter gibt. Die genaue Marktabgrenzung kann hier jedoch offen bleiben, da auch bei der f¸r Bosch ung¸nstigsten Abgrenzung eines separaten Marktes f¸r ECUs zur Motorsteuerung in Diesel-PKWs (auf dem Bosch nach eigenen Sch‰tzungen im Europ‰ischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Marktanteil
von ca. 67% h‰tte), keine wettbewerblichen Bedenken bestehen, wie im Einzelnen unter Punkt 3. (Rn. 30 ff.) erl‰utert wird.
3 Sache IV/M.768 ñ Lucas/Varity, Randnummer 9; Sache IV/M.1784 ñ Delphi Automotive Systems/Lucas Diesel, Randnummer 6; Sache COMP/M.4878 ñ Continental/Siemens VDO, Randnummer 20.
4 Sache IV/M.1784 ñ Delphi Automotive Systems/Lucas Diesel, Randnummer 6; Sache COMP/M.4878 ñ Continental/Siemens VDO, Randnummer 20.
5 Sache COMP/M.4878 ñ Continental/Siemens VDO, Randnummer 24.
19.19. Bosch und Mahle stellen dar¸ber hinaus weitere Motor- und Fahrzeugkomponenten her. So produziert Bosch unter anderem auch Einspritzanlagen f¸r Benzin- und Dieselmotoren. Mahle ist unter anderem auch im Bereich der Herstellung von Kolben, Kolbenringen, Luft- und Fl¸ssigkeitsmanagementsystemen (Filtersystemen), Ventilen und Ventilsystemen t‰tig. Diese Bereiche spielen jedoch f¸r die wettbewerbliche Beurteilung des Falles keine Rolle, da es sich weder um vertikal mit dem Markt f¸r Abgasturbolader verbundene (potentielle) M‰rkte, noch um unmittelbar benachbarte (potentielle) M‰rkte handelt. Auf eine eingehende Darstellung wird daher verzichtet.
20.20. Die Parteien tragen vor, dass das geplante GU die von ihm hergestellten Abgasturbolader zu ca. [Ö] an Automobilhersteller und deren Werkstattorganisationen (sog. Original Equipment Manufacturer ñ OEM ñ und Original Equipment Supplier ñ OES) liefern wird. Sie argumentieren, dass der (potentielle) Markt f¸r die Lieferung von Abgasturboladern an diese Zielgruppen zumindest den EWR umfasse, wenn es sich nicht sogar um einen weltweiten Markt handele.Gleiches gelte bei einer engeren Marktabgrenzung f¸r die Segmente Abgasturbolader f¸r PKW / Abgasturbolader f¸r NKW.
21.21. In fr¸heren Entscheidungen hatte die Kommission festgestellt, dass M‰rkte f¸r Komponenten/Systeme f¸r Automobilhersteller mindestens einen EWR-weiten Zuschnitt haben und es Hinweise daf¸r gibt, dass es sich bei diesen M‰rkten um Weltm‰rkte handeln kˆnnte. Letztlich hatte sie jedoch die Frage der genauen
r‰umlichen Marktabgrenzung offen gelassen.
22.22. Im vorliegenden Fall kann die Frage der genauen r‰umlichen Marktabgrenzung f¸r die oben (unter 1.) angesprochenen relevanten sachlichen M‰rkte ebenfalls offen bleiben, da auch bei Abgrenzung von EWR-weiten M‰rkten (auf denen die Muttergesellschaften in ihren jeweiligen Gesch‰ftsbereichen hˆhere Marktanteile h‰tten als bei weltweiter Betrachtung) keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich des geplanten Zusammenschlusses bestehen.
23.6 Sie tragen des Weiteren vor, dass der (potentielle) Markt f¸r die Lieferung an den unabh‰ngigen Ersatzteilhandel mˆglicherweise national abzugrenzen w‰re. Da das GU jedoch nur einen sehr geringen Teil der Abgasturbolader an diese Zielgruppe zu liefern beabsichtigt und der Zusammenschluss auch insgesamt aus den unten (Rn. 30 ff.) n‰her dargelegten Gr¸nden keine wettbewerblichen Bedenken aufwirft, hat diese Frage keine Auswirkungen auf die wettbewerbliche Beurteilung dieses Falles und kann daher dahinstehen.
7 Sachen IV/M.1245 ñ Valeo/ITT Industries, Randnummer 20; IV/ M. 1342 ñ Knorr-Bremse/Bosch, Randnummer 23; IV/M.1462 ñ TRW/ Lucas Varity, Randnummer 24; COMP/M.1907 ñ Woco/Michelin, Randnummer 14; COMP/M.2036 ñ Valeo/Labinal, Randnummern 18 und 20; COMP/M.2059 ñ Siemens/Dematic/VDO/Sachs, Randnummer 125; COMP/M.2421 ñ Continental/Temic, Randnummer 23; COMP/M.3436 ñ Continental/Phoenix, Randnummer 18; COMP/M.3972 ñ TRW Automotive/Dalphi Metal EspaÒa, Randnummer 13; COMP/M.4878 ñ Continental/Siemens VDO, Randummer 51.
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24.23. Bosch und Mahle sind weltweit t‰tige Unternehmen der Kraftfahrzeugzulieferindustrie. Sie sehen nach eigenen Angaben aufgrund der derzeitigen technischen Entwicklung erhebliche zuk¸nftige Marktchancen auf dem Gebiet der Abgasturbolader f¸r Diesel- und Benzinmotoren und haben sich aus diesem Grund entschlossen, das oben beschriebene GU zu gr¸nden.
25.24. Der (potentielle) Markt f¸r Abgasturbolader ist derzeit im Wesentlichen durch ein Duopol von Garrett (einem Unternehmen der Honeywell-Gruppe) und Borg Warner gepr‰gt. Nach Einsch‰tzung von Bosch wurden im Jahr 2007 im EWR ca. 11 Mio. Turbolader von den Kraftfahrzeugherstellern verbaut. Die Marktstruktur im EWR und weltweit im Jahr 2007 stellt sich aus Sicht der Parteien wie folgt dar:
Tabelle 1 ñ EWR-Markt f¸r Turbolader 2007*
Wettbewerber
Marktanteil WWMarktanteil EWR in % in %
Honeywell-Garrett Borg Warner Mitsubishi Heavy Industries IHI Ishikawa Heavy Industries Holset/ Cummins Andere * Eigene Sch‰tzungen der Parteien.
[40-50%] [20-30%] [5-10%] [10-20%] [5-10%] [0-5%]
[40-50%] [40-50%] [5-10%] [0-5%] - -
26.25. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass derzeit eine starke Nachfrage nach Turboladern vorherrscht, die teilweise zu Kapazit‰tsengp‰ssen der etablierten Hersteller und Preiserhˆhungen f¸hrt. Es wird erwartet, dass diese Nachfrage in Zukunft noch zunimmt. Es ist geplant, dass das GU im Jahr 2010 mit der Serienfertigung von Abgasturboladern beginnt und daher fr¸hestens ab 2011 mit Lieferungen in diesen Markt eintreten kˆnnte. Auf der Basis der derzeit geplanten Fertigungskapazit‰t des GU kˆnnte dieses nach Sch‰tzungen der Parteien im Jahr 2011 im EWR einen Marktanteil von etwa [< 10%] erringen.
27.26. Nach Angaben der Parteien ist in den vergangenen f¸nf Jahren kein Markteintritt auf diesem Markt erfolgt; das GU werde der erste nennenswerte Neuzutritt sein. Die Marktuntersuchung und weitere Recherchen haben zudem ergeben, dass auch mit einem Markteintritt weiterer Unternehmen zu rechnen ist, unter anderem etwa von Continental (VDO), dessen Zeitrahmen derzeit jedoch offiziell noch nicht fest steht.
28.27. Der geplante Zusammenschluss f¸hrt nicht zu horizontalen Wirkungen, da es keinerlei ‹berschneidungen der Aktivit‰ten der Parteien und / oder des GU gibt.
29.28. In der Marktuntersuchung ‰uflerten Wettbewerber des GU auf dem Markt f¸r Abgasturbolader Bedenken, dass es zu einer Abschottung durch konglomerale Wirkungen des Zusammenschlusses kommen kˆnnte. Insbesondere wurde hierbei auf die starke Stellung von Bosch im Bereich der Motorsteuerungsger‰te verwiesen. Es wurde angef¸hrt, Bosch kˆnne diese Marktposition auf den Markt f¸r Abgasturbolader ¸bertragen, indem das Unternehmen in der Kommunikation zwischen ECU und Turbolader ein geschlossenes und f¸r die Kraftfahrzeughersteller und die Hersteller von Turboladern nicht transparentes System schaffe. Mit anderen Worten, Bosch kˆnne durch Binden oder Koppeln dieser Produkte eine Hebelwirkung hinsichtlich der Stellung des GU auf dem Markt f¸r Abgasturbolader aus¸ben.
30.29. Die folgende Tabelle zeigt die Marktstruktur im Bereich Motorsteuerungsger‰te im Jahr 2007 unter Ber¸cksichtigung verschiedener Segmentierungsmˆglichkeiten:
Tabelle 2 ñ M‰rkte/ Marktsegmente f¸r Motorsteuerung 2007*
Diesel PKW
Diesel NKW
Benzin PKW
Wettbewerber
WW EWR WW EWR WW EWR MarktanteiMarktanteiMarktanteiMarktanteiMarktanteiMarktantei l in %l in %l in %l in %l in %l in %
Bosch [50-60%] [60-70%] [20-30%] [30-40%] [10-20%] [40-50%]
Continental [10-20%] [10-20%] [30-40%] [10-20%] [10-20%] [20-30%]
Denso [10-20%] [0-5%] [5-10%] [-] [10-20%] [0-5%]
Visteon [0-5%] [0-5%] [0-5%] - [5-10%] [0-5%]
Marelli [5-10%] [5-10%] - - [0-5%] [10-20%]
Delphi [5-10%] [5-10%] [10-20%] [20-30%] [10-20%] [0-5%]
Hitachi - - - - [5-10%] [0-5%]
Andere [0-5%] - [20-30%] [20-30%] [10-20%] [5-10%]
* Quelle: Eigene Sch‰tzungen Bosch
30.30. Die von der Kommission durchgef¸hrte Marktuntersuchung hat diese Bedenken in keinster Weise best‰tigt. Es wurden unter anderem f¸nf grofle Kraftfahrzeughersteller befragt, die insgesamt ¸ber 15 verschiedene PKW- und NKW-Marken repr‰sentieren. Sie gaben an, dass trotz der starken Stellung von Bosch im Bereich Motorsteuerungsger‰te (insbesondere f¸r Diesel- und Benzinmotoren in PKW) keine Abschottung von Wettbewerbern des GU auf dem Markt f¸r Turbolader zu bef¸rchten ist.
31.31. Zum einen fehlt es bereits an der F‰higkeit des Unternehmens zur Abschottung. Die befragten OEM-Abnehmer von Turboladern und Motorsteuerungsger‰ten haben einhellig angegeben, dass sie es bevorzugen, diese Komponenten separat auszuschreiben. Hierbei werden auf der Grundlage eigener Kontroll-Strategien genaue Vorgaben an die Hard- und Software des Motorsteuerungsger‰ts und den Turbolader gemacht, die eine reibungslose Kommunikation ermˆglichen sollen. Da das Motorsteuerungsger‰t zudem mit einer ganzen Reihe anderer Komponenten kommunizieren muss, wird unter anderem vorgegeben, dass es als offenes System
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32.gestaltet wird. Des weiteren gaben die Kraftfahrzeughersteller an, dass zumindest bei grˆfleren Produktionsvolumina in der Regel zwei Hersteller f¸r jede der Komponenten qualifiziert werden, d.h. dass es zu einem sogenannten Multisourcing kommt, um einen Produktionsstopp im Falle eines Engpasses bei einem Hersteller zu verhindern. Auch aus diesem Grund kˆnnte ein Hersteller von Motorsteuerungen es sich nicht erlauben, ein geschlossenes System zu schaffen, das nur mit bestimmten (eigenen) Komponenten vereinbar w‰re.
33.32. Dar¸ber hinaus best¸nde f¸r Bosch auch kein Anreiz zur Abschottung anderer Hersteller von Abgasturboladern, da, wie oben bereits erw‰hnt, das GU voraussichtlich erst 2011 in diesen Markt eintreten wird und dann zun‰chst nur einen minimalen Marktanteil erreichen wird. Bosch w¸rde sich erhebliche Ums‰tze abschneiden, wenn die von ihnen hergestellten ECU nicht auch mit den Abgasturboladern anderer Hersteller kommunizieren kˆnnten.
34.33. Des weiteren kˆnnte es auch nicht zu eine Abschottung der Hersteller von Abgasturboladern von metallurgischen Komponenten durch Mahles vorgelagerte Aktivit‰ten kommen, da das Unternehmen keine entsprechend starke Position auf dem vorgelagerten Markt innehat.
35.34. Das geplante GU wird auch nicht zu kooperativen Wirkungen f¸hren. Wie oben bereits beschrieben, sind Bosch und Mahle nicht auf demselben Markt wie das GU t‰tig. Sie stellen zwar Produkte her, die ebenfalls in einen Motor eingebaut werden. Diese Produkte stehen jedoch nicht in einem unmittelbaren engen Zusammenhang und kˆnnen zudem von den Automobilherstellern frei untereinander ausgetauscht werden. Des Weiteren wird auch das GU in seiner T‰tigkeit keine Koordination mit einer oder beiden Muttergesellschaften realisieren. Es wird vielmehr als eigenst‰ndige wirtschaftliche Einheit die Turbolader produzieren und an Dritte vermarkten.
Zusammenfassung
36.35. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die Abnehmerseite die Gr¸ndung dieses GU einhellig begr¸flt und mit einer erheblichen Verbesserung der Innovation, der Lieferkapazit‰ten und einem damit verbundenen Absinken der Preise im Bereich der Abgasturbolader rechnet.
9 Dies gelte allerdings nur eingeschr‰nkt bei kleineren Produktionsvolumina (kleineren Serien eines bestimmten Fahrzeugs).
37.36. Aus diesen Gr¸nden hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss f¸r vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) EG-FKVO.
F¸r die Kommission
(unterzeichnet)
Neelie KROES Mitglied der Kommission
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